Ich bin deutscher Staatsangehöriger und möchte im Ausland heiraten. Die zuständige ausländische Behörde verlangt von mir eine Bescheinigung der deutschen Botschaft/ des deutschen (General)Konsulates, dass ich ledig bin. Wie kann ich eine solche Bescheinigung bekommen?
Eine solche Konsularbescheinigung kann Ihnen unter Vorlage eines vom zuständigen deutschen Standesbeamten ausgestellten Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt werden. Zuständig dafür ist die deutsche Auslandsvertretung, in dessen Konsularbezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in dem die Bescheinigung benötigt wird.
Die Ausstellung einer solchen Konsularbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.