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EU-Mission „IRINI“: Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegen Libyen

Ein Soldat vom EGV Bonn beobachtet den Frachter Omar Trader während der Mission EUNAVFOR MED Operation Iriniim Mittelmeer, am 21.11.2021

Ein Soldat vom EGV Bonn beobachtet den Frachter Omar Trader während der Mission EUNAVFOR MED Operation Iriniim Mittelmeer, am 21.11.2021, © Bundeswehr/Kerstin Brandt

28.03.2023 - Artikel

Die Bundeswehr beteiligt sich an der EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI. Diese trägt seit 2020 dazu bei, das VN-Waffenembargo gegenüber Libyen umzusetzen. Die Bundesregierung hat die Verlängerung des Bundeswehrmandats für IRINI beschlossen – der Bundestag muss noch zustimmen.

Was genau macht IRINI?

Die maritime EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI wurde im März 2020 im Nachgang zur Berliner Libyen-Konferenz geschaffen. Sie hat mehrere Aufgaben: Kernaufgabe ist die Umsetzung und Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegenüber Libyen. Die Staats- und Regierungschefs und Vertreter internationaler Organisationen hatten im Januar 2020 in Berlin bekräftigt, dass dieses Waffenembargo strikt eingehalten werden muss, damit der Konflikt im Land nicht durch Waffenlieferungen aus dem Ausland weiter angeheizt wird. Darüber hinaus soll die Operation auch Informationen über illegale Öl-Exporte aus Libyen sammeln und gegen Menschenschmuggel vorgehen.

Seefernaufklärer P3-C Orion fliegt bei der Mission EUNAVFOR MED Operation Irini über dem Mittelmeer, am 13.01.2022.
Seefernaufklärer P3-C Orion fliegt bei der Mission EUNAVFOR MED Operation Irini über dem Mittelmeer, am 13.01.2022.© Bundeswehr/PAO Irini

Deutschland hat sich von Beginn an bei IRINI beteiligt. Die vom Bundestag mandatierte Höchstgrenze dieser Beteiligung liegt bei 300 Soldatinnen und Soldaten. Die Bundeswehr unterstützt unter anderem durch den Einsatz eines Seefernaufklärers und ist zudem regelmäßig mit einem Schiff im Einsatzgebiet präsent. Mehr zum konkreten Einsatz erfahren Sie auf bundeswehr.de.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die deutsche Beteiligung an der Mission um ein weiteres Jahr bis zum 30. April 2024 fortgesetzt werden soll. Über die Mandatsverlängerung wird nun der Bundestag beraten und dann entscheiden.

Ausbildung der libyschen Küstenwache nicht Teil des Mandats

Die im EU-Mandat enthaltene Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine wurde durch EUNAVFOR MED IRINI bisher nicht begonnen. Die Ausbildung ist zudem nicht Teil des Bundestagsmandats. Mit Blick auf das untragbare Verhalten einzelner Einheiten der libyschen Küstenwache gegenüber Flüchtlingen und Migranten sowie Nicht-Regierungsorganisationen ist eine Ausbildung der libyschen Küstenwache durch deutsche Soldatinnen und Soldaten derzeit nicht zu vertreten.

Warum ist IRINI weiterhin wichtig?

Nachdem am 23. Oktober 2020 in Libyen ein Waffenstillstand vereinbart wurde, hatten beide Konfliktseiten mit vertrauensbildenden Maßnahmen begonnen. Das unter VN-Ägide ins Leben gerufene „Libysche Politische Dialogforum“ hat im Februar 2021 einen Präsidialrat und einen Ministerpräsidenten bestimmt, die eine neue Übergangs-Einheitsregierung bildeten und das Land bis Jahresende zu Wahlen führen sollten. Aufgrund von Uneinigkeiten wurden die angesetzten Wahlen abgesagt.

Der politische Transitionsprozess ist seitdemverzögert. Der seit September 2022 amtierende neue VN-Sondergesandte für Libyen hat im Februar 2023 Mediationspläne präsentiert, die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Jahr 2023 ermöglichen sollen. Vor diesem Hintergrund bleibt eine aktive Begleitung entlang des Berliner Prozesses unter VN-Ägide und die Implementierung des VN- Waffenembargos durch die EU-Mission IRINI weiter erforderlich.

IRINI verfügt über Einheiten in der Luft und zu See und betreibt satellitengestützte Aufklärung. Hierdurch können Schiffe, die verdächtigt werden, gegen das Waffenembargo zu verstoßen, aufgespürt und auf hoher See kontrolliert werden. Durch die vielseitigen Aufklärungsfähigkeiten ist es auch möglich, Hinweise auf Verstöße gegen das Waffenembargo auf dem Luft- oder Landweg zu sammeln. Die so beschafften Informationen werden unter anderem an das Expertengremium des Libyen-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen weitergegeben. Operation IRINI trägt so zu mehr Transparenz bei und macht Verstöße gegen das Waffenembargo durch Personen, Unternehmen und Staaten sichtbarer.

Maßnahmen für Flüchtlinge in Seenot

Für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED IRINI eingesetzten Schiffe gilt die völkerrechtliche Verpflichtung, in Seenot geratenen Personen zu helfen. Leistet ein an EUNAVFOR MED IRINI beteiligtes Schiff eine solche Seenothilfe, so sieht eine sog. „Ausschiffungsregelung“ vor, dass die aus Seenot Geretteten in Griechenland an Land gehen können. Danach werden aus Seenot Gerettete auf verschiedene Mitgliedstaaten der EU verteilt, die sich bereiterklärt haben, sie aufzunehmen.

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