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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 22.07.2026

22.07.2026 - Artikel

21. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Frage

An Herrn Meyer und eventuell auch an Herrn Hinterseher: Die EU-Botschafter sollen noch heute eine Einigung mit Griechenland über das 21. Sanktionspaket gegen Russland erzielen. Dabei geht es um das Veto von Griechenland; denn Griechenland blockiert bis jetzt eine Entscheidung. Bei dieser Blockade geht es um den Boykott gegen Flüssigerdgas aus Russland aus dem 19. Sanktionspaket, das am 1. Januar 2027 in Kraft treten wird. Die griechische Regierung vertritt den Standpunkt, dass das 19. Sanktionspaket lediglich den Import von russischem Gas nach Europa verbietet, aber nicht LNG-Transport an Drittstaaten durch europäische Reeder. Was ist diesbezüglich der Standpunkt der deutschen Regierung?

Meyer (BReg)

Da würde ich das Auswärtige Amt bitten, die Antwort zu übernehmen.

Hinterseher (AA)

Das kann ich gerne machen, ohne jetzt in alle Details einzusteigen; denn das ist natürlich noch Gegenstand der Diskussionen.

Die Kommission hat zunächst einmal Vorschläge für ein umfassendes 21. Sanktionspaket unterbreitet bzw. vorgelegt. Darüber verhandeln wir aktuell sehr intensiv, und wir analysieren gemeinsam mit unseren EU-Partnern, welche Maßnahmen am geeignetsten sind. Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten verhandeln dazu heute ‑ das könnte auch schon zu Ende gegangen sein, während wir sprechen ‑ weiter in Brüssel.

Wir setzen uns als Bundesregierung ganz grundsätzlich dafür ein, dass wir schnellstmöglich zu einem Ergebnis kommen, weil wir dieses 21. Sanktionspaket brauchen. Denn das Ziel bleibt, dass wir den Druck auf Russland erhöhen, um Russland die Einnahmen, die es zur Weiterführung des Invasionskriegs in der Ukraine braucht, möglichst zu entziehen bzw. mit den Sanktionen zumindest die Einnahmen zu treffen, die für Russland am einträglichsten sind ‑ und das sind die Einnahmen aus Energieverkäufen. Dafür brauchen wir ein starkes und ein schnelles Sanktionspaket. Es ist deshalb an der Zeit, dass alle Mitgliedstaaten ‑ das ist unsere Haltung dazu ‑ ihre Bedenken zurückstellen. Das hat der Minister beim Rat für Auswärtige Beziehungen in Brüssel in der vergangenen Woche auch noch einmal betont. Das ist unsere Haltung zu diesem Thema.

Zusatzfrage

Die Maßnahmen mit Blick auf den Import von Erdgas betreffen hauptsächlich den griechischen Reeder Prokopiou, der auch in Deutschland bekannt ist, weil er die LNG-Terminals für Deutschland gebaut hat. Ein EU-Verbot hätte die Konsequenz, dass die Tankerflotte von Prokopiou in chinesischen Händen landet. Dann könnten die Chinesen russisches LNG weiter an Drittstaaten transportieren, und die Einnahmen für Putin würden erhalten bleiben. Was hätte die EU dabei zu gewinnen?

Hinterseher (AA)

Noch einmal: Ich glaube, alle unsere Maßnahmen zielen darauf ab, die Sanktionen, die wir beschließen, dahingehend auszurichten, dass sie Russland möglichst darin schaden, seine Kriegswirtschaft weiter zu erhalten und diesen Invasionskrieg fortführen zu können, und dabei nach aller Möglichkeit ‑ das wird nicht immer gelingen, und es wird in jedem Fall auch immer Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft haben ‑ den Schaden für die Wirtschaft der beteiligten EU-Mitgliedstaaten gering zu halten.

Die Einnahmen aus dem Energiesektor sind für die russische Kriegswirtschaft ‑ ich glaube, so viel ist klar ‑ unverzichtbar, und wir sind eben dabei, diese Einnahmen zu begrenzen. Es gibt in der EU bereits ein umfassendes Importverbot für russisches Öl, und wir arbeiten jetzt an einem schrittweisen Verbot für den Import von Gas in die EU. Es gibt natürlich Möglichkeiten, dem Ganzen beizukommen. Was Sie beschreiben, sind im Prinzip Schocks, die durch ein plötzliches Handeln entstehen. Insofern geht es darum, die Maßnahmen so anzupassen, dass diese Schocks auf europäische Unternehmen und europäische Mitgliedsstaaten gering gehalten werden. Das ist das Ziel des Ganzen.

Für diesen Import von Gas gilt: Im Herbst 2027 soll dann Schluss damit sein, dass russisches Gas nach Europa importiert wird. Aber ich bitte Sie noch einmal um Verständnis dafür, und deswegen kann ich jetzt zum Einzelfall, der mir natürlich aus der Medienberichterstattung auch bekannt ist, nichts sagen, dass wir uns bezüglich Details vertraulich laufender Verhandlungen und Gespräche mit unseren EU-Partnern hier nicht weiter einlassen.

Frage

Aber, Herr Hinterseher ‑ vielleicht kann auch Herr Meyer helfen ‑, es geht ja nicht um einen einzelnen griechischen Reeder, sondern um die grundsätzliche Frage, ob das in Rede stehende Sanktionspaket durch die Bundesregierung so gelesen wird, dass es sämtliche LNG-Lieferungen aus Russland, die über die Europäische Union abgewickelt werden, umfasst oder nicht, oder so, dass es lediglich LNG-Lieferungen umfasst, die in die Europäische Union und nicht an Dritte gehen. Um diese Grundsatzfrage geht es, und eigentlich müsste sie eine einfache Antwort haben.

Hinterseher (AA)

Die Grundsatzfrage ist ja Gegenstand von Debatten, die wir im europäischen Rahmen führen. Die werden vertraulich geführt. Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich Ihnen auch nicht die Verabschiedung eines 21. Sanktionspakets anzukündigen. Insofern kann ich auch nicht in die Exegese einsteigen.

Zusatzfrage

Aber wie plausibel wäre es, wenn dieses Sanktionspaket letztlich diese Exitstrategie für Gaslieferanten beinhalten würde, dass man dann eben über die EU russisches LNG an Dritte liefert? Das würde ja letztlich dem Geist eines Sanktionspakets widersprechen, oder?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, das sind noch einmal nachgelagerte Faktenfragen. Ich habe gerade gesagt, dass das Gegenstand von vertraulichen Gesprächen ist, die wir auf EU-Ebene führen, und sobald es dazu eine Ausgestaltung und dann auch eine Ausdeutung gibt, können wir das entsprechend nachliefern. Das wird aber dann ja auch über die Europäische Union bekannt gemacht werden.

Meyer (BReg)

Am Ende sind die Ziele ja klar ‑ die hat Herr Hinterseher noch einmal sehr deutlich gemacht ‑, und über den Weg wird derzeit verhandelt. Dementsprechend ist es für uns schwierig, das hier auf der Bühne darzubieten.

Verhaftung eines Mitarbeiters der Deutschen Welle in der Türkei

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Gestern ist in der Türkei ein Mitarbeiter der Deutschen Welle, ein Journalist, erneut verhaftet worden. Er ist im Februar schon einmal inhaftiert worden. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob Sie sich um diesen Fall kümmern und wie Sie ihn kommentieren.

Hinterseher (AA)

Ja, wir verfolgen den Fall des Investigativjournalisten Alican Uludağ, der auch für die Deutsche Welle in der Türkei arbeitet, natürlich weiterhin sehr aufmerksam. Sie wissen: Herr Uludağ war ja bereits einmal in Untersuchungshaft.

Die Deutsche Welle leistet aus unserer Sicht in der Türkei und weltweit sehr wichtige Arbeit, und Herr Uludağ ist ein sehr anerkannter und übrigens auch preisgekrönter Journalist. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass die Deutsche Welle ‑ genauso wie alle anderen Journalistinnen und Journalisten auch ‑ frei berichten kann, wie das übrigens eben auch bei uns in Deutschland möglich ist. Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind höchste Güter unserer Gesellschaften, an denen sich dann übrigens auch die Türkei als Mitglied des Europarates und als Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention messen lassen muss. Die türkische Regierung hält im Übrigen ja auch an einer Vollmitgliedschaft oder am Ziel einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union fest, und da ist es klar, dass es dafür eine Entwicklung bräuchte, die nicht im Widerspruch zu den Kopenhagener Kriterien der Europäischen Union steht.

Also würde ich schlussfolgern: Ja, diese neuerliche Festnahme irritiert uns. Sie irritiert uns sehr. Im Übrigen hatte sich auch der Kulturstaatsminister ja bereits bei der ersten Festnahme geäußert, und diese Äußerungen gelten aus unserer Sicht auch weiterhin. Das bleibt unsere Haltung.

Zusatzfrage

Gibt es einen Kontakt mit der türkischen Regierung?

Hinterseher (AA)

Ich kann Ihnen jetzt, hier und heute ‑ ‑ ‑ Die Nachricht ist auch relativ neu. Ich glaube, die ist von gestern. Es ging unseres Kenntnisstandes nach um einen Post auf einer sozialen Medienplattform.

Aber das ist, um das vielleicht einmal klarzustellen, für das Auswärtige Amt kein Konsularfall, denn dafür wäre die Voraussetzung eine deutsche Staatsangehörigkeit.

Besuch des Präsidenten der Republik Aserbaidschan in Deutschland

Frage

Noch einmal ‑ das ist ein anderes Thema, aber gerade lautete das Stichwort Irritationen ‑ kurz zum gestrigen Treffen von Alijew und Merz: Herr Meyer, war die Bundesregierung angesichts Ihrer Aussagen von Montag überrascht über die Aussagen von Herrn Alijew zum Thema „Pofalla und Platzeck in Baku“?

Meyer (BReg)

Ist die Frage ist, ob die Bundesregierung überrascht darüber war? Ich habe es einfach akustisch nicht verstanden.

Zusatz

Der Regierungssprecher hatte uns ja hier am Montag gesagt, Sie hätten keine Kenntnisse über Geheimgespräche zwischen der deutschen und der russischen Seite in Baku. Herr Alijew hat gestern genau das bestätigt, also dass Herr Platzeck und Herr Pofalla in Baku gewesen sein sollen. Sind Sie von diesen Aussagen des aserbaidschanischen Präsidenten überrascht bzw. irritiert? Die Frage geht an das AA und das BPA, bitte.

Meyer (BReg)

Der Bundeskanzler ist in der gleichen Pressekonferenz ja auch danach gefragt worden.

Zuruf

Vorher!

Meyer (BReg)

Er hat dort auch noch einmal gesagt, dass wir als Bundesregierung keine Kenntnis darüber haben, und das gilt auch, ja.

Zusatzfrage

Aber jetzt haben Sie ja offenbar Kenntnisse, wenn der Präsident Aserbaidschans genau das erzählt hat. Herr Hinterseher, ist der Außenminister irritiert bzw. hat er davon gewusst?

Hinterseher (AA)

Ich würde das nicht mit einer emotionalen Reaktion verbinden wollen, sondern kann auch noch einmal das darlegen, was der stellvertretende Regierungssprecher gerade gesagt hat: Von dem gestern erwähnten Treffen in Baku hat das Auswärtige Amt keine Kenntnis, und es fand weder in unserem Auftrag statt, noch waren wir in die Planung dieses Treffens in irgendeiner Art involviert.

Zusatzfrage

Aber der Punkt ist ja: Jetzt haben Sie ja Erkenntnis. Was sagen Sie denn dazu?

Meyer (BReg)

Wir haben keine eigenen Erkenntnisse darüber. Wie gesagt, der Bundeskanzler hat gestern wörtlich gesagt:

„Ich kann darauf eine ganz einfache Antwort geben: Mir ist von einem solchen Treffen nichts bekannt.“

Dementsprechend können wir das auch nicht kommentieren. Wie gesagt, hinsichtlich unserer Haltung zum Ukrainekrieg, aber auch hinsichtlich Fragen darüber, wer hier derjenige ist, der diesen Krieg begonnen hat, und wer auch derjenige ist, der diesen Krieg beenden muss, nämlich Wladimir Putin, gibt es, glaube ich, keinen Zweifel. Das ist die Haltung der Bundesregierung. Noch einmal: Über mögliche, etwaige Gespräche haben wir keine eigenen Erkenntnisse.

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