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Dokumentation zur Open Data Schnittstelle zum Download

Hölzerne Schubladen

Hölzerne Schubladen, © picture alliance / Zoonar

19.01.2023 - Artikel

Was ist neu gegenüber der Vorgängerversion?

30.11.2022

Bei den Adressdatensätzen für die Auslandsvertretungen wird die Datenstruktur verändert. Die Anpassung soll voraussichtlich Ende Februar 2023 online gehen.

Version 1.3.0 ZIP / 7 KB

02.08.2022

Hinzugekommen ist das neue Attribut “iso3CountryCode”.

Damit können auch dreistellige Länderkürzel nach der ISO-Kodierliste verwendet werden.

Version 1.2.7 ZIP / 7 KB

Historie

08.12.2021

Zusätzlich zur bereits angekündigten Änderung (s.u.) werden ab heute zu jedem Land Ländercodes mit jeweils zwei Buchstaben mit ausgegeben.

Die Länderkürzel werden jeweils unter https://www.auswaertiges-amt.de/opendata/travelwarning/ und in den einzelnen Ländereinträgen in einem neuen Attribut ausgegeben ausgegeben (z.B. in: https://www.auswaertiges-amt.de/opendata/travelwarning/199124).

Version 1.2.6 ZIP / 7 KB

ebenfalls 08.12.2021

Folgende Änderungen wurden - wie angekündigt - vorgenommen:

Version 1.2.5 ZIP / 7 KB

20.01.2021

folgende Änderungen (in der Dokumentation, nicht in der technischen Umsetzung) wurden vorgenommen:

• Beschreibung der allgemeinen Schnittstelle angepasst zu „Gibt alle Reise- und Sicherheitshinweise zurück, dient auch zur Abfrage der IDs für die Abfrage einzelner Reise- und Sicherheitshinweise“

• Beschreibung des Parameters angepasst zu „Die ID des Reise- und Sicherheitshinweises, für die Abfrage der verfügbaren IDs bitte /travelwarning nutzen“

Version 1.2.3 ZIP / 7 KB

26.11.2020

Es gibt für die Reise- und Sicherheitshinweise zwei neue Attribute:

  • „situationWarning“
  • „situationPartWarning“

Diese können jeweils entweder „True“ oder „False“ sein. Inhaltlich stehen diese aktuell für „COVID-19-bedingte Reisewarnung“ und „COVID-19-bedingte Teilreisewarnung“. Eine spätere Nutzung in einem anderen Kontext ist möglich, würde aber ggf. vorher angekündigt werden.

Sie können die Schnittstelle für eine Übergangszeit (voraussichtlich mindestens bis zur darauffolgenden Aktualisierung) auch ohne Implementierung dieser Änderung nutzen. Damit erfüllen wir die vorgeschriebene dreimonatige Übergangsfrist für Änderungen und geben Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, früher auf die neuen Marker für Covid-19-Reisewarnungen zuzugreifen.


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