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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 07.09.2026

07.09.2026 - Artikel

Sicherstellung einer Drohne am Flughafen Leipzig/Halle

Frage

Meine Frage geht an das BMI und an das Auswärtige Amt. Welche konkreten Erkenntnisse und Überlegungen haben eigentlich dazu geführt, dass die Attribution kurz vor der Landtagswahl erfolgte und nicht nach der Wahl in Sachsen-Anhalt?

Bowinkelmann (BMI)

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wie die Äußerungen der zuständigen Minister genau verteilt waren. Aber genau darauf wurde eingegangen. Es steht in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der Wahl. Es beruhte auf den Erkenntnissen, die vorlagen. Diese wurden auch umfangreich von den beiden Ministern und in der Folge auch hier in der Regierungspressekonferenz kommentiert.

Zusatzfrage

Herr Hille, können Sie als Regierungssprecher denn auch umfassend ausschließen, dass beim Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Attribuierung am 1. September 2026 keine innenpolitischen Erwägungen eine Rolle spielten?

Hille (BReg)

Die Attribuierung hat stattgefunden, als die Attribuierung möglich war. Dem gingen jede Menge Ermittlungen und Untersuchungen voraus. Als es möglich war, diese Attribuierung vorzunehmen, hat diese Attribuierung stattgefunden.

Frage

Herr Hille ‑ vielleicht möchten Herr Hinterseher oder Herr Müller auch etwas dazu sagen ‑, der russische Außenminister Lawrow hat den Ton mit der Bundesregierung in dieser Auseinandersetzung weiter verschärft. Die gegen Moskau erhobenen Anschuldigungen, Russland sei für den Drohnenangriff auf den Flughafen Leipzig verantwortlich seien ‑ ich zitiere ‑ „im Großen und Ganzen der Beginn eines echten Krieges“. Es geht noch weiter:

„All diese Aussagen von Merz, Deutschland wieder ‌zur führenden Militärmacht in Europa zu machen ‑ sie werden nun in die Tat umgesetzt. Er erklärt uns faktisch den Krieg.“

Was hält die Bundesregierung von diesen Aussagen? Was ist ihre Reaktion?

Hinterseher (AA)

Ich möchte die Aussagen als solche nicht kommentieren, weil wir das hier üblicherweise auch nicht machen, aber vielleicht eine grundsätzliche Überlegung und Einordnung voranstellen. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass wir auf einen hybriden Angriff Russlands konsequent und zugleich besonnen reagiert haben, zu dem Zeitpunkt, zu dem es möglich und notwendig war. Russland muss entscheiden, welche Art von Verhältnis es zu Deutschland und zur Europäischen Union oder zu unseren Partnern haben möchte. Die Worte des russischen Außenministers, glaube ich, sind in diesem Zusammenhang vermutlich nicht zufällig an einem Wahlsonntag in Deutschland gefallen. Aber noch einmal auch dabei zur Einordnung: Dass Verantwortliche eine Verantwortung dementieren, ist, würde ich sagen, im Bereich der hybriden Angriffe fast eingepreist, denn sonst wären es keine hybriden Angriffe. Insofern ist das die Einordnung, die ich Ihnen hier geben kann.

Zusatzfrage

Herr Müller oder Herr Hille, möchten Sie etwas sagen?

Müller (BMVg)

In Bezug auf die Kriegsrhetorik und in Bezug auf die Aussagen habe ich nichts zu kommentieren. In Bezug auf die Kriegsrhetorik brauchen wir nur darauf schauen, wer in Europa einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führt und wer nachgewiesenermaßen hybride Attacken gegen europäische Staaten fährt. Mehr habe ich dazu nicht zu liefern.

Frage

Auf dem Podium erklärt man ja eigentlich fast immer, etwa auch im Falle von Nord Stream, man warte die laufenden Ermittlungen ab. Können Sie denn noch einmal darlegen, was in diesem konkreten Fall dazu geführt hat, dass man die Ermittlungen nicht abgewartet hat, sondern die Attribuierung sozusagen vorgezogen hat?

Hille (BReg)

Ich würde den Anfang machen, weil ich noch einmal auf das verweisen kann, was ich gerade schon gesagt habe: Die Attribuierung hat stattgefunden nachdem umfangreiche Ermittlungen stattgefunden haben. Nachdem die Ergebnisse vorlagen, war eine Attribuierung möglich. Zu dem Zeitpunkt hat die Bundesregierung, haben der Bundesinnenminister und der Bundesaußenminister diese Attribuierung vorgenommen. Alles andere, was Sie gerade genannt haben, sind Unterstellungen, die nicht zutreffen.

Zusatzfrage

Welche Unterstellungen?

Hille (BReg)

Die, die Sie gerade in Ihrer Frage verpackt haben.

Bowinkelmann (BMI)

Ich kann vielleicht noch einmal darauf hinweisen: Herr Meyer hat sich umfassend dazu geäußert. Vor allen Dingen würde ich auf das Protokoll der Regierungspressekonferenz verweisen.

Zusatz

Das habe ich brav gelesen.

Bowinkelmann (BMI)

Das finde ich gut. ‑ Vor allen Dingen möchte ich auf den Punkt verweisen, dass er die mehreren Dimensionen hervorgehoben hat, nämlich nicht nur die Ermittlungen konkret, sondern auch die nachrichtendienstlichen Erkenntnisse und auch Erkenntnisse über Tatmittel und Muster, die man auch aus anderen Fällen, nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus anderen europäischen Staaten, kannte.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Verständnisfrage. Jetzt hat die Bundesregierung ja selbst durchstechen lassen, dass es bei dieser Attribuierung keinen rauchenden Colt gegeben hat. Jetzt gibt es im Fall von Nord Stream Erkenntnisse sowohl des BGH als auch des Generalbundesanwalts, die von Kriegsverbrechen sprechen und auch davon, dass sie davon ausgehen, dass staatliche ukrainische Stellen darin involviert waren. Das heißt, dabei liegt noch viel mehr vor als im Fall dieses Drohnenvorfalls. Könnten Sie uns noch kurz darlegen, wieso man im Fall von Nord Stream von einer Attribuierung abgesehen hat?

Hinterseher (AA)

Ich kann zum Teilbereich der Attribuierung hier nicht Stellung nehmen. Aber zur Konsequenz kann ich gern Stellung nehmen. Sie wurde nämlich gezogen, weil sie notwendig war und weil es darum geht, die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands zu schützen. Das ist die oberste Verantwortung. Dem ordnet sich dann das Handeln entsprechend unter. Es wurde ein klares, ein konsequentes, aber auch ein angemessenes und besonnenes Signal an Russlands Führung gesendet, um eben solche hybriden Angriffe in Zukunft zu unterlassen. Den restlichen Teilbereich, wie der Kollege gerade ausgeführt hat, hat, glaube ich, der stellvertretende Regierungssprecher in der vergangenen Woche genau auf die gleiche Frage, die Sie gerade gestellt haben, hin bereits adressiert.

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