Was kostet es die Betroffenen?
Die im Rahmen der Rückholaktion Zurückgeholten werden gemäß dem Konsulargesetz einen Anteil der Kosten tragen müssen. Hierfür werden Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung richten. Die Betroffenen werden einzeln über die genaue Höhe Ihres jeweiligen Anteils informiert.