Was ist die Blaue Karte EU (EU Blue Card)? Wer kann sie bekommen? Wo wird sie ausgestellt?
Bei der Blauen Karte EU (EU Blue Card) handelt es sich um einen von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilten Aufenthaltstitel zum Zweck der dortigen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Angehörige von Drittstaaten.
Grundlage für die Blaue Karte EU ist die EU-Richtlinie 2009/50/EG. Die Blaue Karte EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen, um den Mangel an Fachkräften in vielen Bereichen abzubauen.
In Deutschland ist die Blaue Karte EU seit dem 1. August 2012 der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus dem Ausland. Sie wird in einem vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Voraussetzungen:
- Die Antragstellerin oder auch der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen.
- Es gilt eine Mindestgehaltsgrenze von etwa 50.000 Euro brutto.
In sogenannten Mangelberufen, in denen es in Deutschland eine hohe Anzahl unbesetzter Stellen gibt, liegt die Mindestgehaltsgrenze noch darunter. Dies gilt z. B. für Ärztinnen, Ingenieure, aber auch für Naturwissenschaftlerinnen, Mathematiker und IT-Fachkräfte. Um Missbrauch auszuschließen, findet in diesem Fall eine Vergleichbarkeitsprüfung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt durch die Bundesagentur für Arbeit statt.
Die Blaue Karte EU bietet zahlreiche Privilegien für die Zuwandernden und ihre Familien. So ermöglicht z. B. ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern, ihre Zukunft in Deutschland langfristig zu planen: Schon nach einem Aufenthalt von 33 Monaten kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erlangt werden. Soweit Deutschkenntnisse auf der Stufe B1 nachgewiesen werden, wird die Niederlassungserlaubnis sogar bereits nach 21 Monaten erteilt.
Die Blaue Karte EU wird in Deutschland ausschließlich von den Ausländerbehörden ausgestellt. Visumspflichtigen Drittstaatern wird für die Einreise in den Fällen, in denen ein Anspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU besteht, ein nationales Visum zur Beschäftigungseinreise von der jeweils zuständigen Visastelle erteilt. Das Visum wird nach der Einreise von der zuständigen Ausländerbehörde durch eine Blaue Karte EU ersetzt.
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