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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 08.06.2026

08.06.2026 - Artikel

Religionsfreiheit in Israel

Frage

Eine Frage an das Auswärtige Amt: Die Regierung von Netanjahu will das Läuten von Kirchenglocken zum Gebetsruf in Jerusalem und im Westjordanland verbieten. Hält die Bundesregierung das für eine Rassendiskriminierung oder nicht?

Hinterseher (AA)

Ich kenne jetzt die zugrunde liegenden Details Ihrer Fragestellung nicht. Die Bundesregierung tritt natürlich überall auf der Welt für Religionsfreiheit sowie Presse- und Meinungsfreiheit ein, also für die Grundfreiheiten, und das natürlich auch im Westjordanland.

[…]

Frage

Ich würde gerne noch einmal zurückgehen ‑ ich bitte dafür um Verständnis ‑ und auf die Frage des Kollegen Bezug nehmen. Es gibt ja im Auswärtigen Amt einen Beauftragten, der sich um die Religionsfreiheit weltweit kümmert, Herr Rachel. War Herr Rachel zuletzt in Verbindung mit der israelischen Regierung, wenn es darum geht, dass Angehörige christlicher Kirchen in Israel zunehmend unter Druck stehen?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, diese Tatsache ist uns bewusst. Das ist auch eine Entwicklung, die wir mit Sorge beobachten. Sie wissen, dass der Außenminister im vergangenen Jahr bei einer seiner Reisen in den Nahen Osten im Westjordanland auch in Taybeh war, ein ursprünglich sehr christlich geprägtes Dorf im Westjordanland, und dort diese Sorge persönlich vorgetragen hat.

Was die Reisen von Herrn Rachel angeht, müsste ich Ihnen nachreichen, wann die letzte Reise nach Israel und Palästina war.

[…]

Hinterseher (AA)

Ich hatte Ihnen eine Nachlieferung bezüglich der Reise von Herrn Rachel als Beauftragtem für Religions- und Weltanschauungsfreiheit zugesagt. Die letzte Reise in die palästinensischen Gebiete und nach Israel war vom 27. bis zum 30. September. Dabei gab es Gespräche mit Vertretern aller großen Religionen in der Region.

Konflikt zwischen Iran und Israel

Frage

Thema iranischer Angriff auf Israel und die Eskalation am Wochenende: Das Weiße Haus, der US-Präsident, hatte ja Israel aufgefordert, auf die Vergeltungsschläge zu verzichten, um den Deal mit dem Iran nicht zu gefährden. War die Bundesregierung involviert? Unterstützt die Bundesregierung die Vergeltungsschläge Israels?

Kornelius (BReg)

Die Bundesregierung war nicht involviert. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen des US-Präsidenten um ein Abkommen. Das ist sicher. Wir rufen Iran auf, die Angriffe einzustellen und ernsthaft zu verhandeln. Israel hat natürlich das Recht auf Selbstverteidigung gegen Angriffe. Aber gleichzeitig gilt der Appell an alle Seiten zu deeskalieren und die diplomatische Lösung, über die jetzt tatsächlich schon lange verhandelt wird, weiter voranzutreiben. Das ist die Position der Bundesregierung.

Zusatzfrage

Jetzt haben Sie ja, wenn man es so verstehen kann, zwei Positionen. Einerseits sagen Sie, die Iraner sollen die Angriffe sein lassen, andererseits, dass beide Seiten deeskalieren sollen. Sie fordern also, wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, auch Israel auf, nicht weiter anzugreifen?

Kornelius (BReg)

Ich habe gesagt: Die Bundesregierung ruft alle Beteiligten zur Deeskalation auf. ‑ Darin ist Israel natürlich einbezogen.

[…]

Frage

Herr Kornelius oder Herr Hinterseher, wie schätzen Sie die Auswirkungen der Uneinigkeit zwischen den USA und Israel auf die Friedenschancen in der Region ein?

Hinterseher (AA)

Ich kann da keine Einschätzung vornehmen. Wir haben alle die Medienberichte aus der Nacht gesehen. Wir haben verschiedene Aktivitäten gesehen, die auch gerade der Regierungssprecher für die Bundesregierung kommentiert hatte. Eine dauerhafte Lösung dieses Konflikts kann nur durch Verhandlungen erzielt werden. Ich glaube, darüber besteht Einigkeit. Die Gespräche zwischen Iran und den USA dürfen aus unserer Sicht auch durch die aktuelle Lage nicht gefährdet werden. Denn das ist die Voraussetzung, um zu einer diplomatischen Lösung zu kommen.

Zusatzfrage

Aber eben die Uneinigkeit zwischen den USA und Israel?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, wir sind der falsche Adressat für die Frage. Wir haben die Medienberichterstattung dazu vernommen.

[…]

Frage

Herr Hinterseher, Sie haben ja gesagt, die Gespräche dürfen nicht gefährdet werden. Aus Irans Perspektive werden die Gespräche ja gefährdet durch israelische Angriffe auf Libanon. Das wird so explizit als Begründung gegeben. Sehen Sie auch den Zusammenhang im Auswärtigen Amt?

Hinterseher (AA)

Wir hatten ja gerade darauf hingewiesen, dass wir alle Akteure zur Zurückhaltung und zur Rückkehr zum Waffenstillstand aufrufen. Es gibt ja einen Waffenstillstand, der an der einen oder anderen Stelle immer wieder brüchig wird. Wir rufen alle Akteure auf, diesen auch im Libanon einzuhalten. Deshalb werden wir auch weiter unsere Mittel, Wege und Kanäle einsetzen, um gegenüber allen Seiten darauf hinzuwirken, dass sich eine Eskalation nicht weiter verfestigt.

Aber es ist klar: Das gilt auch für die Lage im Libanon. Ohne Waffenstillstand im Libanon wird es auch keine Lösung für den Konflikt zwischen Iran und Israel geben. In diesem Gesamtkomplex ‑ Sie wissen, da hängt vieles mit vielem zusammen ‑ sehen wir natürlich auch diese Situation im Libanon, wo wir dazu aufrufen, dass der Waffenstillstand eingehalten wird.

Zusatzfrage

Hat es seit gestern Abend schon direkten Austausch gegeben zwischen dem, wie Sie sagen, immer in intensivem Austausch mit Israel stehenden Außenminister Deutschlands und dem israelischen Außenminister?

Hinterseher (AA)

Das müsste ich Ihnen nachliefern. Das kann ich Ihnen zur Stunde nicht sagen.

Frage

Aber der Kanzler hat sich bisher zum Beispiel nicht bei Herrn Netanjahu gemeldet, um quasi die europäische oder die deutsche Position einzubringen, nämlich die Waffenruhe beziehungsweise die iranisch-amerikanischen Verhandlungen nicht zu gefährden?

Kornelius (BReg)

Sie meinen seit gestern?

Zusatz

Ja.

Kornelius (BReg)

Nein.

Zusatzfrage

Ist vielleicht davon auszugehen, dass es noch passiert?

Kornelius (BReg)

Es ist nichts geplant. Nein.

Zuruf

Es ist nichts geplant?

Kornelius (BReg)

Na ja, die israelische Regierung wird die deutsche Position natürlich übermittelt bekommen. Es gibt regelmäßig Gespräche zwischen dem israelischen Premierminister und dem Bundeskanzler. Aber für heute ist nichts geplant.

Webpräsenz der ukrainischen nichtstaatlichen Organisation Mirotworez

Frage

Der Leiter der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem, Dani Dayan, wurde letzte Woche auf die ukrainische Mirotworez-Liste der Staatsfeinde der Ukraine gesetzt, weil er die staatliche Ehrung des Nazi-Kollaborateurs Andrij Melnyk kritisiert hatte. Da würde mich interessieren: Wie bewertet die Bundesregierung diese Listung? Plant sie, gegenüber der ukrainischen Regierung auf die Löschung der Webseite hinzuwirken?

Kornelius (BReg)

Dieser Vorgang ist mir nicht bekannt, tut mir leid.

Zusatzfrage

Herr Hinterseher?

Hinterseher (AA)

Ebenso.

Zusatzfrage

Gut, die Antwort hatten wir schon einmal, aber eine Nachfrage sei mir noch erlaubt: Zumindest das Auswärtige Amt hat sich nicht immer so unwissend gezeigt, was diese Listung und diese Liste angeht, auch vor dem Hintergrund, dass dort auch Altkanzler Schröder, Sahra Wagenknecht oder auch der ehemalige Staatssekretär im AA Wolfgang Ischinger aufgeführt wird. Ich zitiere kurz aus der Bundesdrucksache 19/11668:

„Die Bundesregierung verurteilt Mirotworez in aller Deutlichkeit und fordert von der ukrainischen Regierung und den ukrainischen Behörden, auf die Löschung der Seite hinzuwirken.“

Bleibt die Bundesregierung bei dieser Einschätzung der Vorgängerregierung? Wenn ja, wann hat sie in bilateralen Gesprächen das letzte Mal auf die Löschung dieser Seite hingewirkt?

Hinterseher (AA)

Es tut mir leid, aber wie ich gerade ausgeführt hatte, ist mir dieser Vorgang nicht bekannt, und mir ist auch die Drucksache 19/11668 leider nicht so lebhaft bekannt, dass ich Ihnen das stante pede beantworten kann. Das müssten wir gegebenenfalls nachliefern; sehen Sie es uns nach.

Zusatzfrage

Aber Sie haben ja letzte Woche bereits etwas nachgeliefert. Das heißt, Sie haben durchaus Wissen von dieser Sache. Ihr Pressebüro ‑ die Anzahl der Leute ist ja überschaubar ‑ hat mir dazu bzw. zu dieser ganzen Causa ‑ Ehrung von Melnyk ‑ am Freitag durchaus eine Antwort geschickt. Jetzt zu sagen, man wisse nichts von dem Vorfall, kaufe ich vielleicht noch Herrn Kornelius ab, aber nicht Ihnen, Herr Hinterseher.

Hinterseher (AA)

Es war, glaube ich, eine andere Anfrage, die Sie uns schriftlich nachgeliefert hatten, auf die Sie eine Antwort bekommen hatten. Da ging es nämlich um die Frage des Gedenkens, und die Antwort kann ich gerne noch einmal für alle vorlesen:

Das Auswärtige Amt sowie die gesamte Bundesregierung setzen sich für das Gedenken an die Opfer der Menschheitsverbrechen des SS-Regimes und die unabhängige wissenschaftliche Erforschung und Aufarbeitung der Geschichte ein. Mit der Ukraine steht das Auswärtige Amt in einem engen und vertrauensvollen Austausch. Auch das Gedenken an die Opfer der NS‑Verbrechen und die unabhängige und transparente Aufarbeitung der Geschichte spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung verurteilt den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und unterstützt die Ukraine in ihrer Selbstverteidigung.

Weil das ja letzte Woche Teil ihrer Frage war, wollte ich es ganz zitieren.

Zusatzfrage

Die Frage damals ‑ die auch bis jetzt nicht beantwortet ist ‑ war, wie die Bundesregierung die Kritik von Yad Vashem an der offiziellen Ehrung des Nazi-Kollaborateurs Melnyk bewertet. Diese Kritik hat jetzt ja zu der Listung auf der Mirotworez-Liste geführt.

Hinterseher (AA)

Ich sehe mich nicht veranlasst, eine Kritik von Yad Vashem hier für die Bundesregierung zu kommentieren.

Zusatz

Gut zu wissen.

Kornelius (BReg)

Gut zu wissen, dass Sie gut finden, es zu wissen.

Gutachten mehrerer Friedens- und Konfliktforschungsinstitute

Frage

Auch an das Auswärtige Amt: Heute Morgen haben mehrere führende Friedens- und Konfliktforschungsinstitute ihr Gutachten für das Jahr 2026 vorgestellt. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, Verstöße gegen das Völkerrecht, insbesondere auch von Partnern wie Israel und den USA, klar zu benennen und mehr Mechanismen zur Rüstungskontrolle zu schaffen. Mich würde interessieren: Wie bewerten Sie diesen Bericht und wie gehen Sie mit den Forderungen, die auch an Sie gerichtet sind, um?

Hinterseher (AA)

Auch hier würde ich den Bericht, den ich nicht vorliegen habe und noch nicht kenne, den wir uns aber mit Sicherheit sehr genau ansehen werden, nicht kommentieren.

Ansonsten haben wir uns, glaube ich, zu den Sachverhalten Ihrer Frage hier schon sehr oft geäußert, gerade auch was Fragen der Rüstungsexportkontrolle angeht. Dabei würde ich es gerne belassen.

Zusatzfrage

Findet angesichts der Niederlage jetzt bei der Abstimmung in der UN-Generalversammlung bezüglich der beiden jetzt angesprochenen Themen noch einmal ein Nachdenken bei Ihnen statt? Oder würden Sie sagen, dass die Politik so fortgeführt wird?

Hinterseher (AA)

Es fällt mir wieder schwer, das in dieser Allgemeinheit zu beantworten. Wir hatten ja ‑ übrigens auch der Minister ‑ letzte Woche zu dieser natürlich sehr enttäuschenden Niederlage bei der Bewerbung um einen nichtständigen Sitz für den VN-Sicherheitsrat sehr ausführlich Stellung genommen. Darüber hinaus habe ich Ihnen heute nichts anzubieten. Ich glaube, auch mein Kollege Herr Giese hat hier am Freitag sehr ausführlich dazu Stellung genommen.

Frage

Wir warten seit dem 3. Januar bzw. seit dem 28. Februar dieses Jahres auf die völkerrechtliche Bewertung Ihres Hauses in Sachen Maduro-Kidnapping und Angriffskrieg der USA und Israels auf Iran. Haben Sie die mit dabei?

Hinterseher (AA)

Ich habe Ihnen keinen neuen Stand anzubieten.

Frage

Herr Hinterseher, wir sprechen jetzt mittlerweile von Monaten, die diese Einschätzung dauert. Im Fall der militärischen Bedrohungsakrobatik von Trump gegenüber Kuba ist das ja auch der Fall. Können Sie einmal sagen, was in diesen drei genannten Fällen ‑ Entführung eines Staatschefs, Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat, militärische Bedrohung gegen Kuba ‑ dazu führt, dass es über Monate hinweg nicht zu Erkenntnisgewinn im AA kommt?

Hinterseher (AA)

Das ist jetzt im Prinzip noch einmal die gleiche Frage, aber in anderer Fragestellung verpackt. Das sind übrigens drei Sachverhalte, zu denen wir uns hier separat in den jeweiligen Einzelfällen auch geäußert hatten. Insofern habe ich Ihnen hier keinen neuen Stand darzubieten, der diese drei unterschiedlichen Sachverhalte zusammenführen würde.

Zusatzfrage

Das heißt, die Bundesregierung würde nach wie vor keinen der drei Fälle als einen Völkerrechtsbruch bewerten?

Hinterseher (AA)

So, wie sie angelegt ist, ist das eine rhetorische Frage, glaube ich.

Zusatz

Nein, das ist ein ernsthaftes Interesse. Sie haben bisher ja keine Einschätzung formuliert.

Hinterseher (AA)

Ich hatte die Frage gerade ja beantwortet.

Zusatz

Sie haben gesagt, dass da nichts vorliegt, aber eine Einschätzung haben Sie nicht formuliert.

Vorsitzender Feldhoff

Ich glaube, Sie müssen mit der Antwort des Auswärtigen Amts jetzt zufrieden sein. Es tut mir vielleicht auch leid für Ihr Erkenntnisinteresse, aber ich habe das Gefühl, dass wir an dieser Stelle nicht zu weiterem Erkenntnisgewinn kommen ‑ jedenfalls nicht im Sinne Ihrer Fragestellung.

Einreisepraxis der USA im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft

Frage

Es hat in den letzten Tagen Berichte gegeben, dass schottischen Fans die Einreise nicht genehmigt wurde. Das sind offenbar noch verlaufende Verfahren. Diese Fans hatten über ESTA versucht, sich Touristenvisa zu besorgen. Herr Bowinkelmann, gibt es Hinweise darauf, dass auch deutsche Fans möglicherweise nicht in die USA einreisen können, weil zunächst genehmigten ESTA-Anträgen jetzt plötzlich wieder die Genehmigung entzogen wurde?

Bowinkelmann (BMI)

Mir liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

Vorsitzender Feldhoff

Herr Hinterseher, haben Sie Erkenntnisse zu dem Komplex?

Hinterseher (AA)

Ich kann dazu nur ganz grundsätzlich etwas sagen: Wir weisen darauf hin, dass weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein US-Visum einen Anspruch auf Einreise in die USA begründen. Die endgültige Entscheidung treffen immer die US-Grenzschutzbeamten. Deshalb wäre die Frage wahrscheinlich an die USA zu richten.

Zusatz

Das ist klar, aber da es eben in Schottland ‑ mir ist jetzt kein anderes Land bekannt ‑ mehrere Fälle gab, in denen plötzlich ein Nein auftauchte, nachdem es vorher eine Genehmigung gab, wäre ich daran interessiert zu wissen, ob das möglicherweise auch deutsche Fans betrifft.

Hinterseher (AA)

Mit meinem momentanen Wissensstand kann ich Ihnen dazu nichts sagen. Wir überprüfen unsere Reise- und Sicherheitshinweise laufend und passen sie lageabhängig an. Sollten sich da Zeichen mehren oder dergleichen, dann würde das natürlich abgebildet.

Ich möchte aber diese Gelegenheit nutzen, um allen, die vorhaben, in die USA zu reisen, zu raten, sich auf ELEFAND zu registrieren und auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu verfolgen.

Frage

Herr Kornelius, Sportstaatsministerin Schenderlein wird zu einem Spiel der Mannschaft nach Toronto reisen, also nach Kanada. Ist es Absicht vonseiten der Regierung, die USA-Einreise zu meiden?

Kornelius (BReg)

Nein, ich glaube, das liegt am Spielplan. Die deutsche Mannschaft spielt auch in Toronto. Warum sollte die Staatsministerin insofern nicht dorthin reisen?

Zusatzfrage

Aber es geht jetzt ja um die Einreise in die USA. Bezüglich der Einreise nach Kanada hören wir nichts, da scheint es keine Probleme zu geben. Dementsprechend könnte man ja vorangehen und sagen, dass man die Einreise in die USA meidet.

Kornelius (BReg)

Ich glaube, da gibt es keinen Zusammenhang.

Parlamentswahl in Armenien

Frage

An das Auswärtige Amt ‑ gerne auch an den Regierungssprecher, aber vor allen Dingen erst einmal an Herrn Hinterseher ‑: Dem vorläufigen Ergebnis zufolge hat die Partei von Regierungschef Pashinjan die Parlamentswahl in Armenien gewonnen. Wie wird das hier aufgenommen?

Hinterseher (AA)

Die Parlamentswahl am gestrigen Sonntag wurde im Vorfeld als eine richtungsweisende Wahl für Armeniens Reformkurs beschrieben. Daher war es aus unserer Sicht besonders wichtig, dass über den Ausgang dieser Wahl einzig die Bürgerinnen und Bürger Armeniens entscheiden. Faire, freie Wahlen ohne Desinformation, ohne hybride Einflussnahme von außen sind extrem wichtig.

Wir begrüßen deshalb nachdrücklich, dass die OSZE bzw. ODIHR auf Einladung der armenischen Regierung eine Wahlbeobachtungsmission entsenden konnte. Auch Deutschland hat sich an dieser Wahlbeobachtung beteiligt. Die Arbeit der Wahlbeobachter ist umso wichtiger angesichts besorgniserregender Berichte über versuchte externe Einflussnahme auf den Wahlkampf, insbesondere seitens Russlands. Dem vorläufigen amtlichen Ergebnis zufolge hat es mit etwas unter 60 Prozent eine höhere Wahlbeteiligung gegeben als noch 2021. Ich glaube, das werten wir schon einmal als sehr gutes Zeichen.

Dem vorläufigen Ergebnis zufolge, das Sie erwähnt hatten, hat der bisherige Premierminister Pashinjan die Wahl gewonnen. Er hat angekündigt, seine Regierungsarbeit und seinen Reformkurs fortsetzen zu wollen. Hierzu scheint er dem vorläufigen Ergebnis zufolge eine sehr stabile Mehrheit zu haben.

Unseren Erkenntnissen zufolge, die natürlich auf diesen ersten Einschätzungen beruhen, ist die Wahl weitgehend ruhig und ohne größere Zwischenfälle verlaufen. Aber jetzt werden wir natürlich die weitere Berichterstattung auch dieser Wahlbeobachtungsmission erst einmal abzuwarten haben.

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