Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 06.04.2020

06.04.2020 - Artikel

COVID-19-Pandemie: Behandlung von EU-Bürgern in deutschen Krankenhäusern

FRAGE: Könnten Sie [...] kurz einen Überblick geben, wie viele Italiener, Franzosen und Spanier gerade zur Behandlung in Deutschland sind?

An das Auswärtige Amt die Frage: Gibt es derzeit noch mehr Anfragen, schwer erkrankte Patienten nach Deutschland zu bringen?

BERVE-SCHUCHT (BMG): Ich kann Ihnen dazu, ehrlich gesagt, keine Zahlen nennen. Das läuft von der Organisation und von der Verteilung her nicht über das BMG.

BREUL (AA): Ich kann Ihnen gerne die Zahlen nennen, wie sie mir vorliegen. Wie Sie wissen, wird das ja dezentral organisiert. Die Länder machen bestimmte Zusagen auf Basis der jeweils vorliegenden Kapazitäten, die vorhanden sind und die für Patienten aus Krisengebieten aus anderen Ländern Europas zur Verfügung gestellt werden können. Da sind wir bisher, soweit wir Kenntnis haben, bei 198 Patienten aus anderen EU-Mitgliedstaaten, davon 130 aus Frankreich, 44 aus Italien und 24 aus den Niederlanden.

Bislang gibt es weitere Zusagen über 58 Plätze, von denen wir derzeit Kenntnis haben und die noch nicht gefüllt sind. Dazu gibt es Gespräche. Die Platzzusagen werden auch nicht mehr exklusiv für bestimmte EU-Länder vergeben, wie es am Anfang war, sondern sie gelten allgemein für andere EU-Staaten.

Auf italienischer Seite ist im Moment ein leichter Rückgang der Zahl der Coronaintensivpatienten zu beobachten. Daher wird aus Italien zunächst kein weiterer Transfer nach Deutschland geplant.

Die Bundesländer sind informiert und stehen weiterhin bereit, falls sich die Lageeinschätzung ändern sollte.

COVID-19-Pandemie: Grenzkontrollen, Vorschlag des Bundes an die Länder zur Anordnung einer verbindlichen zweiwöchigen Quarantäne für nach Deutschland Einreisende

FRAGE: […] Dann eine Frage zum Thema der Grenzen: Die Grenzen nach Belgien und Holland sind nach wie vor offen, auch deshalb, weil Nordrhein-Westfalen dies so will. Gibt es dabei jetzt sozusagen einen Gesinnungswandel? Drängt das BMI das Land Nordrhein-Westfalen, die Grenze jetzt zu schließen? Wie sieht das generell aus?

GRÜNEWÄLDER (BMI): Ich kann die Frage zu den Grenzkontrollen beantworten.

Zum Thema der Unterbrechung der Infektionswege nach Deutschland kann ich allgemein sagen: Ziel der Maßnahmen der Bundesregierung seit Ausbruch der Epidemie ist es, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, und zwar dadurch, dass man in Deutschland die Infektionsketten, aber auch die Infektionswege nach Deutschland unterbricht.

Dazu wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Unter anderem hat der Europäische Rat am 17. März beschlossen, dass Einreisen aus Drittstaaten in die EU nur noch in ausgewählten Fällen zulässig sind. Das umfasst zum Beispiel EU-Bürger, Bürger aus Schengen-assoziierten Staaten oder langjährig in Deutschland wohnende Personen und deren Familien. Diesen ist nach wie vor die Einreise gestattet, um an ihren Wohnort zurückzukehren.

Der Bundesinnenminister ist der Auffassung, dass man noch weitere Anstrengungen unternehmen sollte, und hat daher darauf gedrungen, dass darüber heute im Coronakabinett gesprochen wird. Die Bundesregierung schlägt den Ländern nun vor, dass für die Personengruppe, die noch nach Deutschland einreisen darf, nach mindestens mehrtägigem Auslandsaufenthalt eine verbindliche zweiwöchige Quarantäne angeordnet werden soll. Das ist ein Vorschlag an die Länder, die die Aufgabe haben, dies auf Basis des Infektionsschutzgesetzes anzuordnen. Der Bund ist daran interessiert, dass wir ein möglichst einheitliches Vorgehen haben, und wird die Länder daher dabei unterstützen, dies umzusetzen.

FRAGE: Zu den Grenzkontrollen: Wie viele Personen wurden an der Grenze abgewiesen, weil sie keinen triftigen Einreisegrund hatten, und wie viele wurden wegen des Verdachts auf eine Coronainfektion abgewiesen?

GRÜNEWÄLDER: Der Bundesinnenminister hat am 16. März angeordnet, dass an einigen deutschen Binnengrenzen vorübergehend wieder Grenzkontrollen stattfinden sollen. An diesen Grenzen ‑ das sind die Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark ‑ sind bis zum 5. April insgesamt rund 70 000 Personen abgewiesen worden, die keinen dringenden Einreisegrund nachweisen konnten.

FRAGE: Plant die Bundesregierung oder das Bundesinnenministerium, die gleichen Regelungen für die Grenze zu Polen, Tschechien, Holland und Belgien, wie sie für die Grenze zu Österreich jetzt gelten?

GRÜNEWÄLDER: Ich habe Ihnen gerade die Maßnahmen vorgetragen, die die Bundesregierung jetzt treffen will. Diese bestehen vor allem darin, dass sich Personen, die mit einem wichtigen Grund nach Deutschland einreisen, 14 Tage in Quarantäne begeben müssen. Weitere Maßnahmen sind mit Stand von heute nicht geplant.

ZUSATZFRAGE: Ist es für die Quarantäne also egal, über welche Grenze man kommt?

GRÜNEWÄLDER: Egal auf welchem Wege diese Personen einreisen, sei es auf dem Landweg, sei es auf dem See- oder dem Luftweg, gilt das für alle, die nach Deutschland einreisen und einen mehrtägigen Auslandsaufenthalt hinter sich haben.

FRAGE: Trifft es zu, dass es aus den Staatskanzleien der 16 Bundesländer schon Zustimmung dazu gab, dass Rückkehrer nach Deutschland zur Quarantäne verpflichtet werden sollen?

GRÜNEWÄLDER: Das ist mir nicht bekannt.

FRAGE: Wenn ich es richtig verstehe, sind an einigen europäischen Grenzen weiterhin keine Grenzkontrollen vorgesehen. Die Menschen, die von dort kommen, zum Beispiel aus den Niederlanden und aus Polen, sollen aber, wenn sie von dort kommen, in Quarantäne. Verstehe ich das richtig?

Wenn ich es richtig verstehe, frage ich mich, wie das für Berufspendler praktikabel sein soll.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann Ihnen mitteilen, dass es natürlich Ausnahmen von dieser Regelung gibt, unter anderem für Berufspendler, aber auch für Geschäftsreisende, die dringende, unaufschiebbare Termine in Deutschland haben. Das gilt auch für den Güterverkehr. Das gilt für Transitreisen, also für Personen die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen wollen und dies nachweisen können. Für diese soll die zweiwöchige Quarantäne nicht gelten.

Ansonsten bleibt es dabei, dass an bestimmten Grenzen vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt worden sind. Dort kann man unmittelbar kontrollieren, ob jemand einen dringenden Einreisegrund hat, und ihm, wenn er diesen hat, die Quarantäneanordnung direkt aushändigen. Die Bundespolizei wird hierbei unterstützen und in Amtshilfe tätig werden.

Die konkreten Einzelheiten werden in den nächsten Tagen mit den Bundesländern abgestimmt. Ziel ist es, dass diese Regelungen bis zum 10. April in Kraft treten werden.

Zu Ihrer konkreten Frage: Wie Sie wissen, gibt es seit Beginn der Pandemie in Deutschland intensivierte Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen an allen Grenzen, auch an denen, an denen keine vorübergehenden Binnengrenzkontrollen eingeführt worden sind. Im Rahmen dieser verstärkten Kontrollmaßnahmen hat die Bundespolizei die Möglichkeit, auch diese neue Quarantäneregelung mitzuüberprüfen und den Personen, die eingereist sind, die Quarantäneanordnung bekanntzumachen.

FRAGE: Ab wann gilt das?

Wie wird das kontrolliert?

GRÜNEWÄLDER: Die neue Regelung soll in Abstimmung mit den Bundesländern am 10. April in Kraft treten. Konkrete Einzelheiten werden jetzt abgestimmt. Die Bundespolizei wird in Amtshilfe tätig sein können, um die Anordnungen auszuhändigen.

Kontrolliert werden soll es durch die Gesundheitsbehörden vor Ort, die für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes zuständig sind. Diese Verordnungen sollen, wie gesagt, auf Basis der §§ 32 und 28 des Infektionsschutzgesetzes durch die Länder erlassen werden, die dann für die Umsetzung vor allem zuständig sind.

FRAGE: Holland und auch Polen wurden angesprochen. Bisher gibt es die Grenzkontrollen, die es zu Ländern wie Frankreich und Österreich gibt, zu den Niederlanden, zu Belgien und einigen anderen Ländern noch nicht. Wie wollen Sie dann diese Quarantäne bei Menschen, die keinen dringenden Grund haben, überprüfen? Geschieht das über eine Schleierfahndung wie jetzt, oder werden die Kontrollmaßnahmen dort ausgeweitet?

[…]

ZUSATZFRAGE: Ich muss noch einmal zur Rückkehr nach Auslandsaufenthalten und der Quarantäne nachfragen: Wenn jetzt zum Beispiel das Auswärtige Amt Personen von Flugreisen nach Deutschland zurückbringt ‑ sie landen in Frankfurt, wohnen aber in Hamburg, und die Quarantäne wird dann in Frankfurt ausgesprochen ‑, wie ist das dann vorgesehen? Begeben sich die Rückreisenden dann in Hamburg in Quarantäne? Oder müssen sie an zentrale Orte und dann dort in Quarantäne gehen?

GRÜNEWÄLDER: Es ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Flugreisefirmen, also die Flugunternehmen, verpflichtet, die Passagierdaten an die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde weiterzugeben, sodass dort kontrolliert werden kann, ob der Quarantäne Folge geleistet wird oder nicht.

ZUSATZFRAGE: Das war nicht die Antwort auf die Frage. Die Frage war, ob sie dann innerhalb von Deutschland noch weiter herumreisen oder ob es das geben soll, was es ja auch schon einmal gegeben hat, eine zentrale Quarantäne für Rückreisende?

GRÜNEWÄLDER: Vorgesehen ist eine häusliche Quarantäne. Das heißt, in diesem konkreten Fall kann der Reisende dann in seine Heimatstadt reisen und sich dort direkt in Quarantäne begeben. Dass dies eingehalten wird, wird von den örtlichen Gesundheitsbehörden kontrolliert, die die entsprechenden Informationen durch die Flugunternehmen erhalten.

VORS. WEFERS: Hier taucht noch die Frage nach einem triftigen Grund auf. Was ist ein triftiger Grund, der darunterfällt?

GRÜNEWÄLDER: Ein dringender Grund ist zum Beispiel ‑ das gilt für die Regionen, in denen jetzt schon vorübergehende Grenzkontrollen angeordnet worden sind ‑, wenn man zum Beispiel einen Arbeitsvertrag nachweisen kann, wenn man also Berufspendler ist oder einen Arbeitsauftrag in Deutschland auszuführen hat. Das sind zum Beispiel dringende Gründe.

COVID-19-Pandemie: Aufruf des niederländischen Ministerpräsidenten an deutsche Urlauber mit Blick auf die Osterferien

FRAGE: Meine zweite Frage geht an Herrn Seibert. Es betrifft einen Aufruf des niederländischen Ministerpräsidenten an deutsche Urlauber, in den Osterferien bitte nicht nach Holland zu kommen. Das hat er ganz zwingend gesagt. Würde die Bundeskanzlerin Urlauber aus den Niederlanden oder auch aus anderen Ländern dazu aufrufen, in den Osterferien bitte nicht nach Deutschland zu kommen?

GRÜNEWÄLDER (BMI): Also zum ersten Punkt kann ich sagen: In den nächsten Tagen werden die konkreten Einzelheiten zusammen mit den Bundesländern festgelegt. Es soll gelten, dass für jeden, der aus dem genannten Personenkreis einreist, die Verpflichtung gilt, sich vierzehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Diese Maßnahmen sollen durch die Länder umgesetzt und auch kontrolliert werden, zum Beispiel durch die Gesundheitsbehörden. Die Bundespolizei hat angeboten, hier in Amtshilfe tätig zu sein und diese Anordnung den Personen auszuhändigen. An den Grenzen, an denen jetzt noch nicht kontrolliert wird, gibt es, wie gesagt, diese verstärkten Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen. In diesem Zuge wird dann Personen, die angehalten werden, diese Bekanntmachung ausgehändigt werden können.

Aber die konkreten Einzelheiten werden jetzt bis zum 10. April ausgearbeitet. Dann wird man Wege finden, wie das kontrolliert wird.

SEIBERT (BReg): Die Bundeskanzlerin hat sich in diesem schon erwähnten Podcast mit der Bitte an die Bürger in Deutschland gewandt, die Lage ernst zu nehmen. Sie hat ihnen ganz klar gesagt, dass Kurzreisen innerhalb Deutschlands ‑ all das, was man in der Osterzeit so gern macht; der kurze Urlaub in die Berge, der Urlaub an die See, der kurze Ausflug zu Verwandten ‑, in diesem Jahr über Ostern nicht stattfinden kann.

Sie hat gesagt: „Das sind harte Wahrheiten.“ Das weiß sie. Wir sind es natürlich gewöhnt, uns frei zu bewegen, und das ist auch ein Teil unserer Selbstentfaltung. Aber genau das ist jetzt notwendig. Sie hat sich an deutsche Bürger gewandt.

Ich gehe davon aus, dass der niederländische Ministerpräsident mit den Worten, die er an die Bundesbürger gerichtet hat, sicherlich auch seine eigenen Bürger meinte. Das liegt ja in der Logik der Sache.

Ich glaube, wir alle müssen verstehen ‑ da machen Deutschland, Niederlande oder andere keinen großen Unterschied: Dieses Osterfest wird ein anderes sein müssen. Es ist ein Osterfest in Zeichen der Pandemie. Es ist ein Osterfest, in dem wir unsere Fürsorge, unsere Nächstenliebe, dadurch ausdrücken, dass wir eben solche Reisen nicht machen, um nicht neue Infektionsherde zu schaffen, um die Infektionszahlen nicht weiter hochgehen zu lassen. Wir müssen sie abflachen.

BREUL (AA): Ich kann dazu vielleicht ganz kurz ergänzen, dass wir ja bereits seit Mitte März eine weltweite Reisewarnung haben, also vor nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland abraten, dementsprechend auch von Reisen in die Niederlande. Daran ändert sich jetzt über die Osterzeit nichts. Von daher ist das absolut die Linie, die wir auch unseren Bürgern hier empfehlen, die der niederländische Ministerpräsident vorgetragen hat.

COVID-19-Pandemie: Lockerung der Maßnahmen in Österreich

FRAGE: An Herrn Seibert noch die Frage zu den Lockerungen in Österreich: Überrascht Sie das, dass die Österreicher das schon relativ konkret festlegen können, unter anderem auch mit einem genannten Datum für die Rückkehr der Schüler in die Schulen?

SEIBERT (BReg): Das ist nicht an mir, jetzt hier Überraschung oder so etwas auszudrücken. Die Bundeskanzlerin ist zurzeit nahezu täglich mit vielen europäischen Regierungschefs in Kontakt. Sie war in den letzten Tagen auch mit dem österreichischen Regierungschef in Kontakt. Ich habe das jetzt hier nicht zu kommentieren. Unsere Situation ist so, wie wir sie dargestellt haben.

FRAGE: Meine Frage schließt direkt daran an. Ich würde gern vom Innenministerium wissen: Wenn Österreich jetzt seine eigenen Regelungen lockert, werden dann die Grenzkontrollen gegenüber Österreich, an der bayerisch-österreichischen Grenze zum Beispiel, verschärft, weil man nicht möchte, dass die Österreicher dann ihre Freiheiten in Deutschland ausleben?

Die zweite Frage: Vielleicht können Sie noch einmal erklären, warum es eigentlich diese Unterscheidung zwischen diesen fünf Ländern, die Sie erwähnt haben, und den Niederlanden und Belgien gibt? Ist also das Infektionsrisiko von Menschen, die aus den Niederlanden und Belgien nach Deutschland kommen, geringer, oder hat das etwas mit den Landesregierungen zu tun, die betroffen sind?

FRAGE: Wie wird diese Quarantänepflicht begründet ‑ in einer Phase, in der das Virus auch in Deutschland ähnlich weit verbreitet wie im Rest Europas ist und alle EU- und Nachbarstaaten sehr ähnliche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen haben?

SEIBERT: Ich möchte noch eins in Richtung Frau Hüsch nachreichen: Ich glaube, man muss auch bedenken, dass Österreich zum Teil strengere Maßnahmen als Deutschland ergriffen hatte. Da gibt es dann auch noch Unterschiede von Land zu Land. Das muss bei der ganzen Sache bedacht werden.

GRÜNEWÄLDER (BMI): Zu den Grenzkontrollen in Österreich ist zu sagen, dass hier ja schon seit geraumer Zeit, auch schon vor Ausbruch der Pandemie, kontrolliert worden ist ‑ aus anderen Gründen. Wir haben hier vorübergehende Grenzkontrollen. Das heißt, es darf niemand das Land betreten und ins Land einreisen, der keinen wichtigen Reisegrund vorzuweisen hat. Das ist so scharf, wie das jetzt erforderlich ist. Weitere Verschärfungen sind jetzt nicht denkbar. Das ist das, was nötig ist und was wir auch für völlig ausreichend erachten.

Zu den übrigen Grenzen: Es ist entschieden worden, dass wir zu bestimmten Ländern ‑ Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark ‑ vorübergehende Grenzkontrollen wie in Österreich einführen. Dafür gab es verschiedene Gründe. Ein leitender Grund war, dass es Risikogebiete an den Grenzen gegeben hat oder gibt, und deswegen eine besondere Dringlichkeit war, dort besonders kontrollieren zu müssen.

Selbstverständlich spielt hier auch eine Rolle, inwieweit die Länder dies für erforderlich halten. Wir stehen da in engem Austausch mit den Landesregierungen. Ein Argument ist auch, ob die Landesregierungen eine solche Maßnahme befürworten oder nicht.

Zur dritten Frage nach der Quarantäne: Wie war die Frage noch ganz genau?

VORS. WEFERS: Vom Sinn her, warum Deutschland jetzt Einreisekontrollen macht, obwohl das von der Gefahr her inzwischen in ganz Europa von der Gefahr eigentlich ähnlich ist.

GRÜNEWÄLDER: Die Bundesregierung wird bei ihren Maßnahmen davon geleitet, die Infektionswege nicht nur in Deutschland, sondern auch nach Deutschland zu unterbrechen. Da unterscheiden wir nicht. Insofern ist es dem Bundesinnenminister sehr wichtig, auch hier voranzuschreiten. Die Quarantänepflicht für die Menschen, die nun nach Deutschland nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt zurückkehren, dient dazu, weiterhin die Infektionsketten nach Deutschland zu unterbrechen und hier eine weitere Verlangsamung der Virusausbreitung zu erreichen.

COVID-19 -Pandemie: Eurobonds

FRAGE (zum Thema Eurobonds): Was hält die Bundesregierung von dem Gentiloni/Breton-Vorschlag bzw. dem Vorschlag der EU-Kommission eines Fonds, der langfristige Anleihen ausgibt? Wird der Europäische Rat noch diese Woche stattfinden?

KOLBERG (BMF): Zu dem Thema haben wir hier jetzt ja schon oft gesprochen. Der Minister wird hier gleich eine Pressekonferenz geben, und ich denke, da kann man ihn auch noch einmal zu der europäischen Dimension der Hilfe, die wir leisten, fragen. Er hat ja heute zusammen mit dem Außenminister auch einen Gastbeitrag herausgegeben, in dem er noch einmal betont, dass wir eine gemeinsame solidarische Antwort auf die Krise brauchen, und hat konkrete Vorschläge gemacht, wie diese Hilfe aussehen kann. Darüber ist er gerade mit seinen europäischen Partnern im Gespräch. Er wird dann am Dienstag eine Telefonkonferenz mit den Partnern aus der Eurogruppe im erweiterten Format abhalten und wird sich danach auch dazu äußern. Dann werden die Finanzministerinnen und Finanzminister dem Europäischen Rat einen Vorschlag machen.

SEIBERT (BReg): Ich kann die Frage nach dem Europäischen Rat ganz kurz beantworten: Die Einladung ist natürlich eine Sache des Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel. Bisher liegt keine neue Einladung zu einer Videokonferenz vor.

Lage am Ölmarkt

FRAGE (zur Lage am Ölmarkt): Vielleicht an Herrn Breul und gegebenenfalls an Frau Baron: Können Sie uns sagen, wie Sie den Streit zwischen den Saudis und den Russen bewerten und wie Sie sich zu OPEC generell positionieren?

BARON (BMWi): Ich kann das gerne ganz kurz beantworten: Wie üblich nehmen wir keine Kommentierungen zu OPEC-Verhandlungen vor und erstellen auch keine Ölpreisprognosen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet ist.

ZUSATZFRAGE: Halten Sie OPEC für eine legitime Organisation?

BARON: Ich kommentiere das wie gesagt nicht.

ZUSATZFRAGE: Herr Seibert?

SEIBERT (BReg): Die Kollegin hat sich da ausgesprochen und ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge durch EU-Staaten

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Flüchtlinge, genauer gesagt zur Verteilung der 1600 Kinder und Jugendlichen: Wir haben bisher gehört, das liege in der Hand der Kommission. Nun ist Luxemburg vorangegangen, und alle Beteiligten sind sich einig, dass die Zeit sehr drängt. Ist es in dieser Situation nicht an der Zeit, tatsächlich als Deutschland zu handeln, und nicht darauf zu warten, dass die andere noch verbliebenen sechs Staaten, in denen es anscheinend Verzögerungen gibt, sich zur Aufnahme bereiterklären?

GRÜNEWÄLDER (BMI): Dazu haben wir ja schon verschiedentlich von dieser Stelle aus gesprochen. Ziel der Bundesregierung und auch des Bundesinnenministers ist es hier, schnellstmöglich eine humanitäre Lösung insbesondere für die Kinder aus den Flüchtlingslagern zu finden. Die EU-Kommission hat hier ‑ auch auf Drängen des Bundesinnenministers ‑ die Koordinierung übernommen. Die Gespräche werden geführt, auch im Hintergrund mit dem Kreis der Staaten, die sich da bereiterklärt haben. Auch da ist der Bundesinnenminister sehr aktiv. Wir hoffen, dass hier sehr zeitnah konkret gehandelt werden kann. Von unserer Seite aus liegt da alles Erforderliche vor. Es sind verschiedene Stellen, die hier zusammenarbeiten: nicht nur die EU-Kommission, sondern auch die IOM und der UNHCR. Die technischen Abstimmungen laufen, und es wird morgen auch eine weitere Telefonkonferenz der zuständigen EU-Kommissarin mit den Innenministern der Mitgliedstaaten, die sich bereiterklärt haben, geben.

Es läuft also, wir arbeiten mit Hochdruck daran, und wir sind zuversichtlich, dass wir hier im europäischen Verbund bald eine Lösung hinbekommen.

ZUSATZFRAGE: Das sagen Sie nun schon seit geraumer Zeit und das Ganze läuft schon seit mehreren Wochen. Haben Sie für sich als Haus oder hat die Bundesregierung intern eine Frist, ab der Sie sagen „Nein, jetzt handeln wir allein“?

GRÜNEWÄLDER: Der Bundesinnenminister hat wiederholt deutlich gemacht, dass für ihn ein Vorgehen im europäischen Gleichklang von äußerster Wichtigkeit ist. Es ist nun Aufgabe der EU-Kommission, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Gespräche zu einem guten Ende zu führen. Wir sind sehr optimistisch, dass wir bald Fortschritte sehen.

FRAGE: Ich habe es noch nicht ganz verstanden. Durch das Vorgehen von Luxemburg gibt es jetzt ja eine neue Lage. Offenbar ist es nicht erforderlich ‑ das ist jedenfalls meine Interpretation ‑, dass man ein EU-weites Handeln bzw. einen EU-Beschluss abwartet, sondern jedes Land kann offenbar selber entscheiden, ob es Kinder aufnimmt oder nicht. Warum nimmt Deutschland keine Kinder auf?

GRÜNEWÄLDER: Nach meiner Information nimmt Luxemburg 10 Kinder auf. Der Bundesinnenminister hat wiederholt deutlich gemacht, dass ihm ein Vorgehen im europäischen Gleichklang hier sehr wichtig ist. Deswegen koordiniert die EU-Kommission und führt hierzu ernsthafte Gespräche. Wir unterstützen das im Hintergrund sehr intensiv, allen voran der Bundesinnenminister, und wir gehen davon aus, dass wir zeitnah eine europäische Lösung hinbekommen. Das ist die Position von Deutschland.

FRAGE: Herr Seibert, ist die Lage der Flüchtlinge mittlerweile Chefinnensache? Bis wann müssen aus Sicht der Kanzlerin die Menschen da raus sein? Kann das noch den ganzen April dauern, müssen wir bis zur Katastrophe warten?

SEIBERT (BReg): Das ist ein Thema, das die Bundeskanzlerin bewegt, so wie es die Bundesregierung insgesamt bewegt. Der Innenminister ist da, wie sein Sprecher gerade gesagt hat, sehr engagiert, auch hinter den europäischen Kulissen. Wir hoffen und haben auch den Optimismus, dass es eine zeitnahe europäische Lösung geben wird.

ZUSATZFRAGE: Aber keine Chefinnensache?

SEIBERT: Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was Sie mit diesem Begriff meinen. Wie alles, was wichtig ist, beschäftigt das auch die Bundeskanzlerin, die dieser Bundesregierung vorsitzt, ja.

Weitere Informationen

Schlagworte

nach oben