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Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine
Deutschland unterstützt im Rahmen seiner humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe das Minenräumungsprojekt „Humanitarian Demining Ukraine“ © picture alliance / Photoshot
Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine – mit umfangreicher militärischer, ziviler, finanzieller, humanitärer und diplomatischer Unterstützung. Lesen Sie hier, was Deutschland konkret tut.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat unfassbares Leid über Millionen Menschen gebracht. Unmittelbar betroffen sind nicht nur die ukrainischen Soldatinnen und Soldaten, die an der Front ihr Heimatland und die Sicherheit Europas verteidigen, sondern auch die Zivilbevölkerung, darunter ältere Menschen, Frauen und Kinder. Nach Angaben der Vereinten Nationen wurden seit Beginn des Angriffskriegs am 24. Februar 2022 mehr als 16.000 Zivilisten in der Ukraine getötet und mehr 48.000 verletzt. Allein im ersten Halbjahr 2026 waren es knapp 1.400 Tote und knapp 8.000 Verletzte. Besonders perfide sind die gezielten Angriffe der russischen Streitkräfte auf zivile Ziele wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Wohnhäuser sowie zivile Infrastruktur wie die Wärme-, Strom oder Wasserversorgung. Im vergangenen Winter hat Russland seine Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur intensiviert und versucht, die Menschen in der Ukraine zu zermürben und sie ihrer Lebensgrundlagen zu berauben. Für die Bundesregierung hat schnelle und zielgerichtete Hilfe für die Versorgung der Ukrainerinnen und Ukrainer daher auch weiterhin höchste Priorität.
Damit die Ukraine sich und unseren Frieden in Europa schützen kann, hat die Bundesregierung bislang bilaterale zivile Unterstützung in Höhe von über 43,3 Mrd. EUR geleistet und militärische Unterstützung in Höhe von rd. 57,6 Mrd. EUR geleistet bzw. für die kommenden Jahre bereitgestellt. Deutschland ist damit derzeit der größte bilaterale Unterstützer der Ukraine. Zu den Unterstützungsleistungen zählen z.B. Luftverteidigung, umfangreiche Winterhilfsprogramme und Energiehilfe. Aber auch die Unterstützung von Menschen, die innerhalb oder aus der Ukraine geflohen sind, humanitäre Hilfe, Minenräumen sowie Stabilisierungsprojekte, die dringend benötigte Hilfsgüter für zivile Sicherheitskräfte bereitstellen und durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen die Resilienz der ukrainischen Gesellschaft stärken.
Um die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine weiter zu vertiefen, haben Deutschland und die Ukraine bei Regierungskonsultationen im April 2026 ihre Beziehungen zu einer strategischen Partnerschaft aufgewertet. Denn die Ukraine hat sich zu einem zentralen Sicherheitspartner Europas und Deutschlands entwickelt. Deutschland und die Ukraine haben daher eine intensivierte rüstungsindustrielle Kooperation, eine vertiefte wirtschaftliche Zusammenarbeit für den Wiederaufbau in der Ukraine und eine deutsch-ukrainische Kultursaison 2027/28 vereinbart. Zur Unterstützung gehört auch Deutschlands Begleitung des Beitrittsprozesses der Ukraine zur Europäischen Union, mitsamt der dafür notwendigen Reformen.
Politische Unterstützung und Friedensbemühungen
Wir sind überzeugt: Nachhaltigen Frieden kann es nur mit einer starken Ukraine geben. Dafür ist unsere anhaltende Unterstützung essentiell. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns mit aller Kraft für einen gerechten und dauerhaften Frieden ein. Im Gegensatz zu Russland hat die Ukraine wiederholt ihre Verhandlungsbereitschaft sowie die Bereitschaft zu einem sofortigen Waffenstillstand signalisiert. Deutschland unterstützt dies ausdrücklich und steht dabei – gemeinsam mit unseren Partnern – fest an der Seite der Ukraine. Deutschland ist bereit, im Falle eines Waffenstillstands weiter Verantwortung für die Sicherheit der Ukraine zu übernehmen – beispielsweise durch Sicherheitsgarantien und Beiträge im Rahmen der Koalition der Willigen. Die Fragen eines Waffenstillstands, der Sicherheit im Schwarzen Meer, des Wiederaufbaus und der Ahndung von russischen Kriegsverbrechen diskutieren wir zudem in verschiedenen internationalen Formaten – sei es im Rahmen der Vereinten Nationen, bei der NATO, dem Europarat, der OSZE, den G7 in der EU und in eigens zusammengestellten Foren wie der Koalition der Willigen und dem Berliner Format.
Der ukrainische Präsident Selenskyj hat die ukrainische Verhandlungsbereitschaft regelmäßig betont und ist zu einem bedingungslosen Waffenstillstand ausdrücklich bereit. Russland hingegen hält an Maximalforderungen fest und intensiviert die Angriffe auf die Ukraine. Wir setzen unsere Unterstützung der Ukraine darum fort, denn für uns gilt: Wenn Russland mit seinen Angriffen aufhört, ist der Krieg zu Ende. Wenn die Ukraine aufhört sich zu verteidigen, ist dies das Ende der Ukraine.
Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine
Die Ukraine muss sich gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg verteidigen können. Deutschland unterstützt die Ukraine daher mit Ausrüstungs- und Waffenlieferungen aus Beständen der Bundeswehr und durch Lieferungen der Industrie, die aus deutschen Haushaltsmitteln finanziert werden. Dabei orientiert sich die Bundesregierung an dem Bedarf der Ukraine und prüft ständig, in welchen Bereichen weitere Unterstützungsleistungen sinnvoll und möglich sind, beispielsweise bei der Luftabwehr. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der bilateralen Unterstützungsleistungen finden Sie hier.
Im Dezember 2025 einigte sich der Europäische Rat darauf, der Ukraine in den Jahren 2026-2027 ein zinsloses Darlehen in Höhe von 90 Mrd. EUR zur Verfügung zu stellen, um die dringendsten ukrainischen Bedarfe zu decken. Zwei Drittel des Darlehens werden für die Beschaffung militärischer Güter, v.a. in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, zur Verfügung gestellt. Ein Drittel des Darlehens ist für zivile Bedarfe vorgesehen, die Auszahlung an die Umsetzung von Reformen u.a. in den Bereichen gute Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung gebunden.
Im Ausblick auf eine vollständige euroatlantische Integration der Ukraine arbeiten die Alliierten und die Ukraine eng im NATO-Ukraine Rat (NUC) zusammen, der beim NATO-Gipfel in Vilnius 2023 begründet wurde. Die NATO berät und unterstützt dabei die Ukraine bei der Reform des Sicherheitssektors, einschließlich der Stärkung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die NATO trägt zur Koordinierung von militärischen Unterstützungsleistungen wie bspw. der Vermittlung von Ausbildungs- und Trainingsleistungen der Alliierten sowie der Lieferung von dringend benötigten Rüstungsgütern bei. Im Jahr 2025 leisteten die Alliierten militärische Unterstützung im Gesamtvolumen von 37,6 Mrd. Euro. In der Erklärung zum NATO-Gipfel in Ankara am 8. Juli 2026 sagten Kanada und die europäischen Alliierten der Ukraine auf deutsche Initiative hin militärische Unterstützung in Höhe von 70 Mrd. Euro in diesem Jahr zu und bestätigten die Absicht, 2027 die Unterstützung mindestens in demselben Umfang zu leisten (insg. 140 Mrd. Euro über zwei Jahre). Deutschland hat dringend benötigte Waffenlieferungen aus US-Lagerbeständen an die Ukraine über den PURL-Mechanismus (Prioritized Ukraine Requirements List) der NATO mit bislang 900 Mio. USD finanziert, darunter moderne Patriot-Lenkflugkörper zur Abwehr ballistischer Raketen. Die PURL-Unterstützungspakete umfassen militärische Güter, die entweder nicht von der europäischen Industrie produziert werden oder in dem beabsichtigten Umfang von den Vereinigten Staaten schneller geliefert werden können als von europäischen Partnern oder Kanada.
Stabilisierung, humanitäre Hilfe, Unterstützung des Energiesektors und Winterhilfe
Deutschland hat seit Kriegsbeginn über 43,3 Mrd. EUR zivile Unterstützung für die Ukraine geleistet. Um das Durchhaltevermögen des ukrainischen Staates und seine Handlungsfähigkeit zu stärken, wurden von den Mitteln, die das Auswärtige Amt seit Beginn des russischen Angriffskriegs zur Verfügung gestellt hat, 254,5 Mio. EUR für Stabilisierungsarbeit eingesetzt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den befreiten und frontnahen Gebieten, da der Krieg diese in besonderem Maße betrifft. Dorthin werden zum Beispiel dringend benötigte Fahrzeuge, Generatoren oder Schutzausrüstung für zivile Sicherheitskräfte geliefert. Mit unserer Hilfe werden russische Kriegsverbrechen dokumentiert und Vertriebene in der Ukraine unterstützt, was die Durchhaltefähigkeit der Ukraine stärkt.
Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative leistet die Bundesregierung zudem Unterstützung für Grenzschutz, Nationalgarde, Polizei sowie Zivilschutz, inklusive Schutz kritischer Infrastruktur. Unter Berücksichtigung der Planungen für 2026 belaufen sich die Mittel des Auswärtigen Amtes hierfür auf insgesamt 580,3 Mio EUR.
Zudem unterstützt das Auswärtige Amt die engagierte ukrainische Zivilgesellschaft, die einen wesentlicher Faktor für den sozialen Zusammenhalt des Landes darstellt. Wir begleiten außerdem den eingeleiteten Prozess des EU-Beitritts sowie die Justizreform.
Das Auswärtige Amt unterstützt als einer der größten Geber weltweit und größter Geber in der EU humanitäre Partnerorganisationen in der Ukraine und in Nachbarländern, um das durch den russischen Angriffskrieg geschaffene akute Leid der Bevölkerung zu mindern. Insgesamt hat das Auswärtige Amt seit Februar 2022 rund 1,7 Mrd. EUR humanitäre Hilfe geleistet.
Auch Binnengeflüchtete in allen Teilen der Ukraine und insbesondere Menschen, die in Frontnähe zurückbleiben – darunter Ältere, Schwerkranke oder Menschen mit Behinderung – werden durch uns und unsere Partner unterstützt. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf mentale und psychosoziale Unterstützung der Ukrainerinnen und Ukrainer sowie Hilfe bei genderspezifischer und sexualisierter Gewalt und der Rückkehr und Reintegration von durch Russland verschleppter ukrainischer Kinder.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Unterstützung liegt auf dem ukrainischen Energiesektor, der immer wieder Ziel intensiver russischer Angriffe ist. Deutschland ist größter bilateraler Geber für den „Ukraine Energy Support Fund“ der europäischen Energiegemeinschaft. Insgesamt hat die Bundesregierung seit Kriegsbeginn ca.1,3 Mrd. EUR Unterstützung für den Energiesektor geleistet und ist damit zweitgrößter Geber nach den USA. Zum einen wird dadurch Energienothilfe bereitgestellt, damit Zugang zu Strom, Wärme und Wasser aufrechterhalten werden kann. Hier geht es etwa um Reparaturen, zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung und Schutz der Infrastruktur. Zum anderen arbeiten wir gemeinsam mit unseren ukrainischen Partnern an einem dezentralen Wiederaufbau der Energieinfrastruktur mit Schwerpunkten bei Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien.
Weitere Finanzierung der Unterstützung über Windfall Profits, G7-Kredit und IWF
Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen russischen Überfall auf die Ukraine wurden staatliche russische Vermögenswerte in der EU immobilisiert. Es ist klar, dass Russland für die Schäden zahlen muss, die es mit seinem Krieg in der Ukraine verursacht hat. Diese auf dem völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Prinzip der Staatenverantwortlichkeit basierende Pflicht hat die VN-Generalversammlung in einer Resolution am 14. November 2022 ausdrücklich bekräftigt.
Darüber hinaus haben sich die Staats- und Regierungschefs der G7 bereits beim G7-Gipfel in Hiroshima im Jahr 2023 darauf verständigt, immobilisierte Vermögenswerte erst dann freizugeben, wenn Russland für die Schäden in der Ukraine bezahlt hat. In der Zwischenzeit hat sich die EU auf eine Regelung verständigt, um die unvorhergesehenen Erträge der Zentralverwahrer (sog. “windfall profits”) abzuschöpfen. Die von der EU beschlossene “windfall profits”-Regelung steht auf einer soliden EU-rechtlichen Grundlage, die völkerrechtskonform ist. Auf dieser Basis haben die G7 am 25.10.2024 verkündet, der Ukraine einen Kredit über rund 45 Mrd. EUR (50 Mrd. US-Dollar) unter Nutzung der “windfall profits” zur Verfügung zu stellen.
Der EU-Anteil an dem Kredit wurde in Form einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe von 18,1 Mrd. EUR in Tranchen bis Ende 2025 an die Ukraine ausgezahlt.
Darüber hinaus hat der Internationale Währungsfonds (IWF) der Ukraine, auch mit deutscher Unterstützung, ein Kreditprogramm bereitgestellt, das seit 2023 insgesamt 11,6 Mrd. USD (ca. 9,8 Mrd. EUR) zur Verfügung stellt. Am 26. Februar 2026 wurde ein neues vierjähriges Kreditprogramm für die Ukraine in Höhe von rund 8,1 Mrd. USD (6,7 Mrd. EUR) verabschiedet, das das bisherige Programm ablöst.
Dokumentation und Ahndung von Verbrechen im Rahmen des russischen Angriffskriegs
Mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine begeht Russland in der Ukraine auch schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und massive Menschenrechtsverletzungen, wie Tötung und Folter von Kriegsgefangenen und Zivilistinnen und Zivilisten. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat umgehend Ermittlungen aufgenommen. Deutschland unterstützt diese Ermittlungen finanziell sowie durch Entsendung von Expertinnen und Experten. Mit ukrainischen Stellen arbeitet die Bundesregierung zudem bei der Beweismittelsammlung zusammen, beispielsweise bei der Lieferung von Forensik-Ausrüstung.
Deutschland unterstützt das an den Europarat angegliederte Schadensregister zur Vorbereitung von Reparationsforderungen für durch den russischen Angriffskrieg verursachte Schäden („Schadensregister Ukraine“ mit Sitz in Den Haag), welches Anfang Februar 2024 seine Arbeit aufnahm Das Register wird mittelfristig in der Schadensersatzkommission (“Claims Commission for Ukraine”) aufgehen, welche die registrierten Forderungen prüfen und die Höhe der Schadensersatzansprüche festlegen wird. Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern des entsprechenden im Dezember 2025 aufgelegten Abkommens und hat dessen Ratifizierung am 22. Juli 2026 im Bundeskabinett beschlossen. Deutschland setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des russischen Angriffskriegs begangene Völkerrechtsverstöße nicht ungestraft bleiben und unterstützt deshalb maßgeblich die vorgesehene Einrichtung eines „Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine“.
Präzedenzlose Sanktionen
Die Europäische Union hat auf den brutalen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit massiven und präzedenzlosen Sanktionen reagiert. Einerseits dienen diese dazu, Russlands Fähigkeiten zur Kriegsführung so weit wie möglich zu beschränken. Andererseits erzeugen sie gesamtwirtschaftliche Kosten als Antwort auf die politische Entscheidung diesen Krieg fortzuführen und bezwecken damit, Russland dazu zu bewegen, den Weg für eine diplomatische Lösung zu ebnen. Zu den verhängten Sanktionsmaßnahmen gehören die Beschneidung des Zugangs von Russland zu Kapitalmärkten, umfassende Ausfuhrverbote, insbesondere in den Bereichen Hochtechnologie, Industrie und Energieinfrastruktur, eine Ölpreisobergrenze für Lieferungen in Drittstaaten, weitreichende Importverbote, u.a. für Kohle, Erdöl, Eisen- und Stahlprodukte sowie Gold und Diamanten aus Russland, harte Maßnahmen gegen den russischen Luftfahrtsektor sowie gezielte Sanktionen gegen den russischen Präsidenten Putin, Außenminister Lawrow, weitere politische und militärische Entscheidungsträger, Kriegsverbrecher, Propagandisten und das Oligarchen-System, das sie stützt. Zudem erlässt die EU Sanktionsmaßnahmen gegen die russische Schattenflotte und Umgehungsnetzwerke über Drittstaaten, um Russlands Einnahmen und Versorgung mit kriegswichtigen Gütern weiter zu beschneiden Hier arbeitet die Bundesregierung auch eng mit dem EU-Sonderbeauftragten für Sanktionen zusammen. Die EU geht zudem aktiv mit Sanktionen gegen anhaltende hybride Aktivitäten Russlands, insbesondere ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten und Partner, vor.
Mehr über die bestehenden Sanktionen erfahren Sie hier.
Wiederaufbau
Die Bundesregierung plant gemeinsam mit der Ukraine sowie unseren Partnern in EU und G7 schon jetzt den Wiederaufbau der Ukraine. Im Dezember 2022 einigten sich die G7-Staaten gemeinsam mit der Ukraine auf die Einrichtung einer internationalen Plattform für die Geberkoordinierung des Wiederaufbaus (Ukraine Donor Platform). Der Wiederaufbau wird eine besondere internationale Kraftanstrengung erfordern, birgt aber gleichzeitig auch eine große Chance Investitionen in die Zukunft der Ukraine mit der Modernisierung von Staat und Wirtschaft, einer ökologischen Transformation und nicht zuletzt innerstaatlichen Reformen und dem EU-Beitrittsprozess zu verknüpfen.
Vom 11.-12. Juni 2024 richtete Deutschland gemeinsam mit der Ukraine die internationale Wiederaufbau-Konferenz (Ukraine Recovery Conference, URC2024) in Berlin aus. Nach Lugano 2022 und London 2023 fand die URC damit erstmals seit Ausbruch des Angriffskrieges in einem EU-Mitgliedsstaat statt. Rund 3.500 Teilnehmende aus 60 Staaten kamen unter dem Konferenzmotto “United in Defense. United in Recovery. Stronger together” zusammen und trugen u.a. mit der Unterzeichnung von 110 Verträgen und Vereinbarungen in Höhe von 16 Mrd. EUR zur Unterstützung der Ukraine bei.
Eine detaillierte Liste der Konferenzergebnisse und das Co-Chair’s Summary der deutschen und ukrainischen Regierung finden Sie hier.
Die URC2025 fand in Rom statt. Die Delegation der Bundesregierung wurde von Bundeskanzler Merz geleitet, der gemeinsam mit EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und weiteren europäischen Partnern die Einrichtung des Europäischen Ukraine-Wiederaufbaufonds ankündigte. Polen übernahm 2026 die Ausrichtung der URC, die vom 25.-26. Juni in Danzig stattfand. Die Konferenz knüpfte an die erstmals in Berlin etablierten Dimensionen „Wirtschaft, EU, Humankapital und Regionen“ an. Hinzu kam „Sicherheit und Verteidigung“ als neuer Schwerpunkt. Estland wird die URC2027 ausrichten.
Große Hilfsbereitschaft
Auch in der Zivilgesellschaft ist die Hilfsbereitschaft enorm. Viele Menschen in Deutschland nehmen Anteil an der Situation der Menschen in der Ukraine. Das große Spendenaufkommen führt zu einem großen Koordinierungsbedarf für die Hilfsorganisationen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb den Appell, statt Sachspenden wann immer möglich Geld an etablierte Hilfsorganisationen zu spenden. Spenden sind über die Aktion Deutschland Hilft oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe möglich. Mit dem Betreff „Nothilfe Ukraine“ kommen die Gelder den Menschen in der Ukraine zugute.
Informationen über den Bedarf von Geflüchteten vor Ort und zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Deutschland finden Sie hier.