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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 27.05.2026
EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger
Frage
Auf eine Kleine Anfrage zur EU-Sanktionierung deutscher Staatsbürger ‑ für Interessierte: Bundestagsdrucksache 21/5217 ‑ verweist das Auswärtige Amt im Namen der Bundesregierung bei Frage 21, wie EU-sanktionierte deutsche Staatsbürger angesichts eingefrorener Konten und hoher Anwaltskosten überhaupt den Rechtsweg gegen ihre Listung finanzieren sollen, auf genehmigungspflichtige Ausnahmetatbestände, konkret auf Artikel 3 der EU-Verordnung. Das heißt konkret, dass die Gegenseite des Rechtsstreits faktisch darüber entscheidet, ob und in welcher Höhe der Kläger, also der jeweilige EU-Sanktionierte, seinen Anwalt bezahlen darf.
Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung dieses Konstrukt mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Waffengleichheit und mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Artikel 47 der EU-Grundrechtscharta zu vereinbaren? Im Zweifel geht die Frage zuerst ans federführende AA und kann dann gern vom BMJV ergänzt werden.
Deschauer (AA)
Ich habe mir mit Interesse die Nummer der Drucksache 21/5217 notiert und aufgeschrieben. Sollten wir zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Bundesregierung etwas zu ergänzen haben, dann tue ich das gern.
[…]
Zusatzfrage
Sie können es gern auch nachreichen. ‑ Auf Frage 25 der Kleinen Anfrage ‑ das können Sie auf jeden Fall beantworten, Frau Deschauer ‑, welche Staatsbürgerschaft der sanktionierte Journalist Hüseyin Doğru nach Wissen der Bundesregierung besitze, erklärt diese, Doğru verfüge sowohl über die türkische als auch über die deutsche Staatsbürgerschaft. Monatelang haben sowohl die Bundesregierung als auch die EU behauptet, er habe nur die türkische Staatsbürgerschaft. Tatsächlich hat er aber ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Denn er stammt aus einer Generation, in der doppelte Staatsbürgerschaften nicht möglich waren. Ich konnte auch seine Ausbürgerungsurkunde einsehen.
Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass in der Sanktionslistung mutmaßlich auf Initiative Deutschlands von Beginn an eine falsche Staatsbürgerschaft angegeben war, mit mutmaßlich massiven Konsequenzen? Denn bei sanktionierten Drittstaatsangehörigen greifen viele EU-Grundrechte nicht so wie bei EU-Bürgern. Das könnten Sie uns vielleicht noch aufschlüsseln.
Deschauer (AA)
Ich denke, Sie haben alle Ihnen notwendig zur Verfügung stehenden Informationen im Rahmen des Zugangs zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage, aus der Sie ja umfänglich zitiert haben. Wir haben uns, denke ich, über das Thema von EU-Listungen hier schon verschiedentlich unterhalten, auch in dem konkreten Fall. Darauf verweise ich.
[…]
Frage
Frau Deschauer, wie steht das Auswärtige Amt zum Thema Sippenhaft? Wir haben heute gehört, dass jetzt auch die Mutter des sanktionierten Deutschen von einer Kontosperrung betroffen ist. Wie passt das in irgendeiner Weise zum europäischen Rechtsstaat, zum deutschen Rechtsstaat?
Deschauer (AA)
Ich denke, auch diese Grobthematik war hier schon mehrfach Gegenstand.
Zusatz
Nein, das ist heute ‑ ‑ ‑
Deschauer (AA)
Lassen Sie mich bitte ausreden. Sie haben die Frage gestellt; ich rede jetzt aus.
Diese Thematik war, denke ich, schon verschiedentlich Gegenstand der Aussprache hier. Dabei haben wir, denke ich, auch klar gemacht, dass die Sanktionsumsetzung keine Angelegenheit des Auswärtigen Amtes ist.
Falls Kollegen dazu ergänzend beitragen möchten, würde ich das gern weitergeben. Ansonsten war das Gegenstand des Austausches hier.
Zusatzfrage
Sie können gern nachschauen. Sippenhaft und die Mutter des Sanktionierten waren hier noch nicht Thema.
Wer ist hier der Ansprechpartner für diesen Fall, wenn nicht das Auswärtige Amt? Frau Deschauer, Sie haben ja gerade weitergeguckt. Sagen Sie uns ‑ ‑ ‑
[…]
Vorgehen gegen die Oppositionspartei CHP in der Türkei
Frage
Frau Deschauer, ich hätte ganz gerne noch einmal nach dem Thema Türkei und dem dortigen Vorgehen gegen die größte Oppositionspartei CHP gefragt. Wie besorgt ist die Bundesregierung darüber, und gab ob es irgendwelche Demarchen in Richtung Türkei?
Deschauer (AA)
Vielen Dank. - Ich kann vielleicht noch einmal darauf verweisen, dass sich der Außenminister bereits vergangene Woche dazu geäußert hat und insbesondere darauf verwiesen hat, dass in allen Demokratien gilt und gelten muss, dass politischer Wettbewerb politisch ausgetragen werden muss, nicht juristisch. Das gilt insbesondere für ein Land, das wie die Türkei ‑ die türkische Regierung hat das ja bekräftigt ‑, an einer EU-Mitgliedschaft und ‑Perspektive festhalten möchte. Dafür gelten Standards, die Sie kennen. Insofern möchte ich noch einmal darauf hinweisen, wie sich der Außenminister geäußert hat.
Es ist in der Tat so, dass, wenn in allererster Linie die stärkste Oppositionspartei CHP und etliche ihrer Amtsträger mit juristischen Vorwürfen und Verfahren und auch mit Inhaftierungen und Absetzungen konfrontiert sind, dies dann sehr irritierend ist und unsererseits kritische Fragen aufwirft. Sie können sich sicher sein, dass wir das dann üblicherweise auch in bilateralen Gesprächen thematisieren.
Zusatzfrage
Gestern ist ja der russische Botschafter einbestellt worden. Warum ist das jetzt in diesem Fall nicht der Fall gewesen? Immerhin wurde ja die Parteizentrale gestürmt, und der Parteivorsitzende wurde von einem türkischen Gericht abgesetzt.
Deschauer (AA)
Na ja, Sie wissen, dass wir von verschiedenen Länderkontexten, inhaltlichen Kontexten und Gegebenheiten sprechen. Sie wissen, dass wir dafür üblicherweise auch keine Vergleiche heranziehen. Wir können uns hier, wenn das Thema aufgerufen wird, dann gerne auch noch über die Einbestellung des russischen Botschafters unterhalten und austauschen.
Ich kann Ihnen dazu jetzt nichts ankündigen. Aber ich glaube, meine Äußerung mit Blick auf unsere Irritation und auch die kritischen Fragen, die die Vorgänge aufwerfen, sind klar und deutlich, ebenso die Aussagen, die der Außenminister getroffen hat.
Frage
Frau Deschauer, der Minister hatte erst vor Kurzem dafür plädiert, die Partnerschaft zwischen der Türkei und der EU auszubauen. Gilt das auch nach den neuesten Entwicklungen immer noch?
Deschauer (AA)
Das gilt mit Sicherheit. Die Türkei ist ein wichtiger NATO-Alliierter und ein strategischer Partner. Das hindert uns aber nicht daran, kritische Fragestellungen auch kritisch zu diskutieren. Das machen wir im bilateralen Gespräch, aber wir äußern es dann, wo gegeben, natürlich auch öffentlich.
Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine
Frage
Weil es gerade schon ein Thema war, würde ich auch gerne noch eine Frage an Herrn Hille zur Einbestellung des russischen Botschafters stellen. Der Kanzler hat die Angriffe am Wochenende als rücksichtslose Eskalation bezeichnet. Was folgt denn jetzt konkret aus dieser Feststellung?
Hille (BReg)
Na ja, eine konkrete Folge haben Sie gerade selbst schon genannt. Details zur Einbestellung des russischen Botschafters könnte Ihnen dann die Kollegin Deschauer sicherlich noch einmal mit auf den Weg geben.
Ich würde das Thema aber ganz gerne auch noch einmal ein wenig weiten, weil wir es dabei ja mit sehr ernsthaften Vorgängen zu tun haben, und auch noch einmal deutlich machen, dass die öffentlichen Drohungen Russlands, Kyjiw jetzt weiter anzugreifen, für uns absolut inakzeptabel sind. Das haben wir ja auch gestern gemeinsam mit einer Vielzahl von UN-Mitgliedern in einer gemeinsamen Erklärung unterstrichen. Für uns ist völlig klar: Wir stehen weiter unmissverständlich an der Seite der Ukraine und lassen uns nicht einschüchtern.
Wir beobachten die Sicherheitslage in Kyjiw natürlich sehr genau und stehen in engem Kontakt mit anderen politischen Vertretungen vor Ort. Gemeinsam mit unseren Partnern fordern wir Russland auf, den Beschuss von Zivilisten zu beenden und einer vollständigen und bedingungslosen Waffenruhe zuzustimmen.
Frage
Auch noch einmal zur Ukraine und den russischen Drohungen: Frau Deschauer, wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es ja die Einigung der Europäer, dass man die Botschaftsangehörigen nicht abzieht, wie Russland das gefordert hat. Gibt es aber nicht dennoch eine große Gefahr für die Mitarbeiter vor Ort? Wir haben ja gesehen, dass zum Beispiel durch diese Angriffe auch das ARD-Hauptstadtstudio beschädigt wurde. Was gibt es also für Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass es da nicht zu Opfern kommt?
Deschauer (AA)
Ich würde, gerade weil der Schutz und die Unversehrtheit unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort oberste Priorität haben, da nicht ins Detail gehen wollen. Dafür bitte ich um Verständnis. Ich denke, das ist nachvollziehbar. Aber Sie können sich sicher sein, dass wir die Lage sehr engmaschig und kontinuierlich analysieren, sie betrachten und uns immer wieder vergewissern, dass wir so aufgestellt sind, dass wir diesem Ziel gerecht werden. Wir nehmen natürlich, wie wir das auch schon in der Vergangenheit gesagt haben, die unsäglichen Drohungen und auch die aktuelle Lage sehr ernst. Aber das bedeutet nicht, dass wir uns einer Einschüchterung hingeben. Gleichzeitig analysieren wir die Lage vor Ort mit kühlem Kopf und versuchen immer, alles zu tun, damit die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen und auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gewährleistet wird.
Zum Gesamtthema hat sich der Außenminister und haben wir uns am Wochenende auch geäußert. Ich kann nur bestärken, was der stellvertretende Regierungssprecher sagt. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Bedrohung und auch dem massiven Vorgehen? Eigentlich nur die Konsequenz, dass wir umso mehr fest an der Seite der Ukraine stehen. Der Außenminister hat beim informellen NATO-Außenministertreffen in der vergangenen Woche in Helsingborg auch einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der eine ergänzende Unterstützung der Ukraine für nötig hält.
Zusatzfrage
Darf ich noch einmal genau nach diesem Vorschlag nachfragen? Er hat ja vorgeschlagen, dass es eben noch einmal verstärkt bilaterale Militärhilfe gibt. Können Sie sagen, wie die Reaktion der anderen NATO-Staaten darauf war? Steht Deutschland wieder mit den Niederlanden und einigen Skandinaviern alleine da, oder rechnen Sie damit, dass es auch aus Frankreich und anderen Ländern Unterstützung gibt?
Deschauer (AA)
Da würde ich um Verständnis bitten und zu diesem Zeitpunkt nicht einen Einblick in interne Diskussionen gewähren. Es geht um das Gesamtziel auf der Strecke zum NATO-Gipfel im Sommer. In dem Sinne hat sich der Außenminister so geäußert, dass es das Ansinnen der Bundesregierung ist, die Ukraineunterstützung stark und kräftig zu halten und womöglich zu verstärken und auf dem Wege auch Alliierte und Partner mitzunehmen. Damit das gelingen kann, geschieht so etwas üblicherweise hinter verschlossenen Türen.
Proteste in Bolivien
Frage
Ich habe eine Frage zur Situation in Bolivien. Das bolivianische Parlament hat gestern eine Gesetzesreform verabschiedet, die die Verhängung des Ausnahmezustands, die Einschränkung von Bürgerrechten und auch den Einsatz der Armee gegen die Bevölkerung und gegen die seit Wochen andauernden Proteste erleichtert. Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme und auch die gesamte Situation im Land?
Deschauer (AA)
Das ist eine sich entwickelnde Situation. Deswegen kann ich da im Moment quasi nur eine Momentaufnahme betrachten. Wir kennen, wie Sie sagten, auch die Berichte, dass das bolivianische Parlament mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet hat, das seit 2020 geltende strenge Regeln für eine mögliche Verhängung des Ausnahmezustands lockert und lockern möchte. Wir müssen quasi schauen, ob und wie diese Lockerung umgesetzt wird. Das würden wir auch über unsere Botschaft vor Ort eng beobachten.
Grundsätzlich ist es so, dass für die Bundesregierung Versammlungsfreiheit und Bürgerrechte ein hohes Gut sind, das gewahrt werden muss. Über die möglichen Konsequenzen dessen, was jetzt wirklich vor Ort geschieht, möchte ich jetzt in diesem Moment noch nicht spekulieren. Aber natürlich ist es so, dass wir die Situation mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Wir stehen in Kontakt mit unseren Kolleginnen und Kollegen vor Ort, auch hinsichtlich der Tatsache, dass es immer wieder zu Straßenblockaden und auch zu möglichen weiteren Schwierigkeiten vor Ort kommt.
Neue israelische Offensive in Libanon
Frage
Wir vermissen die Äußerung der Bundesregierung zum Angriff des israelischen Militärs auf die Freiheitsschiffe, die die Gazablockade beenden wollten, und zwar auch hinsichtlich der Angriffe der Israelis auf den Libanon, der fast vernichtet wurde.
Deschauer (AA)
Ich greife den Ball einmal auf. Ich habe jetzt vor allem „Libanon“ verstanden und kann gerne dazu sagen, dass wir die Entwicklung im Süden des Libanon mit großer Sorge beobachten, dass eine weitere Eskalation die Gefahr einer zusätzlichen Destabilisierung einer ohnehin schon fragilen Lage birgt und dass die vereinbarte Waffenruhe ein wichtiger Schritt hin zur Deeskalation war und ist und auch bleiben soll. Deswegen ist es notwendig, dass alle Konfliktparteien diese einhalten.