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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 09.09.2026
Importverbot mehrerer Staaten für Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland
Frage
Ein Dutzend Länder, darunter Großbritannien, Frankreich und Kanada, haben ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland angekündigt. Meine Frage an das Auswärtige Amt lautet: Warum hat sich die Bundesregierung der Initiative nicht angeschlossen?
Hinterseher (AA)
Wir haben die Erklärung der zwölf Länder, die Sie gerade dargelegt haben, zur Kenntnis genommen. Ich denke, der Außenminister hat sich in der Vergangenheit zu dem Thema auch schon ausführlich geäußert, beispielsweise beim Außenrat in Brüssel. Unsere Sichtweise ist sehr klar. Diese nehmen wir mit der israelischen Seite auch immer wieder kritisch auf. Der israelische Siedlungsbau verstößt gegen internationales Recht und ist völkerrechtswidrig. Das benennen wir gegenüber der israelischen Seite nach wie vor klar, öffentlich, aber eben auch in vertraulichen Gesprächen. Der Außenminister tut das. Auch der Bundeskanzler hat sich kürzlich, etwa im E4-Format, zum Siedlungsbau geäußert.
Darüber hinaus verurteilen wir die Eskalation der Siedlergewalt im Westjordanland. Es gibt dort eine Zunahme, die besorgniserregend ist. Wir fordern die israelischen Behörden auf, hier ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Deshalb haben wir in der Vergangenheit bereits auf EU-Ebene zielgerichtete Maßnahmen dahingehend beschlossen, dass radikale Siedler und Siedlerorganisationen sanktioniert werden. Es ist wichtig und richtig, dass Zollprivilegien, wie Israel sie genießt, im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union eben nur innerhalb der Grenzen von 1967 gelten. Das ist bereits geltendes europäisches Recht. Die Grundlage ist, wie gesagt, das Assoziierungsabkommen dazu.
Darüber hinaus habe ich Ihnen keine weiteren zusätzlichen Maßnahmen anzukündigen. Deutschland hat sich dieser Erklärung nicht angeschlossen.
Zusatzfrage
Wurde Deutschland denn vorab informiert und aufgefordert, sich anzuschließen?
Hinterseher (AA)
Wir stehen natürlich mit unseren Partnerländern dort im regelmäßigen Austausch, engen Austausch. Das gilt auch für dieses Thema. Im konkreten Fall hatten wir vorab Kenntnis von dieser Initiative und darüber, dass eine entsprechende Erklärung abgestimmt wird ‑ ja.
Frage
Das ist eine auffällige Nichtpräsenz angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik im Rahmen der EU Israels wichtigster Handelspartner ist, mit einem Gesamtvolumen von, ich glaube, um die 8 Milliarden. Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, hier in Solidarität mit anderen, auch wichtigen europäischen Nationen ‑ Polen, Spanien, Frankreich ‑, ein deutliches Zeichen zu setzen?
Hinterseher (AA)
Ich habe das gerade dargelegt, auch, dass wir von dieser Initiative vorab Kenntnis hatten. Ich hatte auch dargelegt, dass es bereits eine Differenzierung zwischen den besetzten palästinensischen Gebieten und Israel in den Grenzen von 1967 gibt ‑ und darauf bezieht sich das EU-Assoziierungsabkommen. Um dafür Sorge zu tragen, dass dieses Abkommen dann national korrekt umgesetzt wird, stehen wir auch auf Arbeitsebene mit den beteiligten Behörden, unter anderem Finanzministerium, Generalzolldirektion in Kontakt. Die Bundesregierung beteiligt sich darüber hinaus weiterhin konstruktiv an einer EU-Debatte über weitere mögliche Maßnahmen.
Aber, noch einmal: Sie haben jetzt von zwölf Staaten gesprochen, einige davon innerhalb der Europäischen Union, andere außerhalb der Europäischen Union. Sie wissen, die Europäische Union besteht aus 27 Mitgliedstaaten. Insofern ist das jetzt ein Bild, das durchaus eben nicht, sage ich mal, einen Konsens in der Europäischen Union abbildet.
Zusatzfrage
Nein, keinen Konsens in der Europäischen Union.
Aber, noch einmal: Im Rahmen der Europäischen Union ist Deutschland der wichtigste Handelspartner Israels. Warum verzichtet Deutschland darauf ‑ neben den anderen Dingen, von denen Sie gesprochen haben; die sind ja auch den anderen Unterzeichnerstaaten bekannt ‑, hier ein explizites Zeichen zu setzen und zu sagen: Wir verbieten den Import von Produkten, die in illegalen Siedlungen erzeugt worden sind? ‑ Warum verzichten Sie darauf? Das erschließt sich mir noch nicht.
Hinterseher (AA)
Ich glaube, ich habe die Beweggründe gerade dargelegt.
Aber, noch einmal: Der Minister ist mit seinem israelischen Amtskollegen zu genau diesen Themen, die ich gerade in aller Breite dargelegt habe, in Kontakt. Unsere Position zu der Frage ist sehr klar. Wir setzen darauf, das Ganze im Dialog mit der israelischen Seite zu adressieren, um dort zu einer Lösung zu kommen, die wieder auf einen Pfad in Richtung einer Zweistaatenlösung hinführt, die wir nach wie vor als die einzig zielführende Lösung zur dauerhaften friedlichen Beilegung dieses Konfliktes sehen. Dazu braucht es beide Seiten, dazu braucht man Dialogkanäle, und diese Dialogkanäle versuchen wir natürlich zu nutzen.
Frage
Herr Hinterseher, können Sie das noch einmal erklären? Die Siedlungen sind illegal, also der Siedlungsbau in den palästinensischen Gebieten ist illegal, aber die Produkte, die dort angebaut und von dort exportiert werden, sind nicht illegal. Wie passt das rein denklogisch für die Bundesregierung zusammen?
Hinterseher (AA)
Ich habe ja gerade dargelegt, dass die Europäische Union im Handel mit Israel genau dahingehend differenziert.
Zuruf
Das ist nicht Israel.
Hinterseher (AA)
Nein, im Handel mit Israel. Wenn Sie mich ausreden lassen und diese Ausführungen vielleicht auf sich wirken lassen, dann ist klar, dass es ein Assoziierungsabkommen mit Israel in den Grenzen von 1967 gibt und dass die Siedlungsprodukte aus dem besetzten palästinensischen Gebiet zu dieser Präferenzbehandlung, die sich daraus ergibt, explizit nicht dazu gehören. Darüber hinaus gibt es eine Kennzeichnungspflicht. Diese Kennzeichnungspflicht und Differenzierung ‑ das hatte ich gerade auch ausgeführt ‑ ist geltendes europäisches Recht. Wir arbeiten daran, dass das entsprechend umgesetzt wird.
Zusatzfrage
Sie meinten als allererstes, dass Israel seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nachkommen soll. Hat Deutschland in Bezug auf Produkte aus illegalen Siedlungen keine Verpflichtung?
Hinterseher (AA)
Deutschland kommt seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nach. Wir kommen unseren Verpflichtungen vor allem im Rahmen der Europäischen Union nach, indem wir das Assoziierungsabkommen genauso auslegen, wie es geschlossen ist, nämlich dass es differenziert zwischen den besetzten Gebieten und Israel in den Grenzen von 1967.
Frage
In diesem Kontext: Wie bewertet die Bundesregierung, vielleicht auch wieder das Außenministerium, den Positionswechsel der britischen Regierung, die ja nun erstmals sehr großflächig von israelischen Kriegsverbrechen in Gaza spricht? Diese Position hat die britische Regierung in der Vergangenheit nicht bezogen.
Hinterseher (AA)
Ich würde mich hier ungern zu Positionen anderer Regierungen, wie wir das sonst üblicherweise auch nicht tun, äußern. Wir haben unsere Position und die haben wir hier wiederholt dargelegt. Ich habe auch unsere Position mit Blick auf den Siedlungsbau, in der Vergangenheit natürlich auch mit Blick auf die Situation im Gazastreifen, wiederholt dargelegt. Ich habe heute an dieser Stelle nichts zu ergänzen.
Zusatzfrage
Da die britische Regierung zumindest israelische Kriegsverbrechen beklagt, sieht auch die Bundesregierung Kriegsverbrechen Israels im Gazastreifen?
Hinterseher (AA)
Wir haben hier wiederholt darauf hingewiesen ‑ das war ja auch in der Vergangenheit Teil unserer Gespräche mit der israelischen Seite ‑, dass wir darauf hinwirken, dass im bewaffneten Konflikt natürlich humanitäres Völkerrecht eingehalten wird, ohne das jetzt im Einzelfall bewerten zu können, weil ich nicht weiß, was Sie darunter subsumieren. Das ist Ihre Annahme ‑ Sie zitieren jetzt eine Quelle ‑, aber ich kann darauf keinen Bezug nehmen, weil ich wiederum nicht weiß, in welchem Zusammenhang, in welchem Kontext Sie das zitieren. Ich kenne auch die Originalaussage nicht.
Frage
Nur zum Verständnis: Dass die Bundesregierung den Völkermord in Gaza leugnet, das wissen wir. Aber dass Sie noch nicht einmal Kriegsverbrechen seit 1923 in Gaza anerkennen, das ist so?
Hinterseher (AA)
Wir haben wiederholt Aufklärung und Transparenz bei Einzelfällen gefordert. Sie wissen, dass es in der Vergangenheit tragische Fälle gab, die wir auch immer wieder benannt haben. Ich glaube, Sie hatten vor zwei Wochen hier eine Frage nach World Central Kitchen gestellt, zu der wir uns klar dazu eingelassen hatten.
Aber, noch einmal: Ich kann das nicht in der Gesamtheit beantworten, sondern mit Blick auf den Einzelfall, und für den Einzelfall bräuchten wir wiederum Erkenntnisse, die wir hier mitteilen könnten.
Ansonsten kann ich nur sagen, was unser Appell ist. Das ist grundsätzlich, dass in einem bewaffneten Konflikt humanitäres Völkerrecht, insbesondere der Schutz der Zivilbevölkerung, an allererster Stelle zu stehen hat.
Zusatzfrage
Vielleicht können Sie das nachreichen und uns eine Liste schicken, welche Kriegsverbrechen die Bundesregierung seit 1923 in Gaza festgestellt hat, zu denen Sie also klar sagen: Das verurteilen wir, das war ein Kriegsverbrechen. ‑ Damit wir einmal eine Übersicht bekommen.
Hinterseher (AA)
Das war jetzt, glaube ich, mehr eine Aussage als eine Frage. Ich kann Ihnen eine entsprechende Liste nicht liefern. Das ist, wie gesagt, eine Frage, die Sie auch an die israelische Seite und kriegsführende Parteien zu stellen haben. Das ist nichts, was Deutschland beurteilt und bewertet.
Darüberhinausgehend gibt es laufende Gerichtsverfahren, die sich mit den Fragen befassen, die Sie hier insinuieren, die wir explizit nicht teilen. Dazu habe ich Ihnen an dieser Stelle nichts darzubieten.
Frage
Sind der Bundesregierung irgendwelche Kriegsverbrechen seitens Israel im Kontext des Gazakrieges bekannt ‑ irgendwelche, ohne eine konkrete Zahl wissen zu wollen? Sind Ihnen Kriegsverbrechen in irgendeiner Form bekannt?
Hinterseher (AA)
Wir sitzen hier nicht zu Gericht. Ich habe die Frage gerade beantwortet. Ich habe auch beantwortet, was unser Wirken bezwecken soll und dass wir mit allen Seiten im Kontakt sind, um darauf hinzuwirken, dass dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht, insbesondere im Konflikt im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung, Genüge getan wird und das im Zentrum unserer Bemühungen steht. Das gilt nach wie vor. Aber ich kann Ihnen eine entsprechende Liste hier nicht darbieten. Das ist auch nicht meine Aufgabe.
Trauerfeier für Ratko Mladić in Serbien
Frage
Herr Kornelius, Herr Hinterseher, am Wochenende gab es in Serbien umfangreiche Feierlichkeiten zum Tod des verurteilten Kriegsverbrechers Ratko Mladić. Die Europäische Union hat sich sehr kritisch geäußert. Vielleicht habe ich es verpasst, aber von der Bundesregierung, von Ihnen und aus Ihren Häusern habe ich dazu nichts gehört. Wie beurteilen Sie diese Feierlichkeiten zu Ehren des Kriegsverbrechers Mladić?
Hinterseher (AA)
Dann hole ich das hier sehr gerne nach. Ja, wir haben mit sehr großer Irritation die Verherrlichung Ratko Mladić und die groß angelegten feierlichen Inszenierungen seiner Bestattung in Serbien zur Kenntnis genommen. Dass die Bestattung mit militärischen Ehren und unter Anwesenheit hoher Regierungsvertreter erfolgte, ist aus unserer Sicht nicht vereinbar mit unseren Erwartungen an ein europäisches Land, das zudem EU-Beitrittskandidat ist. Die Präsidentin der Europäischen Kommission und der Präsident des Europäischen Rates, wie Sie gerade auch sagten, haben sich bereits sehr klar dazu geäußert, und wir unterstützen ihre Kritik voll und ganz.
Ratko Mladić ‑ das vielleicht auch noch einmal hier zur Bekräftigung ‑ wurde rechtskräftig unter anderem wegen Kriegsverbrechen, Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Seine Verbrechen haben unsagbares Leid über Tausende Menschen gebracht, und dieses Leid darf aus Sicht der Bundesregierung nicht in Vergessenheit geraten. Die Aufarbeitung und das Gedenken sind uns eine Verpflichtung.
Umso wichtiger ist es, dass das auch in Serbien mit Ernsthaftigkeit weiterverfolgt wird. In der gemeinsamen Erklärung zu Kriegsverbrechen, die im Rahmen des Berlin-Prozesses vor einigen Jahren in London verabschiedet wurde ‑ 2018 war das ‑, haben sich die Länder des westlichen Balkans, also auch Serbien, dazu bekannt, Urteile nationaler und internationaler Gerichte zu Kriegsverbrechen anzuerkennen, sich gegen jede Verherrlichung von Kriegsverbrechen einzusetzen und eine Kultur des Respekts gegenüber allen Opfern zu fördern. Beim kommenden Berlin-Prozess-Außenministertreffen ‑ das soll am 1. Oktober stattfinden ‑ wollen wir deshalb das Ganze in aller Deutlichkeit noch einmal ansprechen.
Zusatzfrage
Herr Kornelius, was bedeuten diese Feierlichkeiten für den Bundeskanzler in Bezug auf den Umgang mit der Regierung, mit der Führung in Serbien?
Kornelius (BReg)
Der Bundeskanzler hat diese politische Einordnung, die das Auswärtige Amt vorgenommen hat, natürlich mitgetragen. Das ändert an der operativen Politik zunächst nichts, aber die Einordnung, die der Kollege gegeben hat, gilt selbstverständlich für die gesamte Bundesregierung.
Frage
Sie sagten ja, Sie unterstützen die Kritik der EU-Kommission voll und ganz. Welche Auswirkungen kann denn so etwas auf den gerade genannten Beitrittsprozess Serbiens haben?
Hinterseher (AA)
Ich hatte ja gerade gesagt, dass das aus unserer Sicht eben nicht vereinbar ist mit dieser Rolle und dieser Erwartung, und ich glaube, ich habe den Worten, die ich sonst gerade hier gesagt habe, nichts hinzuzufügen.
Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine
Frage
Der Außenminister hat gestern gesagt, er sei mit dem Stand der Bestellungen der Ukraine bei der deutschen Rüstungsindustrie nicht zufrieden. Das hat er auch gegenüber Selenskyj bei seinem letzten Besuch thematisiert.
Meine Fragen dazu: Welche Bestellungen erwartet der Bundesminister, und aus welchem Topf eigentlich? Geht es da um die Fazilität, und um welche Summen geht es da? Wie hat die ukrainische Seite auf die Anmerkung des Ministers reagiert? Teilen das BMVg und auch das Kanzleramt die Einschätzung, dass nicht ausreichend ukrainische Bestellungen bei der deutschen Rüstungsindustrie eingehen?
Hinterseher (AA)
Ich kann gerne den Einstieg machen, weil das ja ein Interview des Ministers gestern in einem Podcast war. Er hat gestern selbst erklärt, dass das an sich nichts Neues ist; denn Sie wissen, war der Außenminister vor etwa zweieinhalb Wochen zu einem Besuch anlässlich des 35. Jahrestags der Unabhängigkeit der Ukraine in Kyjiw und hat dort auch öffentlich gesagt, dass in dieser Art der Zusammenarbeit noch mehr gehe.
Klar ist: Die Ukraine braucht dringend Unterstützung bei ihrer Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg. Die ukrainische Regierung entscheidet dabei - das ist wichtig ‑ selbst, welche Ausrüstung sie benötigt und welche Angebote ihren militärischen Anforderungen und dem, was sie benötigen, entsprechen. Deutschland ist dabei mit Abstand der größte Unterstützer der Ukraine ‑ das hat der Minister auch gestern gesagt ‑, und da wir erhebliche Mittel für die Unterstützung der Ukraine bereitstellen, ist es legitim, auch über die Stärkung der eigenen sicherheitsrelevanten industriellen Fähigkeiten in diesem Zusammenhang zu sprechen. Das trägt zu unserer aller Sicherheit bei.
Unsere Verteidigungspartnerschaft beruht auf Gegenseitigkeit; deshalb hat Deutschland mit der Ukraine zu Beginn dieses Jahres eine strategische Partnerschaft geschlossen. Das gilt natürlich insbesondere bei der Beschaffung im Rahmen des Ukraine Support Loan, der aus europäischen und deutschen Steuergeldern finanziert wird. Da setzen wir uns gegenüber der Ukraine stets für eine Berücksichtigung auch deutscher Unternehmen bei den Themen Wiederaufbau und Rüstung ein. Auch das ist in der Substanz nichts Neues. Der Außenminister hat dieses Thema auf seiner letzten Reise nach Kyjiw auch direkt gegenüber Präsident Selenskyj angesprochen und dafür geworben. Auch mit Blick auf die strategische Partnerschaft mit der Ukraine, die wir im April begründet hatten, ist die Rüstungskooperation zum beiderseitigen Nutzen ein ganz zentrales Handlungsfeld.
Das ist die Einordnung, die ich Ihnen zu dieser Aussage, die Sie ja in Gänze vorliegen haben, geben kann.
Kornelius (BReg)
Die Rüstungskooperation zwischen Deutschland und der Ukraine beruht auf Gegenseitigkeit, wie der Sprecher des Auswärtigen Amts es gerade gesagt hat. Der Bundeskanzler hat auch gegenüber Präsident Selenskyj immer die Erwartung geäußert, dass Deutschland als größter Geldgeber für die Ukraine angemessen berücksichtigt wird, und zwar sowohl bei der technologischen Entwicklung wie auch in der Produktion. Umgekehrt hat auch Deutschland Vorteile aus dieser Kooperation, auch was die Neuentwicklung von Waffensystemen und die Beschaffung betrifft.
Insofern ist das kein konfliktgeladenes Thema, sondern ein Thema, das im Einvernehmen mit der Ukraine behandelt wird. Man muss immer wieder darauf achten, man muss immer wieder betonen, dass hier auch ein wechselseitiger Mehrwert geschaffen werden kann. Gleichzeitig muss man anerkennen, dass es für manche Waffensysteme ‑ ich sage nur Patriot ‑ momentan keine deutschen Optionen gibt.
Vorsitzende
Möchte das Verteidigungsministerium noch ergänzen?
Dr. Noack (BMVg)
Das war ja schon recht ausführlich; dem habe ich nichts hinzuzufügen. Ich kann nur noch daran erinnern, dass gestern die Ukraine-Kontaktgruppe getagt hat. Die oberste Priorität aus militärischer Sicht ist natürlich die Stärkung der ukrainischen Luftverteidigung; das konnten sie vernehmen. Wir leisten dabei natürlich weiterhin substanzielle Hilfe und haben deshalb entschieden, weitere Lenkflugkörper und auch Luft-Luft-Raketen bereitzustellen. Das beruht, wie gesagt, auf Gegenseitigkeit. Wir beobachten die Entwicklung der Lage, lernen weiterhin von unseren ukrainischen Partnern und bleiben der größte Unterstützer.