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EU-Perspektive für Georgien
Altstadt von Tiflis © picture alliance / Zoonar
Georgien hat am 3. März 2022 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Am 14. Dezember 2023 wurde Georgien durch den Europäischen Rat der EU-Beitrittskandidatenstatus verliehen. Der Europäische Rat stellte am 27. Juni 2024 einen de facto Stillstand im Beitrittsprozess fest.
Meilensteine der Beziehungen zwischen der EU und Georgien
Zuvor stellten das EU-Assoziierungsabkommen von 2016 und die Mitgliedschaft in der Östlichen Partnerschaft den Rahmen der Beziehungen Georgiens zur EU dar. Die Östliche Partnerschaft bietet seit Mai 2009 Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Ukraine und Moldau Annäherung an Werte und Standards der EU.
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft werden sowohl die bilateralen Beziehungen der EU zu Georgien als auch multilaterale Projekte der regionalen Kooperation gefördert. Rechtliche Grundlage der Beziehungen zwischen der EU und Georgien bildet das am 01. Juli 2016 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen, das auch die Einrichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (engl. Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA) vorsieht. Neben der (teilweise mit langen Übergangsfristen versehenen) gegenseitigen Marktöffnung sieht das Assoziierungsabkommen die Übernahme rechtlicher und wirtschaftlicher EU-Standards durch Georgien vor. Der formale Dialog zwischen der EU und Georgien wird im Rahmen eines Assoziationsrats geführt. Die letzte Tagung fand im Februar 2024 statt.
Beitrittsantrag und nächste Schritte
Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stellte Georgien am 3. März 2022 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union.
Der Europäische Rat hat am 24. Juni 2022 die Empfehlung der EU-Kommission vom 17. Juni 2022 angenommen und Georgien die Beitrittsperspektive gewährt. Am 14. Dezember 2023 folgte dann durch den Europäischen Rat die Verleihung des EU-Kandidatenstatus, in dem Verständnis, dass weitere wichtige Reformschritte umgesetzt werden.
Die EU-Kommission hat für Georgien neun zentrale Reformprioritäten definiert, darunter die Umsetzung einer Justizreform zur Gewährleistung einer unabhängigen Justiz, die Stärkung der unabhängigen Korruptionsbekämpfungsbehörde und eine Wahlrechtsreform.
Der Länderbericht der EU-Kommission zu Georgien vom 30. Oktober 2024 fiel äußerst kritisch aus. Es wurden u.a. mangelnde Fortschritte bei der Umsetzung der Reformprioritäten und sogar Rückschritte festgestellt. Zuvor hatte der Europäische Rat bereits am 27. Juni 2024 erstmals einen de facto Stillstand im Beitrittsprozess festgestellt, solange die Politik der georgischen Regierung anhält.
Am 28. November 2024 verkündete der nach der umstrittenen Parlamentswahl von dem Georgischen Traum in seinem Amt bestätigte georgische Premierminister, Irakli Kobachidze, bis Ende 2028 keine EU-Beitrittsverhandlungen führen und keine finanzielle Unterstützung mehr von der EU annehmen zu wollen.
Zum Weiterlesen
Länderbericht der EU-Kommission zu Georgien vom 30.10.2024 (Englisch)
Empfehlung der EU-Kommission zum Beitrittsantrag von Georgien, 16.06.2022 (Englisch)
Länderinformationen zu Georgien
Mehr zur Heranführung Georgiens an die EU auf der Webseite der