Ist es möglich, einen (Sonder-) Termin zur Visumbeantragung zu erhalten?
Die deutschen Auslandsvertretungen haben auf ihren jeweiligen Internetseiten das Terminvergabeverfahren erklärt.
Vielfach erfolgt die Terminvergabe kostenlos durch ein vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestelltes Programm für die Verwaltung von Terminen. Dieses Verfahren stellt eine optimale Planbarkeit bei Anreisen zur Beantragung eines Visums sicher. Die elektronische Terminvergabe ermöglicht es, konstant die höchstmögliche Zahl von Terminen zu vergeben und so die bestehenden Kapazitäten an den Auslandsvertretungen bestmöglich auszuschöpfen.
Mit Agenturen, die im Auftrag von Antragstellern gegen Bezahlung Termine buchen, arbeiten die Auslandsvertretungen nicht zusammen. Die Einschaltung einer solchen Agentur ist weder erforderlich noch wird sie empfohlen. Diese Agenturen haben keinen Zugang zum Terminbuchungssystem, auch wenn sie einen solchen vortäuschen.
Aufgrund unterschiedlicher Faktoren kann es zu einer hohen Visanachfrage kommen, die das Auswärtige Amt u.a. durch Personalaufstockungen aufzufangen versucht. Trotz des engagierten Einsatzes aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen lässt es sich mitunter nicht vermeiden, dass längere Wartezeiten auf Termine zur Visumbeantragung entstehen können.
Da alle Antragsteller für ihre Visumanträge eine gewisse Dringlichkeit vorbringen, ist im Rahmen der Gleichbehandlung die Vorverlegung eines Termins weder möglich noch zulässig. Sondertermine können nur in humanitären oder medizinischen Notfällen vergeben werden. In solch einem Fall bitten wir Sie, der betreffenden deutschen Auslandsvertretung über das Kontaktformular auf der Homepage, per Mail oder Telefon, Ihre konkrete Notsituation zu schildern und ggfs. Nachweise beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass allein die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Visumerteilung noch keinen dringenden Härtefall konstituiert.
Eine direkte Terminvergabe durch das Auswärtige Amt ist nicht möglich.
Kontaktdaten der deutschen Auslandsvertretungen