Wie beantrage ich ein deutsches Arbeitsvisum?
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Vorzulegen sind aussagekräftige Unterlagen zur Qualifikation sowie zur beabsichtigten Tätigkeit (z. B. konkretes Arbeitsplatzangebot, Stellenbeschreibung, Muster des Arbeitsvertrags) und Unterlagen zur geplanten Unterkunft in Deutschland (z. B. Mietvertrag). Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumsbeantragung finden Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Auch das Visumsantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) erhalten Antragstellerinnen und -steller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Antragsformulare für einen längerfristigen Aufenthalt können auch über den nachfolgend eingestellten Link (Visabestimmungen) heruntergeladen werden.
Staatsangehörige Australiens, des Vereinigten Königreichs, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer in Deutschland seinen Wohnsitz nehmen wird.