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EU-Perspektive für Bosnien und Herzegowina

Stadtansicht von Sarajewo, © picture alliance / PIXSELL
Wie für alle anderen Staaten des Westlichen Balkans besteht auch für Bosnien und Herzegowina die Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union – das hat der Europäische Rat in Thessaloniki im Jahr 2003 festgestellt und zuletzt auf dem EU-Westbalkan Gipfel in Brdo 2021 erneut bekräftigt.
Bosnien und Herzegowina hat den Status eines „potenzieller Beitrittskandidaten“ inne. Die Europäische Union unterstützt Bosnien und Herzegowina im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses bei seiner Annäherung an die europäischen Strukturen.
Gleichwohl war es im EU-Annäherungsprozess Bosnien und Herzegowinas 2014 zu einem anhaltenden Stillstand gekommen. Angesichts dessen beschloss die EU am 16.12.2014 eine Umstrukturierung im EU-Annäherungsprozess des Landes. Ziel war die Wiederbelebung des innerstaatlichen Reformprozesses. Neben einem zunächst starken Fokus auf sozio-ökonomischen Reformen sollten im Laufe des Annäherungsprozesses auch die Institutionen des Landes auf allen staatlichen Ebenen effektiver gestaltet werden. Bisher geltende Forderungen wurden zeitlich neu eingebettet, um dem Annäherungsprozess und damit auch den innerstaatlichen Reformprozessen einen neuen Anstoß zu geben.
Die politische Führung Bosnien und Herzegowinas sowie das Parlament haben sich am 23.02.2015 schriftlich und unwiderruflich auf Reformen im Sinne des neuen EU-Ansatzes verpflichtet. Im Gegenzug setzte die EU das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zum 01.06.2015 in Kraft. Ende Juli 2015 beschloss die politische Führung in Abstimmung mit der EU und den internationalen Finanzinstitutionen eine erste Reformagenda, die vor allem sozio-ökonomische Themen zum Inhalt hatte. Die Umsetzung dieser Reformagenda dauert an.
Bosnien und Herzegowina hat am 15.02.2016 einen EU-Beitrittsantrag gestellt. Am 20.09.2016 beauftragte der Europäische Rat die EU-Kommission mit einer Stellungnahme (Avis) zum Beitrittsantrag, nachdem Bosnien und Herzegowina substanzielle Fortschritte bei der Erfüllung der sozio-ökonomisch geprägten Reformagenda vorweisen konnte. In ihrer Stellungnahme vom 29.05.2019 zum EU-Beitrittsantrag identifizierte die EU-Kommission insgesamt 14 Reformprioritäten ,v.a. im Justizbereich und öffentlicher Verwaltung), die Bosnien und Herzegowina für weitere Fortschritte im Rahmen der Annäherung an die EU erfüllen müsse. Im Länderbericht der EU-Kommission vom 19.10.2021 wird ein geringer Fortschritt bei der Umsetzung dieser 14 Reformprioritäten festgestellt und Bosnien und Herzegowina aufgefordert weitere Anstrengungen zu unternehmen, um eine positive Bewertung zum EU-Beitrittsantrag zu erreichen.
Mit Inkrafttreten eines Visaerleichterungsabkommens im November 2010 wurde die Visapflicht für Bürgerinnen und Bürger Bosnien und Herzegowinas für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen aufgehoben.
Europäische Unterstützung für den Reformprozess
Die Europäische Union unterstützt Bosnien und Herzegowina durch ihren EU-Sonderbeauftragten Johann Sattler (Amtsantritt 01.09.2019) bei den für die weitere EU-Annäherung nötigen Reformschritten. Er ist zugleich Leiter der EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina.
Seit 2007 erhält Bosnien und Herzegowina finanzielle Unterstützung über das Instrument für Heranführungshilfe IPA (“Instrument for Pre-Accession Assistance”). Dabei standen im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 der EU insgesamt rund 552 Millionen Euro für Bosnien und Herzegowina unter dem Instrument IPA II zur Verfügung . Geförderte Maßnahmen konzentrieren sich auf die Bereiche Demokratisierung und gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, Umwelt, Klima und Energie, Transport, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und ländliche Entwicklung, Bildung, Beschäftigung und Soziales sowie regionale Kooperation.
Auch unter dem Nachfolgeinstrument IPA III erhält Bosnien und Herzegowina im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 substanzielle EU-Unterstützung und wird unter anderem vom von der EU-Kommission vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan mit einem Gesamtfördervolumen von bis zu 9 Mrd. EUR profitieren.
Im Jahr 2020 hat die EU zudem für die Westbalkanstaaten ein EU-Covid19-Unterstützungspaket in Höhe von bis zu 3,3 Milliarden Euro zur Bewältigung der Gesundheitskrise und zur sozio-ökonomischen Erholung mobilisiert.
Zum Weiterlesen
Länderbericht der EU-Kommission zu Bosnien und Herzegowina, 19.10.2021 (Englisch)