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Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe zum Tag der Menschenrechte (10. Dezember)

08.12.2017 - Pressemitteilung

Zum Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (08.12.):

Aus Anlass des Tages der Menschenrechte möchte ich einige Themen hervorheben, die mich im vergangenen Jahr besonders beschäftigt haben. Auch 2017 bleibt die menschenrechtliche Lage in vielen Teilen der Welt besorgniserregend.

Ein weltweites Phänomen, mit dem ich auch immer wieder in Gesprächen mit Menschenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen konfrontiert bin, ist der sog. „shrinking space for civil society“, also dass der Raum, der der Zivilgesellschaft zur Verfügung steht, immer kleiner wird. Das wurde mir beispielsweise bei einem regionalen Menschenrechtsseminar in Mexiko im Mai mehr als deutlich.

Mit großer Sorge beobachte ich, dass die Presse- und Meinungsfreiheit immer stärker eingeschränkt wird. Dies betrifft auch Staaten in unmittelbarer Nachbarschaft zu uns, wie die Entwicklungen in der Türkei zeigen.

Als Reaktion darauf versuche ich zivilgesellschaftliche Akteure unter dem Stichwort „creating spaces“ zu ermuntern und zu unterstützen, sich neue Räume für ihr Engagement zu schaffen, mit Themen, die großes Potenzial für gesellschaftlichen Wandel bieten, wie beispielsweise Bildung oder Gesundheit. Gerade im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gibt es viel Potenzial für Veränderung.

Auch beim Thema Todesstrafe müssen wir wachsam bleiben, damit die Dynamik in Richtung weltweite Abschaffung bzw. eines Moratoriums nicht abreißt. Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung. Deutschland lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und wird sich auch weiterhin gemeinsam mit seinen Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.

Ein weiteres Thema, das mir sehr am Herzen liegt, ist Wirtschaft und Menschenrechte. Beim Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung, dem „NAP“, der vor knapp einem Jahr beschlossen wurde, muss die Umsetzung nun zügig voranschreiten. In ihm werden Erwartungen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht formuliert, die sich an alle deutschen Unternehmen richten, unabhängig von ihrer Größe und dem Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Ich habe mich gefreut, beim UN Forum on Business and Human Rights im November den deutschen NAP zu präsentieren, der beim internationalen Publikum auf großes Interesse und Ermutigung stieß, ihn ambitioniert umzusetzen.

Ein weiterer „NAP“, der für meine Arbeit von großer Wichtigkeit ist, dient der Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 zu „Frauen, Frieden, Sicherheit.“ Denn kein Konflikt kann dauerhaft überwunden werden, wenn die Hälfte der Bevölkerung von Friedensbemühungen ausgeschlossen ist. Auch im kommenden Jahr müssen wir weiter daran arbeiten, Frauen in allen Phasen der Krisenprävention und Konfliktbewältigung besser einzubinden. Daher übernimmt Deutschland 2018 den Vorsitz eines internationalen Netzwerks, das sich besonders für die Umsetzung der Resolution engagiert. Ich selbst konnte bei einer VN-Sicherheitsratsdebatte im Oktober deutsche Initiativen in diesem Bereich vorstellen.

Als Beauftragte für humanitäre Hilfe haben mich in diesem Jahr vor allem die Konflikte im Jemen und in Myanmar beschäftigt. Der Zugang für humanitäre Organisationen zur notleidenden Bevölkerung darf nicht eingeschränkt werden; leider erleben wir das viel zu oft. Das humanitäre Völkerrecht muss respektiert werden. Auch bei weniger im Fokus stehenden Krisen (Stichwort #nichtvergesser) müssen wir uns konsequent weiterengagieren.

Hintergrund:

Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Zwei Jahre später beschloss die Generalversammlung, den 10. Dezember als Gedenktag für die Menschenrechte einzurichten.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte will die Bundesregierung die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Akteure praktisch anwendbar machen.

Die im Jahr 2000 verabschiedete Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie ihre bisher sieben Folgeresolutionen (1820, 1888, 1889, 1960, 2106, 2122 sowie 2242) haben zum Ziel, Frauen verstärkt in die Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedenskonsolidierung einzubeziehen und sie vor Gewalt in bewaffneten Konflikten zu schützen. Am 11. Januar 2017 hat das Bundeskabinett den zweiten Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 für den Zeitraum 2017 bis 2020 beschlossen. Am Rande der VN-Generalversammlung wurde im Jahr 2016 ein internationales Netzwerk lanciert („Women, Peace and Security Focal Points Network“), das durch Erfahrungsaustausch Mitgliedsstaaten und Regionalorganisationen bei der Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 unterstützen soll. Deutschland wird den Vorsitz des Netzwerks 2018 übernehmen und das Jahrestreffen des Netzwerks in Berlin ausrichten.

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