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Was mache ich, wenn ich in einem Nachbarstaat bin?
FAQ
Ausreisen im Rahmen der Aufnahmeverfahren für Afghanistan finden ausschließlich über Pakistan statt. Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden im Auftrag des Auswärtigen Amts von einem externen Dienstleister kontaktiert und über ihre Aufnahmeerklärung und die nächsten Schritte informiert. Befinden Sie sich bereits außerhalb Afghanistans wenden Sie sich bitte an den Dienstleister.
Die Bundesregierung leistet für Ortskräfte und andere besonders Gefährdete sowie Mitglieder ihrer Kernfamilien, die eine Aufnahmeerklärung erhalten haben, Unterstützung während ihres Aufenthalts in Pakistan. Dies betrifft Unterkunft und Verpflegung in Islamabad sowie die Unterstützung bei der Weiterreise nach Deutschland.