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Botschaften

23.02.2026 - Artikel
Das Bild zeigt das Schild der deutschen Botschaft Bratislava / Slowakei mit Wappen und Bundesadler.
Schild der deutschen Botschaft in Pressburg, Slowakei © Arco Images GmbH

Die Botschaften wirken in allen Bereichen der auswärtigen Beziehungen: bei der Förderung der bilateralen, vor allem politischen Beziehungen, der Förderung deutscher Wirtschaftsinteressen, kultureller Zusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Betreuung deutscher Staatsangehöriger - aber auch bei der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Technologie, der Sozial- und Landwirtschaftspolitik sowie im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Hierzu wird für einen befristeten Zeitraum auch Fachpersonal aus anderen Bundesministerien und -behörden in den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes entsandt.

Die Zahl der Beschäftigten an einer Botschaft variiert. An großen Botschaften können mehr als hundert Beschäftigte tätig sein, an anderen Botschaften hingegen sind unter Umständen nur bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Botschafterinnen und Botschafter können auch in Staaten (neben-)akkreditiert sein, ohne dass dort eine deutsche Botschaft angesiedelt ist. So unterhält die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen zu derzeit 193 Staaten sowie zum Heiligen Stuhl und dem Malteser Ritterorden, jedoch nur in 153 Ländern Botschaften.

Die Botschafterin oder der Botschafter repräsentiert als Vertreter des Bundespräsidenten die Bundesrepublik Deutschland im Gastland. Botschafterinnen und Botschafter werden vom Bundespräsidenten ernannt und beim Staatspräsidenten des Empfangsstaats mit einem Beglaubigungsschreiben des Bundespräsidenten eingeführt.

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