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Hygienehinweise Besucherzentrum

17.03.2022 - Artikel

Die nachfolgenden Regeln gelten ab dem 20.03.2022. Bei Änderungen der Rahmenbedingungen werden die Regelungen angepasst. Sie treten spätestens am 30.06.2022 außer Kraft.

Hygienehinweise für Besuchergruppen:

Die nachfolgenden Regeln gelten ab dem 20.03.2022. Bei Änderungen der Rahmenbedingungen werden die Regelungen angepasst. Sie treten spätestens am 30.06.2022 außer Kraft.

Bitte beachten Sie folgende Hygienehinweise:

Die Veranstaltung findet unter der 3 G-Bedingung statt.

Es gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-/Nasenschutzes - auch am Sitzplatz.

Die Kontrolle der Nachweise erfolgt beim Einlass am Infostand.

Definitionen: 2 G / 3 G

2 G-Bedingung = vollständig geimpft oder genesen

  1. Geimpfte Personen, die mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  2. Geimpfte Personen, denen in einem Drittland außerhalb der EU ein Impfzertifikat für einen verabreichten COVID-19-Impfstoff ausgestellt wurde, der einem der in Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/953 genannten COVID-19-Impfstoffe entspricht,
  3. Genesene Personen, die ein mehr als drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben sowie
  4. Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können; diese müssen negativ getestet (mittels PoC-Testung höchstens 24 Stunden zurückliegend) oder PCR-Testung höchstens 48 Stunden zurückliegend) sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.

Geimpfte können als Nachweis für einen vollständigen Impfschutz z.B. den elektronischen Impfnachweis auf der Corona-Warn-App, den gelben Impfpass oder eine Original-Impfbescheinigung vorlegen. Genesene können den Nachweis mit einem Genesenenzertifikat vom Arzt oder einem positiven PCR-Test (mind. 28 Tage, max. drei Monate alt) führen.

Wer erst einmalig mit Johnson&Johnson geimpft ist, braucht eine 2. Impfung. Der formale Impfschutz tritt erst 14 Tage nach dieser Impfung in Kraft und bleibt für 9 Monate erhalten.

3 G-Bedingung = vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet

Unter die 3 G-Bedingung fallen Personen, die die 2 G-Bedingung erfüllen oder die den Nachweis der negativen Testung durch einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test innerhalb der letzten 24 Stunden oder einen negativen PCR-Test innerhalb der letzten 48 Stunden vorlegen können. Dieses Erfordernis entfällt für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Außerhalb der Schulferien gilt der Schülerausweis für Kinder im deutschen Schulsystem als Testnachweis.

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