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Deutschland und Myanmar: Bilaterale Beziehungen
Das starke entwicklungspolitische Engagement Deutschlands, das die Beziehungen zu Myanmar wesentlich getragen hatte, wurde nach der blutigen Niederschlagung von Demonstrationen durch das Militär im Jahr 1988 weitgehend eingestellt.
Mit dem Einsetzen des demokratischen Übergangsprozesses ab 2011 belebte sich das bilaterale Verhältnis, auch die Entwicklungszusammenarbeit wurde zunächst wieder aufgenommen, nach dem brutalen Vorgehen des Militärs gegen die muslimische Bevölkerungsgruppe der Rohingya 2017 jedoch erneut eingestellt. Deutschland ist 2023 in diesem Zusammenhang einem Verfahren gegen Myanmar vor dem Internationalen Strafgerichtshof beigetreten.
Die Bundesregierung hat die Machtübernahme durch das myanmarische Militär am 01.02.2021 entschieden verurteilt und fordert ein Ende der Gewalt, Wiedereinsetzung der demokratisch legitimierten Institutionen sowie die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen. Sie erwartet zudem vom Militär, zur friedlichen Lösung der Krise in den Dialog mit allen beteiligten Seiten beizutragen und unterstützt die Vermittlungsbemühungen der ASEAN-Staaten sowie der Vereinten Nationen. Im Rahmen der Europäischen Union wurden in mehreren Runden u.a. zielgerichtete Sanktionen gegen Verantwortliche des Regimes sowie die Wirtschaftskonglomerate des Militärs beschlossen.
Angesichts der seit dem Militärputsch rapide wachsenden Not und des allgemeinen Niedergangs – nach Angaben der Vereinten Nationen lebt etwa die Hälfte der 54 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner unter der Armutsgrenze, in vielen Regionen besteht Nahrungsmittelknappheit, die medizinische Versorgung ist in weiten Teilen des Landes zusammengebrochen – leistet die Bundesregierung humanitäre Hilfe und unterstützt ausgewählte Projekte u.a. im Bereich Menschenrechte, Kultur und Stabilisierung.
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