Wo wird das Visum beantragt und wer entscheidet über den Antrag? Kann das Verfahren beschleunigt werden?
Wo muss ein Visum beantragt werden?
Erforderliche Visa müssen jeweils vor der Einreise bei der für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die bei längeren Aufenthalten erforderliche Aufenthaltserlaubnis auch nach der visafreien Einreise direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort in Deutschland beantragen.
Wer ist für die Entscheidung über die Ausstellung eines Visums zuständig?
Kraft Gesetz (§ 71 Abs. 2 AufenthG) sind im Ausland die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.
Die Ausstellung von Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder zur Aufnahme einer Arbeit oder eines Studiums durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist ggf. nur nach vorheriger Zustimmung durch die beteiligte Ausländerbehörde möglich.
Kann das Auswärtige Amt das Verfahren beschleunigen? Warum kann das Verfahren so zeitraubend sein?
Das Auswärtige Amt wird mit der Entscheidung über einzelne Visumanträge grundsätzlich nicht befasst und kann daher das Verfahren auch nicht beschleunigen. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.
Wegen der geographischen Lage in der Mitte Europas ist Deutschland ein wichtiges Ziel- und Transitland. Millionen Ausländer kommen jährlich zu einem kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland. Steigende Antragszahlen, Forderungen der Antragsteller nach einem noch weiter verbesserten Kundendienst und der aus Wirtschaft und Politik lauter werdende Ruf nach einer rascheren und noch effizienteren Visumerteilung sind die Folge. Mehr Anträge bei immer aufwändiger werdenden Prüfvorgaben im Rahmen der Anti-Terror-Maßnahmen müssen bearbeitet werden.
Insbesondere während der Hauptreisezeiten können daher trotz modernster eingesetzter Technik Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Manche Auslandsvertretungen mit besonders hohem Antragsaufkommen haben daher Terminvergabesysteme eingeführt, um den Antragstellern zu ermöglichen, einen konkreten Termin für die Visaantragstellung zu erhalten. Vor Einführung der Terminvergabesysteme mussten dort viele Antragsteller bis zur Einreichung ihres Visumsantrags teilweise mehrere Tage vor der Visastelle in einer Schlange warten.
Ist zur Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, sollte der Antrag deshalb möglichst lange vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt auch auf diese Terminvergaben keinen Einfluss nehmen kann.
Antragsteller können selbst zu einem zügigen Verfahren beitragen, indem sie mit vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antragsformularen sowie mit allen für das entsprechende Visum erforderlichen Unterlagen zu Antragsterminen erscheinen.