Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Tipps für die Reisevorbereitung und -durchführung
Was Sie vor Reiseantritt tun können
Fertigung von Sicherheitskopien
Fertigen Sie sicherheitshalber Kopien Ihrer Reisedokumente (Pass, Personalausweis) an und führen diese getrennt von den Originalen mit sich bzw. legen Sie sie ggf. zusätzlich elektronisch in einer Cloud ab. Sollten Ihnen Ihre Originaldokumente gestohlen werden, können Sie sich gegenüber deutschen Auslandsvertretung im Bedarfsfall mit diesen Kopien ausweisen.
Informieren Sie sich!
Nutzen Sie die vorhandenen Informationsmöglichkeiten: Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie auf der Website unter den jeweiligen Länder- und Reiseinformationen.
Überprüfung der Einreisebestimmungen sowie der Notwendigkeit und Gültigkeit von Reisedokumenten
Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Urlaubslandes in Berlin (bzw. bei einem Generalkonsulat Ihres Urlaubslandes in Ihrer Nähe), ob Sie ein Visum benötigen und welche Ausweispapiere Sie brauchen (Personalausweis oder Reisepass, Internationaler Führerschein, Grüne Versicherungskarte etc.). Viele Länder bestehen darauf, dass die vorgelegten Reisedokumente nach Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind. Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes unter den jeweiligen Länder- und Reiseinformationen. Die Anschriften der für Deutschland zuständigen ausländischen Vertretungen finden Sie hier.
Vergessen Sie keinesfalls die Gesundheitsvorsorge. Bei Reisen in Infektionsgebiete könnten vorbeugende Medikamente oder Impfungen erforderlich sein. Unbedingt angeraten wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung (einschließlich eines evtl. notwendigen Rücktransports!) für die Zeit Ihres Urlaubs. Ein Rettungsflug nach Deutschland kann sehr teuer werden. Eine Rücktransportversicherung deckt diese Kosten ab. Ob und in welchem Umfang Sie während Ihrer Auslandsreise krankenversichert sind, sollten Sie vor Ihrer Abreise ins Ausland mit Ihrer Krankenversicherung klären. Informationen zur Gesundheitssituation in einzelnen Ländern finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes unter den jeweiligen Länder- und Reiseinformationen. Auch generelle Hinweise des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts bieten wir Ihnen auf dieser Website an.
Reisen von Minderjährigen
Für Reisen von Minderjährigen sind häufig besondere Ein- oder Ausreisevorschriften zu beachten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Minderjährige alleine bzw. mit nur einem von mehreren Sorgeberechtigten reisen oder wenn sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Häufig sind in solchen Konstellationen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten, gegebenenfalls in besonderer Form, sowie weitere Unterlagen wie beglaubigte Passkopien oder Kontaktdaten für Ein- und/oder Ausreise erforderlich. Nichtbeachtung kann zur Zurückweisung an der Grenze oder zur Verweigerung der Beförderung durch die Fluggesellschaft führen.
Allgemeine Hinweise finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Land in der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über die Reise- und Sicherheitshinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei den zuständigen Behörden der Zielländer und ihren Auslandsvertretungen.
Devisenrechtliche Bestimmungen
Informieren Sie sich vorsorglich über die devisenrechtlichen Bestimmungen ihres Urlaubslandes. Nur wenige Länder erlauben die Einfuhr von Devisen in unbegrenzter Höhe.
Strafrechtliche Bestimmungen und Zollvorschriften
In den meisten Ländern ist die Mitnahme von Selbstverteidigungswaffen im weitesten Sinne (neben Schusswaffen auch feststehende Messer, CS-Gas-Sprühdosen oder Schreckschusspistolen) unter Strafe gestellt. Reisende sollten vor Antritt der Reise Erkundigungen über die zulässige Einfuhr im Gastland einholen. Verzichten Sie im Zweifel generell auf die Mitnahme solcher Gegenstände, Sie ersparen sich bei Kontrollen viel Ärger und Zeitverlust.
Auch hinsichtlich der strafrechtlichen Bestimmungen und Zollvorschriften Ihres Reiselandes empfiehlt sich ein Blick auf die Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Was Sie nach Ankunft am Reiseziel tun können
Rechtsvorschriften und Gesetze
Beachten Sie die Regeln und Gesetze Ihres Urlaubslandes. Denken Sie daran, dass Sie sich als Gast in einem fremden Land befinden. Hier gelten die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes, die erheblich von deutschen Gesetzen abweichen können. Auch deutsche Auslandsvertretungen haben bei ihrer Tätigkeit Recht und Gesetz des Gastlandes zu respektieren.
Was Sie vermeiden sollten
Meiden Sie grundsätzlich einsame und nachts unbeleuchtete Straßen. Nehmen Sie, wenn Sie ausgehen, nur so viel Bargeld mit, wie unbedingt erforderlich. Bei einem bewaffneten Raubüberfall sollte kein Widerstand geleistet werden. Die körperliche Unversehrtheit hat immer Vorrang!
In der Nähe von militärischen Einrichtungen sollten Sie im Zweifel nicht fotografieren und auch Ihr Fernglas nicht benutzen.
Nehmen Sie keine Drogen: Viele Länder sehen für Drogenvergehen schwerste Strafen vor. Im schlimmsten Fall droht die Todesstrafe. Seien Sie äußerst misstrauisch und lehnen Sie ab, wenn Sie gebeten werden, verschlossene Gepäckstücke oder Päckchen mitzunehmen, deren Inhalt Sie nicht genau kennen. Beachten Sie, dass in vielen Ländern wesentlich strengere Regeln für den Erwerb und Konsum von Alkohol gelten als in Deutschland.
Falls Sie (verschreibungspflichtige) Medikamente mit sich führen, erkundigen Sie sich vorher, ob die Einfuhr in Ihrem Reiseland erlaubt ist (z.B. Beruhigungsmittel, Psychopharmaka, starke Schmerzmittel u.a.).
Achten Sie auf den Verkehr und vermeiden Sie Verkehrsverstöße
In vielen Ländern werden Verkehrsverstöße mit hohen Geldstrafen geahndet, die oft auf der Stelle gezahlt werden müssen. Ausländische Touristinnen und Touristen erfahren keine bevorzugte Behandlung. Halten Sie sich deshalb genau an die geltenden Verkehrsregeln. Sollten Sie eines Vergehens beschuldigt werden, ist häufig die Festnahme die direkte Folge. Bestehen Sie darauf, sofort die zuständige deutsche Auslandsvertretung von Ihrer Festnahme zu unterrichten. Hierauf besteht ein durch die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische verbürgtes Recht darauf. Die Auslandsvertretung wird nach Bekanntwerden Ihrer Inhaftierung umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, Ihnen im Bedarfsfall eine Rechtsanwaltsliste übermitteln und gegenüber den örtlichen Behörden auf eine ordnungsgemäße Behandlung bestehen. Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten demgegenüber nicht möglich.
Verhalten bei Diebstahl
Nach einem Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeidienststelle, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Diebstahlsmeldung aushändigen. Versicherungen bestehen grundsätzlich auf der Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll. Im Falle eines Passverlustes benötigen Sie zur Beantragung eines Passersatzes den Polizeibericht und Passfotos.
Zollvorschriften
Seien Sie vorsichtig mit dem Kauf von Urlaubssouvenirs. Immer noch tragen Millionen von Touristinnen und Touristen jedes Jahr mit ihrem Andenkenkauf zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei, obwohl der Handel mit diesen Naturprodukten in den meisten Ländern verboten ist. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken und Ähnlichem ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte der Souvenirhändlerinnen und -händler.
Verzichten Sie auf Souvenirs wie: Raubtierfelle, Elfenbein, lebende/ausgestopfte Tiere, Produkte aus Schildpatt, Krokodil- oder Schlangenhaut, Korallen oder Muscheln, aufgespießte Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen.
Auch der deutsche Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro, in schweren Fällen sogar Haftstrafen.