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Neue zentrale Serviceeinrichtung in Brandenburg an der Havel

Errichtungsgesetz für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Errichtungsgesetz für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, © Auswärtiges Amt

24.06.2020 - Artikel

Am 24. Juni 2020 trat das Gesetz zur Errichtung einer neuen Behörde im Bereich des Auswärtigen Amtes in Kraft. Zu den Aufgaben des neuen Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten gehören die Visumbearbeitung vom Inland aus und das Management von Fördergeldern, z.B. für humanitäre Hilfsprojekte.

Neue Behörde durch Gesetz beschlossen

Das neue Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (kurz: BfAA) wird künftig Aufgaben mit Auslandsbezug und dabei auch Aufgaben vom Auswärtigen Amt übernehmen. Die Einrichtung erfolgt durch ein so genanntes Errichtungsgesetz, das vom Bundestag am 14. Mai beschlossen wurde und am 24. Juni in Kraft trat.

Die neue Behörde soll zum 1. Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen und wird ihren Sitz in Brandenburg an der Havel haben. Mit dieser Standortwahl leistet das Auswärtige Amt einen strukturstärkenden Beitrag für die Region in Brandenburg. Nach einer Aufbauphase sollen dort über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Aufgaben ausüben.

Warum braucht man eine neue Behörde?

Die außenpolitischen Herausforderungen sind gewachsen und unterliegen ständigen Veränderungen. Das geht auch für die deutsche Außenpolitik mit wachsenden Aufgaben einher, was sich nicht zuletzt auch am Haushalt zeigt, der von 3,6 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf 5,8 Mrd. Euro gewachsen ist. Hierin spiegelt sich unter anderem eine wachsende Bedeutung der humanitären Hilfe, von Stabilisierungs- oder kulturellen Projekten wider.

Aber auch die Zahl der Visaanträge steigt seit Jahren stetig an und mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommen ganz neue Aufgaben bei der Visumerteilung hinzu. Außenminister Maas sagte dazu im Bundestag:

Die Welt hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Das hat auch die Dynamik des außenpolitischen Geschäftes maßgeblich beeinflusst und wir müssen darauf reagieren.

Aufgaben in diesen und anderen Bereichen sollen künftig auch im BfAA bearbeitet werden. Das soll vor allem Effizienzgewinne bringen. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nicht alle paar Jahre versetzt werden, wie es im Auswärtigen Amt üblich ist. Sie sollen stattdessen über mehrere Jahre Expertise aufbauen und in agilen Strukturen arbeiten können. Das digitale Visa-Verfahren ist ein zentraler Baustein bei der Ausplanung des Bundesamts. Letztlich folgt das Auswärtige Amt damit auch Empfehlungen des Bundesrechnungshofs und vollzieht eine Trennung von ministeriellen Aufgaben, und Aufgaben, die nicht zwingend durch das Auswärtige Amt selbst erledigt werden müssen.

Welche Aufgaben hat das neue Amt?

Das BfAA soll für die Bundesregierung hoch spezialisierte Aufgaben mit Auslandsbezug, die insbesondere Auslandskompetenz und Fremdsprachenkenntnisse erfordern, übernehmen. Vorgesehen sind zum Beispiel:

  • Bearbeitung von Visumanträgen
  • Management von Fördermitteln und Zuwendungen, zum Beispiel für humanitäre Hilfsprojekte
  • Spezialisierte Aufgaben aus dem Bereich Verwaltung und Infrastruktur.

Ein besonderer Geschäftsbereich

Außenminister Heiko Maas bei der Unterzeichnung der Urschrift des Errichtungsgesetzes für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Außenminister Heiko Maas bei der Unterzeichnung der Urschrift des Errichtungsgesetzes für das Bundesamt für Auswrärtige Angelegenheiten© Auswärtiges Amt

Mit dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) soll erstmals seit der Wiedererrichtung des Auswärtigen Amtes im Jahr 1951 eine nachgeordnete Behörde geschaffen werden, die das Auswärtige Amt, seine rund 230 Auslandsvertretungen und die gesamte Bundesverwaltung als zentrale Serviceeinrichtung für Außenpolitik unterstützt. Der Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes weist einige Besonderheiten auf: Ein weltumspannendes Netz von über 200 Auslandsvertretungen und Personal, das zwischen diesen und der Zentrale in Berlin und Bonn wechselt. Im Gegensatz zu anderen Ministerien ist der weitere Geschäftsbereich überschaubar. Lediglich das Deutsche Archäologische Institut ist dem Auswärtigen Amt zugeordnet.

Thema im Bundestag

Am 4. März debattiert der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf. Außenminister Mass erläuterte dabei den Abgeordneten die Hintergründe:

Wir machen den Weg frei dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –und zwar quer durch die Bandbreite des Auswärtigen Dienstes - von fachfremden Arbeiten entlastet werden.

Weitergehende Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundestages. Außenminister Mass erläuterte die Einrichtung in seiner Rede im Bundestag am 4. März. Der Gesetzestext wurde am 23. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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