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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 28.10.2020

28.10.2020 - Artikel

Aktivitäten des thailändischen Königs von deutschem Boden aus

FRAGE: Ich habe eine Frage zum thailändischen König an das Auswärtige Amt. Herr Maas hat bereits deutlich gemacht, dass politische Aktivität, die das Land Thailand betrifft, nicht von deutschem Boden auszugehen hat. Allerdings ist immer noch unklar, wie politische Aktivität hier interpretiert wird. Würde denn ein königliches Dekret, durch das eine Todesstrafe angeordnet wurde, Ihrem Verständnis von politischer Aktivität entsprechen?

SASSE (AA): Zum einen stimmt es: Wir haben uns bereits am Montag an dieser Stelle ausführlich zum Thema Thailand eingelassen. Auch Außenminister Maas hat sich am Montag in einer Pressekonferenz zum Thema geäußert.

Was die grundsätzliche Lage angeht: Zu der Demonstration können wir selbstverständlich keine Stellung nehmen, weil das eine innerthailändische Angelegenheit ist.

Was allerdings den König angeht, kann ich Sie zum einen auf die Äußerung des Außenministers von Montag verweisen, und zum anderen kann ich Ihnen sagen, dass Thailand unsere Haltung zu Hoheitsakten des Königs kennt. Die Thailänder haben uns wiederholt versichert, dass der König sich nur zu Privataufenthalten in Deutschland aufhält und hier keinerlei Regierungsfunktionen ausübt.

FRAGE: Ich habe auch eine Frage, die ich gerne noch am Montag gestellt hätte, aber die Zeit war um.

Die Wortwahl des Ministers war ungewöhnlich gewesen. Er hat ja gesagt, man beobachte das Treiben des thailändischen Königs sehr genau. „Treiben“ ist eigentlich kein Synonym für Regierungshandeln. Bedeutet das, dass sich die Beobachtung auch auf Bereiche erstreckt, die nicht originär mit Regierungshandeln identisch wären? Stehen sie in irgendeinem Zusammenhang zu den nicht ausgeprägten LGBT-Rechten in Thailand?

SASSE: Vielen Dank für die Frage. – Die Äußerungen des Ministers kann ich an dieser Stelle natürlich nicht kommentieren; die stehen für sich. Sie kennen den Wortlaut der Äußerung. Wir haben ihn am Montag auch noch einmal erwähnt.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle auch noch zusätzlich sagen, dass die Bundesregierung davon ausgeht und natürlich auch erwartet, dass keinesfalls Entscheidungen von Deutschland aus getroffen werden, die der deutschen Rechtsordnung, dem Völkerrecht oder den international verbrieften Menschenrechten widersprechen.

ZUSATZFRAGE: Was ist mit der Frage nach dem Zusammenhang mit der Beobachtung der nicht hinreichend gegebenen LGBT-Rechte in Thailand?

SASSE: Das Thema der Menschenrechte habe ich gerade, wie gesagt, erwähnt: Es geht uns auch darum, dass von Deutschland aus keinerlei Rechtsakte oder Ähnliches erlassen werden, die den international verbrieften Menschenrechten widersprechen, also dem sogenannten ordre public. Ich kann noch einmal hinzufügen, dass sich der thailändische König im Moment ja gar nicht in Deutschland aufhält, sondern in Thailand.

FRAGE: Wie ist Ihre Einschätzung zur Lage der LGBT-Community in Thailand?

SASSE: Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Lage der Menschenrechte in jedem Land der Welt einschließlich Thailands sehr genau beobachten. Sofern es da Defizite gibt, sprechen wir dies gegenüber unseren Partnern auf Regierungsebene an, und das sind vertrauliche Gespräche, aus denen wir berichten, wenn es dazu kommt.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, über LGBT-Defizite in Thailand wollen sie uns nicht berichten? Das machen Sie doch bei anderen Ländern auch.

SASSE: Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass wir ‑

ZURUF: Sie können es ja nachreichen!

SASSE: ‑ das Thema der Menschenrechte grundsätzlich gegenüber allen Regierungen der Welt thematisieren, wenn wir den Eindruck haben, dass sich da Defizite ergeben.

Frage eines möglichen Waffenembargos gegen die Türkei

FRAGE: Frau Sasse, plant die Bundesregierung ein Waffenembargo gegen die Türkei?

SASSE (AA): Ich kann heute an dieser Stelle über solche Pläne nichts berichten.

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