Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 11.05.2026

11.05.2026 - Artikel

Hantavirusinfektionen auf einem Kreuzfahrtschiff

Frage

An das BMG: Wie geht es mit den vier betroffenen Deutschen weiter? Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, das von dem Hantavirus ausgeht?

Elsässer (BMG)

Seitens des BMG können wir erst einmal bestätigen, dass heute früh um 2.30 Uhr vier deutsche Kontaktpersonen im Uniklinikum Frankfurt eingetroffen und alle weiterhin ohne Symptome sind. Im Verlauf des heutigen Tages wird der Weitertransport der Kontaktpersonen in die jeweiligen Bundesländer, also nach Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen, erfolgen. Der Transport selbst wird durch die betroffenen Bundesländer und Kommunen bzw. auch die kommunalen Feuerwehren organisiert werden. Das Risiko schätzen wir für die Bevölkerung weiterhin als sehr gering ein. Dazu befinden wir uns auch kontinuierlich im Austausch mit dem Robert Koch-Institut.

Zusatzfrage

Befinden Sie sich auch im Austausch mit anderen betroffenen EU-Ländern?

Elsässer (BMG)

Sicherlich wird es einen Austausch geben. Ich kann Ihnen jetzt nichts Genaues dazu sagen. Vielleicht möchte das Auswärtige Amt dazu noch etwas ergänzen. Aber beim Transport gab es auf jeden Fall den Austausch mit den Niederlanden und weiteren beteiligten Nationen.

Giese (AA)

In Bezug auf den Rücktransport und dem, was im Verantwortungsbereich des Auswärtigen Amtes ist, noch eine Ergänzung: Wir haben beim Rücktransport der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sehr eng mit unseren europäischen Partnern zusammengearbeitet, auch unter Berücksichtigung der Wohnorte der betroffenen Personen, sodass auch einige deutsche Staatsangehörige die Insel mit dem durch die Niederlande organisierten Flugzeug verlassen konnten. Der Bundesminister des Auswärtigen hat seinem niederländischen Amtskollegen ganz herzlich für diese Unterstützung gedankt.

Die Weitertransporte ab Eindhoven erfolgten unter Federführung des RKI. Insofern liegt damit, denke ich, das Thema der Nachverfolgung und der jetzigen Kontakte eher beim RKI als beim Auswärtigen Amt, weil es um Seuchenprävention geht.

[…]

EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru

Frage

Der EU-sanktionierte deutsche Journalist und Staatsbürger Hüseyin Doğru sollte eigentlich am 7. Mai in Brüssel bei einer Veranstaltung zu Grundrechtseingriffen durch EU-Sanktionen im EU-Parlament sprechen. Das Büro der BSW-Abgeordneten Ruth Firmenich versuchte dafür zehn Tage lang, eine Ein- und Ausreisegenehmigung bei den mutmaßlich zuständigen deutschen Stellen zu erhalten. Angefragt wurden die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, das Auswärtige Amt, die Bundespolizei, die Ständige Vertretung Brüssel, das Bundesinnenministerium sowie das für die ZfS zuständige Finanzministerium. Alle genannten Ministerien und Behörden erklärten sich für nicht zuständig und verwiesen auf die jeweils andere Stelle. Da würde mich interessieren: Wer ist denn jetzt in der Bundesregierung bzw. im nachgeordneten Bereich konkret zuständig, wenn ein deutscher Staatsbürger unter EU-Sanktionen für einen einzelnen parlamentarischen Termin eine Aus- und Wiedereinreisegenehmigung braucht? Das sollte in einem Rechtsstaat ja hoffentlich irgendwie definiert sein. Fangen wir im Zweifel bei Herrn Giese an!

Giese (AA)

Was ich Ihnen mitteilen kann, ist: Mir ist dieser Fall bekannt. Es ging um eine Reise einer einzelnen Privatperson nach Brüssel. Zu solchen Einzelreisen kann ich Ihnen jetzt keine weiteren Informationen geben, weil mir auch die genauen Hintergründe nicht bekannt sind. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass man keine Ausreisegenehmigung braucht. Das ist Quatsch.

Ansonsten müsste man schauen, wer für die Sanktionsdurchsetzung im konkreten Fall zuständig ist. Wie gesagt, ich kann das jetzt nur vertretend sagen. Wenn es um Finanzsanktionen geht, wären wahrscheinlich die Bundesbank oder das BMF zuständig. Bei anderen Dingen wären das BMI oder die Bundespolizei zuständig. Dabei geht es um den konkreten Einzelfall dieser Reise, und ich glaube nicht, dass dies hier der geeignete Ort ist, um diese einzelnen Reisen von einzelnen Personen durchzusprechen.

Zusatz

Es ist ja kein Einzelfall. Es ist der einzige deutsche Staatsbürger, der in einem EU-Land, und zwar dem hier, in dem wir alle sitzen, in Deutschland, EU-sanktioniert ist. Sie wissen so gut wie ich, dass diese EU-Sanktion nicht nur mit einer Kontenblockierung einhergeht, sondern auch mit einem kompletten Ein- und Ausreiseverbot aus dem EU-Raum. Das haben Sie jetzt als Quatsch bezeichnet.

Giese (AA)

Ja, das ist Quatsch.

Zusatz

Aber diese Aus- und Einreisesperre in den EU-Raum ist ja auch offiziell Teil des EU-Sanktionspakets gegen Hüseyin Doğru.

Vorsitzende Wefers

Ist das nicht ‑ ‑ ‑

Zusatz

Ja, deswegen, doch ‑ ‑ ‑

Vorsitzende Wefers

Ich verstehe, aber Brüssel gehört doch zur EU, oder nicht?

Zusatzfrage

Wie bitte?

Vorsitzende Wefers

Gehört Brüssel nicht zur EU?

Zusatz

Brüssel gehört zur EU.

Vorsitzende Wefers

Aber ich habe verstanden, dass man außerhalb der EU jetzt Ausreisegenehmigungen braucht, um aus der EU auszureisen.

Zusatzfrage

Übernehmen Sie jetzt den Job von Herrn Giese?

Vorsitzende Wefers

Nein. Ich versuche zu verstehen, was Sie fragen, und es ist meine Aufgabe, hier die Sitzungsleitung auszuüben.

Zusatzfrage

Das Problem in dem konkreten Fall ist, dass Hüseyin Doğru als deutscher Staatsbürger, in Deutschland lebend, von der EU mit einem EU-Instrument sanktioniert wurde, das eigentlich nur für Leute außerhalb des EU-Raums gedacht ist, und deswegen gibt es diese Ein- und Ausreisesperre in den gesamten EU-Raum. Deswegen stellt sich diese Frage. Die Tatsache, dass alle genannten Behörden und Ministerien gesagt haben, dass sie dazu nichts sagen können, zeigt ja auch auf, dass es da eine Problematik gibt. Aber ich nehme jetzt ins Protokoll, dass Herr Giese sagt, dass das alles Quatsch ist, und Herr Hüseyin Doğru kann sich frei im gesamten EU-Raum bewegen.

Giese (AA)

Ich habe gesagt, Ihre Aussage, dass es eine Ausreisegenehmigung für deutsche Staatsangehörige aus Deutschland gibt, ist Quatsch.

Zusatzfrage

Das heißt, Herr Doğru kann sich völlig frei im EU-Raum bewegen?

Giese (AA)

Er braucht keine Ausreisegenehmigung aus Deutschland.

Zusatzfrage

Und die Wiedereinreisegenehmigung?

Giese (AA)

Das ist nicht die Zuständigkeit Deutschlands.

Zuruf

Doch, wenn er wieder nach Deutschland einreisen will.

Giese (AA)

Ich dachte, Sie meinten in ein anderes Land. Das kann jedes Land für sich selber entscheiden.

Vorsitzende Wefers

Ich glaube, das wird hier jetzt etwas ausführlich für alle anderen.

Schlagworte

nach oben