Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Slowenien: Politisches Porträt

03.03.2023 - Artikel

Am 25. Juni 1991 proklamierte das aus den ersten demokratischen Wahlen im April 1990 hervorgegangene Parlament Sloweniens die Selbstständigkeit des Landes. Im Dezember 1991 verabschiedete jenes Parlament eine neue Verfassung, die nach dem Vorbild westlicher Demokratien das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der freien Marktwirtschaft, die Menschen- und Bürgerrechte sowie den Schutz der Rechte nationaler Minderheiten garantiert. Nach dieser Verfassung repräsentiert der Staatspräsident die Republik Slowenien und ist gleichzeitig Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er wird in einer allgemeinen, unmittelbaren und geheimen Wahl auf fünf Jahre gewählt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl.

Das Parlament besteht aus zwei Kammern: Staatsversammlung und Staatsrat. Die Staatsversammlung besteht aus 90 nach dem Verhältniswahlrecht unmittelbar und geheim gewählten Abgeordneten; davon repräsentieren zwei Abgeordnete die nationalen Minderheiten der Ungarn und Italiener. Der Staatsrat besteht aus 40 entsandten Vertreterinnen und Vertretern sozialer, wirtschaftlicher und regionaler Interessen.

Weitere Informationen

Schlagworte

nach oben