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Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Europäische Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO)
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Das Auswärtige Amt verwendet bei der Bearbeitung Ihres Antrags Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 DSGVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundeshörde bilden.
[bitte ergänzen: Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer]
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
D-10117 Berlin
(Postanschrift: Auswärtiges Amt, D-11013 Berlin).
Tel.: +49 30 18-17-0
Fax: +49 30-18-17-3402
Website: www.auswaertiges-amt.de
Den Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amtes erreichen Sie wie folgt:
Datenschutzbeauftragter des Auswärtigen Amts
Werderscher Markt 1
D-10117 Berlin
Tel.: + 49 30 18-17 0
Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Visum beantrage, und woher stammen diese Daten?
Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören die im Rahmen des Visumantragsformulars geforderten Daten. Dazu gehören in der Regel insbesondere Ihr Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), Ihr Familienstand, gegenwärtige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, berufliche Tätigkeit, Angaben zum Reisedokument (Art des Dokuments, Seriennummer, ausstellender Staat und ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer), Lichtbild sowie Fingerabdrücke.
Bei der Beantragung eines nationalen Visums werden noch weitere Angaben benötigt, z. B.: Angaben zur Ehegattin / zum Ehegatten / zur Lebenspartnerin / zum Lebenspartner, Angaben zu den Kindern, Angaben zu den Eltern, Voraufenthalte, Zweck des angestrebten Aufenthalts, Vorstrafen, Ausweisungen, Abschiebungen, Angaben zu Krankheiten.
Die genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Visumverfahren gemachten Angaben.
Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Einladungsschreiben für jemanden ausstelle, der damit ein Visum beantragt und woher stammen diese Daten?
Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören die im Rahmen des Visumantragsformulars zum Einlader geforderten Daten. Hierzu gehören insbesondere Ihr Name und Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse.
Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Einladungsschreiben und vom Antragsteller im Visumverfahren gemachten Angaben.
Warum werden meine Daten erhoben und was passiert, wenn dies nicht geschieht?
Ihre Daten werden erhoben, weil dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie einen Visumantrag stellen, obliegt es Ihnen gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und hierzu notwendige Angaben zu machen. Wenn Ihre Daten nicht bereitgestellt werden kann es sein, dass der Antrag unter Einbehaltung der Bearbeitungsgebühr abgelehnt wird.
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens.
Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e), Abs. 2 Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung) und Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) inklusive seiner Anhänge bzw. §§ 72a ff. (AufenthG) und § 69 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) sowie der Ausländerzentralregistergesetz-Durchführungsverordnung (AZRG-DV), des Visa-Warndatei-Gesetzes (VWDG) und ggf. weiterer Spezialvorschriften oder § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018).
Wie lange werden meine Daten genutzt?
Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Durchführung des Visumverfahrens erforderlich sind. In der Regel erfolgt die Löschung zwei Jahre nach Abschluss des Visumverfahrens, spätestens jedoch fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung über das beantragte Visum.
Wer bekommt meine Daten?
Ihre Daten werden nur an Dritte übermittelt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich ist. Insoweit können Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfahrens an die jeweils zuständigen deutschen Innenbehörden, an zuständige Visastellen und zentrale Behörden anderer Schengen-Mitgliedstaaten oder an die zuständigen Behörden am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts übermittelt werden. Eine Übermittlung an Empfänger außerhalb der Europäischen Union findet nur statt, soweit dies nach Kapitel V der DSGVO zulässig ist.
Ist ein externer Dienstleistungserbringer mit der Durchführung einzelner Verfahrensschritte im Visumverfahren beauftragt, werden Ihre Daten von diesem erhoben bzw. an diesen übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der externe Visadienstleister nimmt im Rahmen der Beauftragung Anträge auf die Erteilung von Visa entgegen und leitet diese an die Botschaft bzw. das Generalkonsulat weiter. Der Visadienstleister verarbeitet als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO im Auftrag des Auswärtigen Amtes personenbezogene Daten. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung bleibt dabei das Auswärtige Amt (Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen s. unter 1.). Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die Verarbeitung Ihrer Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO und des BDSG erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist. Das Auswärtige Amt hat zu diesem Zweck mit dem Auftragsverarbeiter einen Vertrag abgeschlossen, der die Vorgaben des Art. 28 Abs. 3 DSGVO enthält und den sorgfältigen Umgang mit Ihren Daten sicherstellt.
Ihre bei einem Antrag auf ein Schengenvisum (C-Visum) im Antragsformular geforderten Daten, Lichtbild, Fingerabdrücke sowie Daten in Bezug auf die Entscheidung über Ihren Antrag oder eine Entscheidung zur Annullierung, Aufhebung oder Verlängerung eines Visums werden in das Visa-Informationssystem (VIS) eingegeben und dort höchstens fünf Jahre gespeichert; die Visumbehörden und die für die Visumkontrolle an den Außengrenzen und in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden sowie die Einwanderungs- und Asylbehörden in den Mitgliedstaaten haben während dieser fünf Jahre Zugang zu den Daten, um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die rechtmäßige Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den rechtmäßigen Aufenthalt in diesem Hoheitsgebiet erfüllt sind, um Personen zu identifizieren, die diese Voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllen, um einen Asylantrag zu prüfen und um zu bestimmen, wer für diese Prüfung zuständig ist. Zur Verhütung und Aufdeckung terroristischer und anderer schwerer Straftaten und zur Ermittlung wegen dieser Straftaten haben unter bestimmten Bedingungen auch benannte Behörden der Mitgliedstaaten und Europol Zugang zu diesen Daten. Die für die Verarbeitung der Daten zuständige Behörde des Mitgliedstaates ist: Bundesverwaltungsamt, D-50728 Köln, eu-zentrale-services@bva.bund.de. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im VIS finden Sie hier.
Die Verarbeitung der Daten im VIS geschieht in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt. Bundesverwaltungsamt und Auswärtiges Amt haben hierzu eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 26 der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) geschlossen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Anträge auf Auskunft über Sie betreffende im VIS gespeicherte Daten und den Mitgliedstaat, der sie an das VIS übermittelt hat, können hier beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden.
Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person geltend machen?
Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Wo kann ich mich beschweren?
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die für das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, Tel.: +49 228-997799-0, poststelle@bfdi.bund.de, www.bfdi.bund.de