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Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln
Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln sind ehrenamtlich tätige Personen, die in Abhängigkeit der örtlichen Bestimmungen sowohl deutsche Staatsangehörige als auch Angehörige des Empfangsstaates sein können. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Gastland sind sie mit den örtlichen Gegebenheiten besonders vertraut und leisten wertvolle Unterstützung bei der Pflege der bilateralen Beziehungen.
Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln unterstützen die diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dabei sind sie nicht nur auf das rechtskonsularische Feld beschränkt, sondern können z.B. auch in den Bereichen Kultur- oder Außenwirtschaftsförderung tätig sein. Sie verfügen über einen eigenen Amts- und Konsularbezirk innerhalb des Amtsbezirks der übergeordneten Auslandsvertretung.
Die Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln sind nur zu bestimmten konsularischen Amtshandlungen befugt und nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.
Gegenwärtig gibt es rund 330 Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln.
Weitere Informationen
Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen