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Aktuelle Situation in der Ukraine

Deutsche Botschaft in Kiew, © Florian Gaertner/photothek.de
Hier finden Sie Informationen rund um die aktuelle Situation in der Ukraine.
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden schwere Kampfhandlungen und Raketenangriffe statt. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wiederaufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch nur in Ausnahmefällen konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier.
Lage in der Ukraine, Reisewarnung
FAQ
Das Auswärtige Amt informiert in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zur Lage in der Ukraine. Die aktuellen Hinweise finden Sie unter www.diplo.de/ukrainesicher und in der App „Sicher Reisen“. Sonstige Äußerungen des Auswärtigen Amts zu Ukraine finden Sie auch hier weiter unten auf dieser Seite.
Auf Twitter finden Sie das Auswärtige Amt unter @AuswaertigesAmt
Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden schwere Kampfhandlungen und Raketenangriffe statt. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich.
Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Reise- und Sicherheitshinweise unter www.diplo.de/ukrainesicher. Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Wenn Sie die Ukraine verlassen sollten, löschen Sie bitte ihren Eintrag in der Krisenvorsorgeliste.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wiederaufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch nur in Ausnahmefällen konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.
Bitte verfolgen Sie nach Möglichkeit auch die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Bitte entscheiden Sie in eigener Verantwortung, welche Ausreisemöglichkeit für Sie die geeignete ist. Die Lage ist sehr volatil und kann sich auch kurzfristig ändern. Mit längeren Wartezeiten beim Grenzübertritt muss gerechnet werden. Die Grenze nach Belarus ist geschlossen. Für Belarus gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist angesichts der Lage derzeit nicht möglich.
Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine
FAQ
Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten.
Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können visumfrei nach Deutschland einreisen. Auch ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Pass können jedoch derzeit visumfrei nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Dies gilt auch dann, wenn sie sich am 24.02.2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber am 24.02.2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten. Dasselbe gilt für in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und für Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen.
Auch Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich für bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten.
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 04.03.2024.
Drittstaatsangehörigen, die auf Grundlage eines ukrainischen Aufenthaltstitels in der Ukraine wohnhaft sind und deren Familienangehörige die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, die sich aber am 24.02.2022 nicht in der Ukraine aufgehalten haben, wird die Kontaktaufnahme mit der Visastelle im Einzelfall empfohlen
Schutzsuchende aus der Ukraine finden Informationen gebündelt auf der zentralen Plattform www.germany4ukraine.de. Über diese Plattform kann in Kürze auch das Verfahren zum Erhalt eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz in Deutschland eingeleitet werden.
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine können folgende Personen vorübergehenden Schutz in Deutschland für zunächst zwei Jahre erhalten:
- Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, und ihre engsten Familienangehörigen;
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, und ihre engsten Familienangehörigen;
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren; und
- Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, wenn diese sich am 24. Februar 2022 nachweislich rechtmäßig und nicht nur zu einem vorübergehenden Kurzaufenthalt in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.
Der Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz kann nach der Einreise nach Deutschland bei der Ausländerbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes beantragt werden.
Aufgrund der aktuellen Lage können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine Visa für Deutschland bei den Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine beantragen. Dies gilt auch für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen. Grundsätzlich muss ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt schon vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden. Derzeit ist jedoch eine Einreise nach Deutschland für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine auch ohne Visum möglich, siehe oben unter „Ich mache mir Sorgen um meine Freunde und Verwandten. Können Ukrainerinnen und Ukrainer jetzt nach Deutschland einreisen?“.
Ja. Alle ukrainischen Staatsangehörigen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Das gilt auch dann, wenn sie sich am 24.02.2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten. Das Verfahren für eine Familienzusammenführung kann dann in Deutschland stattfinden. Alternativ können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine auch ein Visum zur Familienzusammenführung für Deutschland an den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten der Ukraine beantragen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben Informationsangebote eingerichtet:
Außerdem finden Sie Informationen hier (auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch).
Die Bearbeitung von Visumanträgen und Remonstrationen, die vor Schließung der Botschaft Kiew eingereicht wurden, ist bis auf weiteres ausgesetzt. Die bei Antragstellung abgegebenen Pässe wurden, soweit möglich, an die Antragstellenden zurückgesandt.
Die Einholung eines nationalen Visums vor der Einreise ist zunächst bis zum 04.03.2024 nicht erforderlich.
Bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in Charkiw, Czernowitz , Lemberg und Odessa können keine Visa beantragt werden.
Wenn Sie sich in Deutschland befinden, und die Trennung von Ihrer Familie oder der Verlust des Kontaktes aufgrund des aktuellen Konfliktes in der Ukraine geschah, wenden Sie sich bitte an den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Webseite: www.drk-suchdienst.de / Telefonisch: 089 – 680 773 – 111.
Hier finden Sie diese Fragen und Antworten in ukrainischer und russischer Sprache:
Weitere Fragen
FAQ
Wir empfehlen grundsätzlich allen deutschen Staatsangehörigen im Ausland, sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen. So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretungen mit ihnen Kontakt aufnehmen, wenn dazu die Veranlassung bestehen sollte.
Machen Sie sich ferner bitte mit den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ihr Gastland vertraut.
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die Russische Föderation finden Sie hier.
In Deutschland sind die Bundesländer zuständig für die Aufnahme von Flüchtlingen. Die Städte und Kommunen bereiten Erstaufnahmeeinrichtungen vor. Bitte wenden Sie sich an die Behörden vor Ort, wenn Sie Flüchtlinge aufnehmen möchten.
Viele Menschen nehmen Anteil an der Situation in der Ukraine, die Hilfs- und Spendenbereitschaft ist groß. Informationen, wie Sie sich engagieren können, finden Sie hier.