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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 10.08.2026

11.08.2026 - Artikel

Forderungen einer Schließung des Russischen Hauses in Berlin

Frage

Herr Hille oder Herr Giese, die EU hat im Juli 2022 Sanktionen gegen die russische Behörde eingeführt, die in der ganzen Welt für Zentren für Kultur und Wissenschaft zuständig ist. Das war vor vier Jahren. Warum hat die Bundesregierung noch nicht das Russische Haus in Berlin geschlossen?

Giese (AA)

Dazu nenne ich vielleicht ein paar Punkte. Ganz grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung nach dem Ausbruch des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine jede Art von staatlicher Kooperation mit der Russischen Föderation eingestellt hat. Das umfasst auch den Bereich der kulturellen Zusammenarbeit.

Jetzt wird es ein bisschen komplizierter: Die Betreibergesellschaft des Russischen Hauses in Berlin ist sanktioniert. Angesichts des Vorgehens gegen deutsche Kulturmittel und Organisationen überprüft die Bundesregierung auch umfassend und kontinuierlich die völkervertragsrechtliche Grundlage des Russischen Hauses. Hinzu kommt jetzt allerdings, dass zwischen Deutschland und Russland zwei bilaterale Abkommen zu Liegenschaftsangelegenheiten bestehen, die zu beachten sind und nicht ohne Weiteres aufgehoben werden können. Es ist sozusagen ein Abkommen, das sowohl die Verfügung über das Russische Haus hier in Berlin regelt als auch über das Goethe-Institut, das wir in Moskau betreiben. Diese beiden Institutionen sind also unmittelbar miteinander verbunden. Weiteres Vorgehen gegen das eine hätte auch unmittelbare Folgen in Bezug auf das andere. Wie gesagt, ist die Betreibergesellschaft sanktioniert. Dabei gilt ein umfassendes Bereitstellungsverbot. Insofern werden Sie auch sehen, dass die Tätigkeiten des Russischen Hauses in den Bereichen, für die es angemeldet ist, sehr überschaubar sind.

Zu weiteren Aspekten, insbesondere dazu, was die innere Sicherheit angeht, zu den jüngsten Vorwürfen gegen die Art und Weise, in der das Russische Haus neben seiner Selbstbezeichnung noch betrieben werden könnte, kann vielleicht das BMI noch etwas ergänzen.

Dr. Kock (BMI)

Ich kann nur sagen, dass mögliche von dort ausgehende Einflussnahmen oder Desinformationsaktivitäten von den Sicherheitsbehörden selbstverständlich in den Blick genommen werden. Wenn Sie sich nähere Erkenntnisse anschauen möchten, finden Sie das, was wir öffentlich sagen können, in den Verfassungsschutzberichten.

Frage

Weil Sie das Goethe-Institut sozusagen als mit dem Russischen Haus connectet dargestellt haben: Wie ist der Status dort? Nach meiner Kenntnis ist das Goethe-Institut in Moskau nicht komplett geschlossen, arbeitet aber wohl mit reduzierter Personalbesatzung weiter. Ist dieser Kenntnisstand korrekt? Ist er den Verhältnissen und der Situation des Russischen Hauses in Berlin adäquat?

Giese (AA)

So, wie Sie ihn in Bezug auf die Aktivitäten des Goethe-Instituts in Moskau beschrieben haben, ist der Sachstand korrekt.

Dazu, ob es dem, was das Russische Haus hier in Berlin betreibt, adäquat ist, hat die Kollegin ja schon einmal geäußert, dass es dabei auch eine verfassungsschutzrechtliche Komponente gibt. Die gibt es beim Goethe-Institut in Moskau natürlich nicht. Dort arbeiten ausschließlich deutsche Diplomaten, die für Kultur zuständig sind. Ob das auf der anderen Seite das Gleiche ist, das wage ich zu bezweifeln.

Zusatzfrage

Strebt die Bundesregierung an, die Aktivitäten des Goethe-Instituts in Moskau wieder so weit wie möglich zu erweitern, oder nimmt sie den Status quo so hin, wie er ist?

Giese (AA)

Sie wissen, wie die Lage in der Russischen Föderation ist, was die Freiheit von Kunst und Medien angeht, was die Möglichkeit der Arbeit für auswärtige Kultur angeht. Es ist äußerst eingeschränkt. Derzeit sind die Voraussetzungen dafür in keiner Weise gegeben, sondern wir müssen versuchen, die wenigen Leute, die wir dort noch erreichen können, in einer gewissen Art und Weise mit dem Angebot, das wir machen können, zu überwintern, in der Hoffnung, dass irgendwann einmal eine andere Zeit kommt. Aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Deswegen gibt es keinerlei Pläne, es auszuweiten.

Frage

Ich habe nur eine kurze Nachfrage dazu: Ist es richtig, dass die Bundesregierung die Grundsteuer für das Anwesen in Höhe von meiner Ansicht nach etwa 70 000 Euro übernimmt oder erlässt?

Giese (AA)

Auch das ist ein bisschen kompliziert. Damit befinden wir uns auch wieder bei den bestehenden Verträgen. Dabei hat sich Deutschland auch im Sinne der Gegenseitigkeit zur Zahlung der für das Russische Haus anfallenden Grundsteuer in Deutschland verpflichtet. Im Gegenzug wird dann die Grundsteuer für das Goethe-Institut in Moskau übernommen. Die Höhe der Grundsteuer wird sozusagen durch die Finanzbehörden des Landes Berlin festgesetzt. Diese 70 000 Euro sind keine russische Forderung, sondern sie sind eine Forderung des Landes Berlin, die es dann an das Auswärtige Amt richtet. Insofern ist die Zahlung, die dabei geschehen würde, eine Zahlung, die vom Auswärtigen Amt an das Land Berlin geht. Es findet also keine Zahlung an das Russische Haus statt. Auch bis zur Grundsteuerreform erfolgte diese Zahlung sozusagen immer separiert für die Institution des Russischen Hauses. Es ist nicht so, dass wir Russland dabei in irgendeiner Art und Weise Kosten ersparen würden, sondern es ist letztlich ein Transfer zwischen dem Bund und dem Land Berlin.

Entführung eines deutschen Staatsangehörigen in Niger

Frage

An Herrn Giese: Der deutsche Staatsangehörige, der vor zwei Wochen in Niger verschleppt wurde, ist jetzt offenbar in Algerien; zumindest hat das algerische Verteidigungsministerium gesagt, dass er bald an die deutschen Behörden übergeben werden solle. Ist das schon passiert?

Giese (AA)

Der genannte Fall ist uns bekannt. Im Übrigen bitte ich um Verständnis dafür, dass wir uns zu einzelnen Entführungsfällen generell nicht äußern.

Zusatzfrage

Da das algerische Verteidigungsministerium jetzt schon relativ viel gesagt hat: Können Sie zumindest bestätigen, dass sich das so zugetragen hat?

Giese (AA)

Wenn ich da etwas zu bestätigen hätte, würde ich es Ihnen nachliefern. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen jedenfalls nichts mitteilen.

Nahostkonflikt

Frage

An Herrn Giese und vielleicht auch an Herrn Hille: Der israelische Premierminister Netanjahu hat den 15-Punkten-Plan des Gaza-Friedensrats wieder abgesagt. Gibt es dazu eine Stellungnahme der deutschen Bundesregierung? Was halten Sie davon?

Giese (AA)

Wir haben als Bundesregierung zur Kenntnis genommen, wie sich der israelische Premierminister dazu geäußert hat. Es ist vollkommen klar, dass bei einem so komplexen Unterfangen sehr viele offene Fragen bestehen. Ich glaube, es gab da möglicherweise von Anfang an einen sichtbaren oder nicht so sichtbaren Dissens oder Unklarheiten, was die Sequenzierung angeht, wer sich wann und wie entwaffnen muss und wann ein Abzug der israelischen Streitkräfte erfolgen kann. Dennoch gilt, dass die vorgestellten Pläne aus Sicht der Bundesregierung eine Chance darstellen, Fortschritte bei der dringend notwendigen Entwaffnung der Hamas zu erzielen. So hat sich auch der Außenminister geäußert. Deswegen appellieren wir weiter an beide Seiten, diese Pläne konstruktiv umzusetzen.

Zusatzfrage

Was bedeutet das für den Friedensrat insgesamt? Kann man das noch als Erfolg bezeichnen oder muss man sagen, dass das nicht so gut zu funktionieren scheint?

Giese (AA)

Wie Sie wissen, sind wir nicht Mitglied in diesem Friedensrat; deswegen würde ich das nicht von außen kommentieren wollen. Ich glaube, der Friedensrat müsste sich selber dazu äußern, wie er das einschätzt.

Frage

Herr Giese, können Sie uns sagen, an was sich Israel aus Sicht der Bundesregierung seit dem sogenannten Waffenstillstand eigentlich hält? Wir bekommen ja täglich mit, dass in Gaza bombardiert wird und Kinder getötet werden. An was hält sich Israel aus Sicht der Bundesregierung?

Giese (AA)

Ich glaube, ich habe gerade gesagt, was die Bitte und der Appell der Bundesregierung ist. Wir unterstützen die Bemühungen, eine Befriedung herbeizuführen, deren Voraussetzung die Entwaffnung der Hamas ist, und zu beschleunigen, dass es zu einer größeren Lieferung von humanitären Mitteln nach Gaza kommt. Ich glaube, es gibt Schritte, die dazu unternommen werden. In der vergangenen Woche veröffentlichte das Bundesverteidigungsministerium beispielsweise eine Pressemitteilung, in der es hieß, Deutschland werde die Wiedereröffnung des Grenzübergangs Erez unterstützen, einschließlich Maßnahmen zur Beschleunigung der Abfertigung. Die Bundesregierung tut das, was wir tun können, um zu einer Verbesserung der Lage beizutragen. Dass wir den 15-Punkte-Plan und den damit verbundenen Anspruch, demnächst die nächsten Schritte zur Befriedung in Gaza zu gehen, unterstützen, habe ich, glaube ich, eben ausreichend betont.

Zusatz

Der Rückzug der Israelis aus Gaza ist ja Teil eines Stufenplans, genauso wie die schrittweise Entwaffnung der Hamas. Das lehnt Israel jetzt ab. Dass die humanitäre Versorgung weiterhin etwas anderes als ungenügend ist, wäre mir neu. Ich stelle hier jetzt auch fest, dass Sie uns auch keinen Aspekt nennen können, an den sich Israel aus Sicht der Bundesregierung hält.

Giese (AA)

Ich glaube, die Position der Bundesregierung habe ich gerade erläutert.

Zusatz

Aber Sie können meine Frage nicht beantworten.

Giese (AA)

Ich glaube, die Frage ist beantwortet.

Frage

Einer der Dissenspunkte ist ja die Frage, wie die Entwaffnung von Hamas umgesetzt werden soll. Nach meiner Kenntnis beinhaltete der 15-Punkte-Plan, dass nach der Entwaffnung der Hamas die Waffen dennoch unter palästinensischer Kontrolle bleiben sollen bzw. in palästinensische Kontrolle außerhalb der Hamas überführt werden sollen. Damit ist Netanjahu nicht einverstanden, das lehnt er ab. Unterstützt die Bundesregierung dieses Prozedere zur Entwaffnung der Hamas bei Verbleib der Waffen unter palästinensischer Kontrolle?

Giese (AA)

Ich habe gerade gesagt ‑ und habe das auch noch einmal wiederholt ‑, wie sich der Bundesaußenminister dazu über X geäußert hat. Das ist auch die Position, die wir weiterhin verfolgen. Wir unterstützen diesen Plan als eine Möglichkeit, zu einer dauerhaften Befriedung zu kommen. Es ist allerdings komplex, wie Sie gerade schon angemerkt haben. Diese Fragen, die jetzt im Detail noch zu klären sind, müssen zwischen den Parteien geklärt werden. Wir rufen die Parteien dazu auf, diese Klärung zu übernehmen. Ganz klar ist allerdings, dass Israel ein sehr berechtigtes Sicherheitsinteresse hat. Wenn sich die Hamas weigert, sich zu entwaffnen, wird es für die IDF sehr schwer, sich zurückzuziehen.

Zusatzfrage

Die Frage war ja, ob die Bundesregierung diesen Stufenplan, der im 15-Punkte-Plan meiner nach Kenntnis vorgesehen ist, unterstützt: Entwaffnung der Hamas, aber Verbleib der dann von der Hamas abgelegten Waffen unter palästinensischer Kontrolle. Das habe ich Ihrer Antwort jetzt nicht entnehmen können.

Giese (AA)

Sie fragen mich zu Einzelheiten eines Vertrages, dessen Partei wir nicht sind. Wir wollen da nicht präskriptiv vorgehen und den Konfliktparteien vorschreiben, was die richtige Lösung ist. Wichtig ist, dass man zu einer Lösung kommt. Das beschriebene Verfahren kann ein Weg dazu sein. Ob es der einzige Weg ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn es da noch Nachverhandlungen bedarf oder eine weitere Notwendigkeit gibt, über Einzelheiten dieser Abkommen zu sprechen, dann sollten die Parteien das tun. Ich werde jetzt nicht von Berlin aus sagen: Das ist die richtige Lösung. Dafür dauert dieser Konflikt schon zu lange, glaube ich.

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