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Umsetzung des Nationalen Aktionsplans

02.08.2018 - Artikel

Die Bundesregierung hat einen Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte unter Federführung des Auswärtigen Amtes eingesetzt.

Mehrere Gremien sind an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans beteiligt. Die Bundesregierung hat einen Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) unter Federführung des Auswärtigen Amtes eingesetzt. Insgesamt umfasst der IMA zehn Ministerien, deren Vertreter alle acht Wochen zusammenkommen. Seine Aufgabe ist es, die Umsetzung und Kohärenz der ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen und die Weiterentwicklung des NAP-Prozesses voranzutreiben. Regelmäßig berichten Ministerien im IMA, wie weit die die vielen staatlichen Vorhaben zur Stärkung von Wirtschaft und Menschenrechte gediehen sind, die Ressorts diskutieren über Synergien oder etwaige Probleme und externe Gästen tragen zu eigenen Anstrengungen vor. Zudem veranlasst und begleitet der IMA die Evaluierung des Umsetzungstandes der im NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt durch Unternehmen.

Der Nationale Aktionsplan markiert den Ausgangspunkt eines Prozesses, der kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt wird. Zur Vorbereitung der Überarbeitung des aktuellen „Nationalen Aktionsplan 2016-2020“ wird die Bundesregierung am Ende der NAP-Laufzeit in einem Statusbericht darüber Rechenschaft ablegen, wie der NAP umgesetzt wurde.

John Ruggie
John Ruggie© dpa

Prof. John Ruggie, ehemaliger Sonderbeauftragter des VN-Generalsekretärs für Wirtschaft und Menschenrechte (2006-2011) und Präsident der Non-Profit-Organisation Shift, sprach am 12.10.2017 mit dem Leiter der Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amtes und besuchte eine Sitzung des IMA. Bei seinem Besuch im Auswärtigen Amt sagte er:

During my visit to Berlin, I was pleased to learn about steps Germany is taking to implement the UN Guiding Principles on Business and Human Rights, including through its National Action Plan. One notable provision in that Plan concerns the need for enterprises to exercise effective human rights due diligence. If 50 percent of enterprises with more than 500 employees do not have such systems in place, the Government will consider further action, which may culminate in legislative measures. The focus now shifts to how the provisions of the Plan will be put into practice.

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der IMA durch das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beraten. Die Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Menschenrechte“ des CSR-Forums begleitet die Aktivitäten des IMA und spricht der Bundesregierung Handlungsempfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des NAP-Prozesses aus. Es besteht aus Vertretern von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Monitoring des Umsetzungsstandes

Eine wichtige Aufgabe des IMA ist es, die Überprüfung des Umsetzungstandes der menschenrechtlichen Sorgfalt durch Unternehmen zu veranlassen und zu begleiten. Der Nationale Aktionsplan beschreibt die Sorgfaltspflicht anhand von fünf Kernelementen.

Arbeiter in einer Goldmine in Ghana
Arbeiterinnen und Arbeiter in einer Goldmine in Ghana© dpa

Ab 2018 überprüft die Bundesregierung den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch Unternehmen jährlich anhand von Stichproben. Zielvorgabe des NAP ist, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten Elemente zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.

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