Kann ich auch aus dem Ausland eingebürgert werden?
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht geht vom Regelfall der Inlandseinbürgerung aus. Ausländer können in Ausnahmefällen jedoch auch aus dem Ausland eingebürgert werden, sofern besondere Bindungen an Deutschland dies rechtfertigen (§ 14 StAG).
Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts. Auch Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung berät Sie gerne.
Informationen, Anträge, Merkblätter (Bundesverwaltungsamt)
Deutsche Auslandsvertretungen
Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier: