Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ausstellung „Menschenrechte. Meine Rechte. Deine Rechte. Ausgelöst! Menschenrechte in Deutschland – auf dem Prüfstand im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen“

15.03.2018 - Artikel

Alle fünf Jahre berichten die Mitgliedsstaaten der VN darüber, wie sie ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen umsetzen. 2018 ist Deutschland erneut an der Reihe. Dies nimmt das Auswärtige Amt zum Anlass, eine Ausstellung zu Menschenrechten zu zeigen.

Menschenrechte. Meine Rechte. Deine Rechte. Ausgelöst!
Menschenrechte. Meine Rechte. Deine Rechte. Ausgelöst!© Hauer&Dörfler

Zusammen mit dem Nürnberger Menschenrechtszentrum (NMRZ) zeigt das Auswärtige Amt, die prämierten Bilder des diesjährigen Fotowettbewerbs des NMRZ im Auswärtigen Amt. In den Bildern setzen sich die Künstlerinnen und Künstler mit der Umsetzung einzelner Rechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auseinander. Mit der Austellung wird zugleich der 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewürdigt. In der Ausstellung können sich die Besucherinnen und Besucher auch über die Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte informieren und mehr über den VN-Menschenrechtsrat und dessen allgemeine regelmäßige Überprüfung erfahren.

Stand up for Human Rights – 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Im Jahr 1946 wurde die VN-Menschenrechtskommission gegründet und damit beauftragt, einen internationalen Menschenrechtskodex auszuarbeiten. Damit wollte man Lehren ziehen aus den unbeschreiblichen Gräueln und schwersten Menschenrechtsverletzungen während des zweiten Weltkriegs.

Am 10. Dezember 1948 nahm die VN-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) in der Resolution 217/A-(III) an. Die in der Erklärung niedergelegten Rechte sind universell und unteilbar. Jeder Mensch hat Anspruch auf all diese Rechte, ohne Unterscheidung nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

2018 jährt sich die Annahme der AEMR zum 70. Mal. Durch die Ausstellung möchte das Auswärtige Amt dieses Jubiläum würdigen und Deutschlands Einsatz zur Wahrung und Weiterentwicklung der Menschrechte zum Ausdruck bringen.

Allgemeine regelmäßige Überprüfung

Als Nachfolgeinstitution der VN-Menschenrechtskommission wurde im März 2006 der VN-Menschenrechtsrat gegründet. Im Zuge dessen wurde auch die allgemeine regelmäßige Überprüfung (Universal periodic reviewUPR) eingeführt. Seitdem berichten reihum alle VN-Mitgliedstaaten darüber, wie sie ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der VN-Charta, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den vom jeweiligen Staat ratifizierten VN-Menschenrechtsverträgen umgesetzt haben. Deutschland wird dem VN-Menschenrechtsrat seinen nächsten Bericht am 8. Mai 2018 in einer öffentlichen Anhörung vorstellen.

Das Auswärtige Amt unterstützt den diesjährigen Fotowettbewerb des NMRZ und freut sich, die Themen in einer spannenden Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Ausstellung Menschenrechte. Meine Rechte. Deine Rechte. Ausgelöst!

nach oben