Was ist die Blaue Karte EU/EU Blue Card? Wer kann sie bekommen? Wo bekomme ich sie?
Bei der Blauen Karte EU (engl. EU Blue Card) handelt es sich um einen von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilten Aufenthaltstitel zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in dem jeweiligen Mitgliedsstaat für Angehörige von Drittstaaten.
Grundlage für die Blaue Karte EU ist die EU-Richtlinie 2009/50/EG. Die Blaue Karte EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen, um dem künftig erwarteten oder bereits bestehenden Mangel an Fachkräften in vielen Beschäftigungssektoren zu begegnen.
In Deutschland ist die Blaue Karte EU seit dem 1. August 2012 der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus dem Ausland. Sie wird in einem vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen.
- Eine Mindestgehaltsgrenze von 58.400 Euro brutto (2023) muss eingehalten werden.
In sogenannten Mangelberufen, in denen es in Deutschland eine hohe Anzahl unbesetzter Stellen gibt, liegt die Gehaltsuntergrenze bei 45.552 Euro (2023). Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Ärzte, Ingenieure, aber auch für Naturwissenschaftler, Mathematiker und IT-Fachkräfte. Um Missbrauch auszuschließen, findet in diesem Fall eine Vergleichbarkeitsprüfung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt durch die Bundesagentur für Arbeit statt.
Die Blaue Karte EU bietet zahlreiche Privilegien für den Zuwanderer und seine Familie. So ermöglicht z. B. ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht potentiellen Bewerbern, ihre Zukunft in Deutschland langfristig zu planen: Schon nach einem Aufenthalt von 33 Monaten kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erlangt werden. Soweit Deutschkenntnisse auf der Stufe B1 nachgewiesen werden können, wird die Niederlassungserlaubnis sogar bereits nach 21 Monaten erteilt.
Die Blaue Karte EU wird in Deutschland ausschließlich von den Ausländerbehörden ausgestellt. Visumpflichtigen Drittstaatern wird für die Einreise in den Fällen, in denen ein Anspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU besteht, ein nationales Visum zur Beschäftigungseinreise von der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung erteilt. Das Visum wird nach der Einreise von der zuständigen Ausländerbehörde durch eine Blaue Karte EU ersetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Make-it-in Germany
Informationen der Arbeitsagentur
Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge