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Brexit - Der EU-Austritt des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland
In Folge des britischen Referendums vom 23. Juni 2016 hat das Vereinigte Königreich am 29. März 2017 offiziell den Austritt aus der EU eingeleitet. Gemäß dem EU-Vertrag endet die Mitgliedschaft Großbritanniens automatisch am 29. März 2019, falls nicht vorher ein Austrittsvertrag in Kraft tritt. Diese Frist könnte der Europäische Rat im Einvernehmen mit Großbritannien nur durch einen einstimmigen Beschluss verlängern.
Austrittsverhandlungen zwischen EU-Kommission und Großbritannien
Der Europäische Rat der EU-27 (ohne Großbritannien) hat am 29. April 2017 die politischen Leitlinien für die Austrittsverhandlungen festgelegt. Geführt werden die Verhandlungen von der EU-Kommission unter politischer Steuerung der Mitgliedsstaaten, Verhandlungsführer ist Michel Barnier. Die Verhandlungsrunden finden im Grundsatz im Monatsrhythmus statt.
Erste Phase: zentrale Fragen des Austritts
Der Verhandlungsprozess gliedert sich in zwei Phasen. Im Mittelpunkt der ersten Phase stehen die zentralen Austrittsfragen, die bis 2019 zu klären sind: die Recht der EU-Bürgerinnen und Bürger, die in Großbritannien leben sowie die Recht der Britinnen und Briten in den EU27-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus geht es um die Regelung der finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens sowie um die Grenze zwischen Irland und Nordirland, deren Durchlässigkeit eine wichtige Errungenschaft des Friedensprozesses darstellt.
Zweite Phase: künftiges Verhältnis zwischen EU und Großbritannien
Sobald der Europäische Rat ausreichenden Fortschritt bei den zentralen Austrittsfragen festgestellt hat, können die Kommission und Großbritannien in der zweiten Phase parallel auch Gespräche über den Rahmen des künftigen Verhältnisses der EU zu Großbritannien führen. Für diese zweite Phase muss der Europäische Rat die Verhandlungsleitleitlinien, die sich bisher nur auf die erste Phase beziehen, anpassen.
Am 30. März 2017 äußerte sich Außenminister Sigmar Gabriel zu den Prioritäten der EU in den Verhandlungen mit Großbritannien: „Die wichtigste Bedingung bei den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs ist die Wahrung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten, des Zusammenhalts sowie der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Interessen der Mitgliedstaaten und übrigens auch der Interessen der Institutionen der Europäischen Union. Bei all dem gibt es keinen Britenrabatt.“
Welche Rolle spielt das Auswärtige Amt?
Das Auswärtige Amt hat als federführendes Ministerium die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die deutschen Interessen und Ziele von der EU in den Austrittsverhandlungen mit Großbritannien berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck wird innerhalb der Bundesregierung eine deutsche Position abgestimmt in Brüssel vertreten.
Die Bundesregierung hat zudem am 22. November 2016 einen Kabinettsausschuss „Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“ eingerichtet und steht in einem sehr engen und regelmäßigen Dialog mit Bundestag, Bundesrat und auch den Städten und Kommunen. Es werden viele Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Deutschen in Großbritannien, mit Wirtschaftsvertretern und mit Vertretern der Wissenschaftsorganisationen geführt. So wird sichergestellt, dass alle deutschen und europäischen Belange im Rahmen der Verhandlungen berücksichtigt werden.
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung und die EU insgesamt streben ein faires Austrittsabkommen mit Großbritannien an, das die Entflechtung möglichst reibungsfrei regelt und den Schaden, der durch den Brexit unweigerlich eintreten wird, weitestgehend minimiert. Für die Bundesregierung steht bei den Verhandlungen zum einen im Vordergrund, die Interessen der deutschen Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Zum anderen sollen Schäden von der Europäischen Union insgesamt abgewandt werden, die der Austritt Großbritanniens mit sich bringen könnte. Dieser Aspekt ist besonders für Unternehmen sowie länderübergreifende Wissenschaft und Forschung wichtig.
Auch künftig ist die Bundesregierung an einer engen Partnerschaft zwischen der EU und Großbritannien interessiert. Allerdings muss klar sein, dass es die Vorteile der EU-Mitgliedschaft nicht ohne die damit einhergehenden Verpflichtungen gibt. Deshalb haben die Staats- und Regierungschefs der EU27 bereits in ihrer Erklärung vom 29. Juni 2016 – unmittelbar nach dem britischen Referendum - verdeutlicht, dass das zukünftige Verhältnis von einer ausgewogenen Balance zwischen Rechten und Pflichten geprägt sein muss. Die Nähe Großbritanniens zum EU-Binnenmarkt wird davon abhängen, inwieweit Großbritannien sich weiter an europäische Regeln bindet.
Zum Weiterlesen:
Rede von Außenminister Gabriel vom 30.03.2017
Notifizierungsschreiben von PM May vom 29.03.2017
Leitlinien des Europäischen Rates vom 29.04.2017