Ich benötige eine Überbeglaubigung (Endbeglaubigung) meiner deutschen Urkunde durch das Auswärtige Amt. An welche Stelle muss ich mich konkret wenden?
Das Auswärtige Amt nimmt keine Über- oder Endbeglaubigungen mehr vor und hat mit Wirkung vom 01.01.2023 die Erteilung der Endbeglaubigung deutscher Urkunden auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten übertragen. (Bis 31.12.2022 ist hierfür noch das Bundesverwaltungsamt zuständig.)
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (bzw. das Bundesverwaltungsamt) kann nur dann die Endbeglaubigung erteilen, wenn die Urkunde von der zuständigen Stelle vorbeglaubigt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter: