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EU-Perspektive für Bosnien und Herzegowina

Stadtansicht von Sarajewo, © picture alliance / PIXSELL
Wie für alle anderen Staaten des Westlichen Balkans besteht auch für Bosnien und Herzegowina die Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union – das hat der Europäische Rat in Thessaloniki im Jahr 2003 festgestellt und zuletzt auf dem EU-Westbalkan Gipfel in Tirana 2022 erneut bekräftigt.
Am 15.12.2022 verlieh der Europäische Rat Bosnien und Herzegowina den Status eines Beitrittskandidaten.
Um den Annäherungsprozess mit voranzubringen, haben sich die politische Führung Bosnien und Herzegowinas sowie das Parlament am 23.02.2015 auf Reformen im Sinne des neuen EU-Ansatzes verpflichtet. Im Gegenzug setzte die EU das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zum 01.06.2015 in Kraft. Ende Juli 2015 beschloss die politische Führung in Abstimmung mit der EU und den internationalen Finanzinstitutionen eine erste Reformagenda, die vor allem sozioökonomische Themen zum Inhalt hatte. Die Umsetzung dieser Reformagenda dauert an.
Bosnien und Herzegowina hat am 15.02.2016 einen EU-Beitrittsantrag gestellt. Am 20.09.2016 beauftragte der Europäische Rat die EU-Kommission mit einer Stellungnahme (Avis) zum Beitrittsantrag, nachdem Bosnien und Herzegowina substanzielle Fortschritte bei der Erfüllung der sozioökonomisch geprägten Reformagenda vorweisen konnte. In ihrer Stellungnahme vom 29.05.2019 zum EU-Beitrittsantrag identifizierte die EU-Kommission insgesamt 14 Reformprioritäten, v.a. im Justizbereich und öffentlicher Verwaltung), die Bosnien und Herzegowina für weitere Fortschritte im Rahmen der Annäherung an die EU erfüllen müsse. Im Länderbericht der EU-Kommission vom 12.10.2022 wurde ein geringer Fortschritt bei der Umsetzung dieser 14 Reformprioritäten festgestellt und Bosnien und Herzegowina aufgefordert weitere Anstrengungen zu unternehmen. Die im Oktober 2022 gewählte Regierung von Bosnien und Herzegowina verpflichtete sich erneut zu Reformen im Sinne des Beitrittsprozesses – Reformbemühungen werden jedoch weiterhin durch innenpolitische Blockaden behindert.
Europäische Unterstützung für den Reformprozess
Die Europäische Union unterstützt Bosnien und Herzegowina durch ihren EU-Sonderbeauftragten Johann Sattler (Amtsantritt 01.09.2019) bei den für die weitere EU-Annäherung nötigen Reformschritten. Er ist zugleich Leiter der EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina.
Seit 2007 erhält Bosnien und Herzegowina finanzielle Unterstützung über das Instrument für Heranführungshilfe IPA („Instrument for Pre-Accession Assistance“). Dabei standen im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 der EU insgesamt rund 552 Millionen Euro für Bosnien und Herzegowina unter dem Instrument IPA II zur Verfügung. Geförderte Maßnahmen konzentrieren sich auf die Bereiche Demokratisierung und gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, Umwelt, Klima und Energie, Transport, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und ländliche Entwicklung, Bildung, Beschäftigung und Soziales sowie regionale Kooperation.
Auch unter dem Nachfolgeinstrument IPA III erhält Bosnien und Herzegowina im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 substanzielle EU-Unterstützung und wird unter anderem vom von der EU-Kommission vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan mit einem Gesamtfördervolumen von bis zu 9 Mrd. EUR profitieren. Wegen anhaltender sezessionistischer Rhetorik und Politik sind Infrastrukturmittel für die Entität Republika Srpska teilweise ausgesetzt.
Im Jahr 2020 hat die EU zudem für die Westbalkanstaaten ein EU-Covid19-Unterstützungspaket in Höhe von bis zu 3,3 Milliarden Euro zur Bewältigung der Gesundheitskrise und zur sozioökonomischen Erholung mobilisiert. Seit Beginn des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurden außerdem Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich Energie zur Verfügung gestellt.
Zum Weiterlesen
Länderbericht der EU-Kommission zu Bosnien und Herzegowina, 12.10.2022 (Englisch)