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Das Sorgfaltspflichtengesetz: Die Globalisierung sozialer gestalten

Textilindustrie in Bangladesh

Näherinnen in einer Textilfabrik in Bangladesch., © dpa

03.03.2021 - Artikel

Die Bundesregierung hat heute das Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten verabschiedet. Grundlage sind auch die Ergebnisse des Unternehmensmonitorings zu Wirtschaft und Menschenrechten, mit dem das Auswärtige Amt die Achtung von Menschenrechten in der Wirtschaft untersucht.

Das Bundeskabinett hat heute (3. März 2021) das Gesetz zu unternehmerischer Sorgfaltspflicht angenommen. Nun entscheidet der Bundestag über diesen Entwurf. Das Gesetz schafft für Unternehmen die Verpflichtung, aktiv und nachvollziehbar Risiken wie Zwangsarbeit und Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu begegnen. Auch bestimmte Umweltverpflichtungen sind Teil des Risikomanagements. Das Gesetz ist ein Beitrag zu internationaler Stabilität und Frieden: Eine gerechte Globalisierung schafft Menschen weltweit mehr Perspektiven in ihrer Heimat, mindert Armut und sichert eine regelbasierte internationale Zusammenarbeit. Das Gesetz zeigt, wie Regierungen und Unternehmen gemeinsam an einem Strang für mehr Nachhaltigkeit ziehen können.

Überwachung der Achtung von Menschenrechten

Bereits seit mehr als vier Jahren steuert das Auswärtige Amt die Umsetzung des National Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte. Der NAP bündelt staatliches und unternehmerisches Engagement, um die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte mit Leben zu füllen. Die VN-Leitprinzipien sind der maßgebliche internationale Kompass.

In diesem Rahmen hat das Auswärtige Amt auch untersucht, inwiefern Unternehmen auf Menschenrechte in ihren Lieferketten achten. Dazu wurde zwischen 2018 und 2020 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Mitarbeitern befragt, wie sie die menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Managementprozessen verankert haben. Nicht einmal jedes fünfte Unternehmen konnte darlegen, dass es die Anforderungen angemessen berücksichtigt. Im Koalitionsvertrag war vorgesehen, dass ein nationales Gesetz erarbeitet werden soll, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht. Dieser Schritt wird nun vollzogen.

Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte

In den kommenden Monaten wird das Auswärtige Amt die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans mit Partnern in der Bundesregierung, der Wirtschaft und der Gesellschaft vorantreiben. Dabei sollen besonders schutzbedürftige Gruppen, darunter Frauen und Mädchen sowie Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen besonders in den Blick genommen werden. Auch das neue Sorgfaltspflichtgesetz wird dadurch in eine schlüssige Gesamtstrategie eingebettet, etwa Unterstützungsleistungen für Unternehmen sinnvoll aufeinander abzustimmen und sichtbar zu machen. Deutschland setzt sich auch dafür ein, dass das neue Gesetz und der Aktionsplan auf EU-Ebene ihre Entsprechung finden.

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