Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 20.02.2026
- Reise des Bundeskanzlers nach China
- Konflikt zwischen den USA und dem Iran
- Festnahme eines Mitarbeiters der Deutschen Welle in der Türkei
- Tagung des Board of Peace des US-Präsidenten
- Verabschiedung eines Amnestiegesetzes in Venezuela
- Lage in Kuba
- Flugroute der russischen Verhandlungsdelegation zu den Friedensgesprächen in Genf
- Im Auftrag des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit Wim Wenders produzierter Kurzfilm „Die Schlüssel zur Freiheit“
Reise des Bundeskanzlers nach China
Hille (BReg)
[…] Am Dienstag startet der Bundeskanzler zu einer Reise in die Volksrepublik China vom 24. bis 26. Februar. Geplant sind Besuche in Peking und Hangzhou. Leitmotiv der Reise wird das Thema des Wettbewerbs sein, wie Sie sich denken können. Dabei wird es auf eine Differenzierung und die richtige Balance der Kooperation ankommen. Wir wollen die Kooperation dort, wo sie notwendig ist und im beidseitigen Interesse liegt. Die Planung der Reise ist, wie das bei solchen Reisen üblich ist, noch im Fluss. Wir werden Sie über die genauen Programmpunkte natürlich informieren, sobald sie feststehen. Der Bundeskanzler reist direkt nach dem chinesischen Frühlingsfest nach Peking. Das ist ein Terminangebot der chinesischen Seite gewesen. Dieses Angebot, gleich zu Jahresbeginn zu kommen, verstehen wir als gutes Vorzeichen für diesen Antrittsbesuch.
Ich kann Ihnen einen ersten Überblick über das Programm geben: Am Mittwoch, dem 25. Februar, wird der Kanzler in Peking von Ministerpräsident Li Qiang mit militärischen Ehren begrüßt. Dem schließt sich ein gemeinsames Mittagessen sowie die anschließende Teilnahme an der Sitzung des Beratenden Ausschusses der deutsch-chinesischen Wirtschaft an. Am späten Nachmittag wird der Kanzler mit dem chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping zu einem Gespräch und zu einem Abendessen zusammenkommen. Im Mittelpunkt dieser Unterredung mit Staatspräsident Xi und auch mit Ministerpräsident Li werden die bilateralen Beziehungen sowie wirtschaftliche und sicherheitspolitische Fragen stehen. Am darauffolgenden Tag, am Donnerstag, dem 26. Februar, wird der Kanzler die Verbotene Stadt besichtigen. Dem schließt sich ein Termin bei der Mercedes-Benz Group an. Dort werden durch den Vorstandsvorsitzenden autonom fahrende Fahrzeuge vorgestellt. Weiter geht es dann nach Hangzhou, wo der Kanzler zunächst durch den Parteisekretär der Provinz Zhejiang, Wang Hao, begrüßt wird und mit ihm ein Gespräch im Rahmen eines Mittagessens führen wird. Die weiteren Anschlusstermine werden die Besichtigung des Robotikunternehmens Unitree und ein Besuch bei Siemens Energy sein. Am späten Nachmittag wird der Kanzler die Rückreise antreten. Am späten Abend wird er wieder in Berlin eintreffen. […]
Frage
Ich habe eine Frage zur Reise des Kanzlers: In der Vergangenheit wurde immer wieder einmal versucht, China davon zu überzeugen, seinen Einfluss auf Russland stärker auszuspielen. Welche Rolle wird das diesmal spielen?
Hille (BReg)
Sie können sich denken, welche Themen grundsätzlich im Mittelpunkt dieser Reise stehen. Im Moment ist viel in Bewegung, sage ich einmal. Die Welt im Bereich der Sicherheitspolitik, der Geopolitik, des Handels dreht sich weiter. All diese Themen werden bei dem Besuch natürlich eine Rolle spielen. Ohne den Gesprächen jetzt vorgreifen zu wollen, wird auch dieses Thema in den Gesprächen voraussichtlich eine Rolle spielen.
Hinterseher (AA)
Es ist immer schwierig, Gespräche vorzuzeichnen, wie Sie wissen. Aber man kann vielleicht auch sagen, dass es in vergangenen Gesprächen des Ministers ein Thema war. Bei allen Gesprächen geht es immer auch um unsere europäischen Sicherheitsinteressen und um die chinesische Unterstützung für Russland. Der Außenminister hatte damals auch deutlich gemacht, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine eine Bedrohung für die Sicherheit in Europa ist und dass wir erwarten, dass China seinen Einfluss auf Russland grundsätzlich dahingehend geltend macht, dass Russland in eine schlechtere Lage dafür versetzt wird, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortsetzen zu können.
Zusatzfrage
Ich habe direkt daran anschließend eine Nachfrage: Laut einer ifo-Studie gelangen trotz Sanktionen weiterhin EU-Militärgüter nach Russland, und zwar vor allem über die Türkei und China. Wird das dann noch einmal gesondert angesprochen werden?
Hinterseher (AA)
Ich habe jetzt zu Gesprächen ausgeführt, die in der Vergangenheit liegen. Ich habe Ihnen nichts zu Gesprächen, die aktuell anstehen, anzukündigen. Aber grundsätzlich wird es auch bei der Sitzung des RfAB, also des Außenrats, am Montag Gespräche geben, die sich unter anderem auch um das 20. Sanktionspaket und um die bisherigen Sanktionspakete gegen Russland drehen werden. Dabei ist natürlich immer ein Thema, wie Sanktionsumgehungen bestmöglich ausgeschlossen werden können.
[…]
Frage
Herr Hille, wenn in der Vergangenheit ein deutscher Kanzler oder eine deutsche Kanzlerin nach China gereist ist, stand jedes Mal auch das Thema der Menschenrechte auf der Tagesordnung. Die Situation in China ist ja nun nicht besser geworden. Wird das auch ein Thema sein?
Vielleicht auch noch dazu gefragt: Wir haben ja einen Menschenrechtsdialog und einen Rechtsstaatsdialog mit China geführt. Gibt es das überhaupt noch, oder ist das sang‑ und klanglos eingestellt worden?
Hille (BReg)
Sie kennen das schon von mir: Bei Terminen, die in der Zukunft liegen, ist es immer etwas schwierig, zu sagen, was dann dabei tatsächlich stattfinden wird. Aber gehen Sie davon aus, dass der Bundeskanzler natürlich die gesamte Bandbreite der Themen ‑ gerade sind schon einige Stichworte gefallen, und dazu gehört natürlich auch die Menschenrechtslage ‑ ansprechen wird.
Zusatzfrage
Und die Frage nach dem Menschenrechtsdialog, Rechtsstaatsdialog? Gibt es das noch?
Hinterseher (AA)
Ich müsste mich, ehrlich gesagt, erkundigen, ob das noch existent ist. Aber ich glaube, zur grundsätzlichen Menschenrechtspolitik gegenüber China hat der stellvertretende Regierungssprecher gerade ausgeführt.
Zusatzfrage
Es wäre aber trotzdem interessant. Könnten Sie das nachreichen?
Hinterseher (AA)
Ich versuche es, ja.
Konflikt zwischen den USA und dem Iran
[…]
Frage
Herr Hinterseher, wie ist denn die Arbeitsweise der deutschen Botschaft in Teheran zurzeit? Können Sie uns das ein bisschen ausführen? Wissen Sie, wie viele Deutsche sich noch im Iran aufhalten?
Hinterseher (AA)
Vielleicht gibt mir das die Gelegenheit, das auch noch einmal ein bisschen weiter auszuführen. Wie Sie sicherlich wissen, gibt es seit längerer Zeit eine Reisewarnung für Iran, die seit etwa dreieinhalb Jahren, seit November 2022, mit einer Ausreiseaufforderung verbunden ist, und diese beiden Aufrufe sind weiterhin gültig. Wegen restriktiver Akkreditierungen seitens Iran ist unsere Botschaft in Teheran ohnehin derzeit nicht vollumfänglich besetzt. Das heißt, dort gibt es einen geringeren Personalansatz, als das in der Vergangenheit der Fall war. Die Botschaft kann derzeit auch nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe vor Ort leisten.
Was wir machen, ist, dass wir natürlich die Lage vor Ort sehr aufmerksam beobachten und im Austausch mit unserer Botschaft stehen, auch über die Sicherheitssituation unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Aber ich würde das Ganze auch gerne noch einmal nutzen, um auf eben diese Reisewarnung und die Ausreiseaufforderung hinzuweisen, und auch diejenigen deutschen Staatsangehörigen, die vielleicht im Moment noch im Iran aufhältig sind, nachdrücklich auffordern, Iran zu verlassen. Es bestehen, wenngleich eingeschränkt, auch weiterhin kommerzielle Flugverbindungen aus dem Iran in umliegende Länder, und auch auf dem Landweg ist weiterhin eine Ausreise möglich.
Was wir tun ‑ das tun wir ohnehin fortlaufend ‑, ist, dass wir unsere Reise- und Sicherheitshinweise überprüfen und sie bei Bedarf eben anpassen. Aber noch einmal der Hinweis: Unsere Botschaft in Teheran kann wirklich nur sehr eingeschränkt konsularisch vor Ort Hilfe leisten, und im Falle einer wie auch immer gearteten Eskalation kann konsularische Hilfe eben nicht garantiert werden. Deshalb ergeht auch noch einmal die Aufforderung, sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND, die es gibt, einzutragen.
Zu Ihrer Frage, wie viele Personen dort eingetragen sind: Dabei geht es um eine mittlere dreistellige Zahl von Menschen, die sich aktuell dort registriert haben und angeben, in Iran zu sein. Wie immer, glaube ich, gibt es dazu auch den wichtigen Hinweis, dass das eben nur diejenigen sind, die sich dort aktiv eintragen und melden. Das heißt, das kann nur ein Indikator sein. Es gibt keine Meldepflicht im Ausland. Insofern ist das nie die tatsächliche Zahl, sondern nur ein Näherungswert.
Festnahme eines Mitarbeiters der Deutschen Welle in der Türkei
Frage
Die Frage richtet sich mutmaßlich auch an das Auswärtige Amt. In der Türkei ist ein Journalist, der für die Deutsche Welle arbeitet, festgenommen worden. Der hat sich vor allem mit dem Thema Korruption auseinandergesetzt. Unter anderem wirft man ihm Beleidigungen des Präsidenten und der türkischen Nation vor. Die Deutsche Welle findet die Vorwürfe haltlos. Meine Frage ist: Gibt es dazu eine Bewertung der Bundesregierung, und sehen Sie Möglichkeiten, sich dort vielleicht einzusetzen oder Einfluss zu nehmen?
Hille (BReg)
Vielleicht kann ich einmal grob sozusagen das Dach spannen und betonen, dass die Bundesregierung über diesen Vorgang zutiefst besorgt ist und ihn natürlich mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Vielleicht haben Sie es auch schon gesehen: Staatsminister Weimer hat sich dazu ja bereits geäußert und hat an der Stelle unterstrichen und betont, dass Presse- und Meinungsfreiheit für uns natürlich unverzichtbare Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften sind. Insbesondere Journalistinnen und Journalisten müssen ihre Arbeit frei und ohne Angst vor Repressionen ausüben können. Das gilt natürlich auch in der Türkei. Die Deutsche Welle und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen frei arbeiten und unabhängig berichten können.
Grundsätzlich ist die Situation der Pressefreiheit in der Türkei seit Jahren Gegenstand internationaler Besorgnis, und vor dem Hintergrund kommt dem Schutz von Medienschaffenden und der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren besondere Bedeutung zu. Dafür wird sich die Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck einsetzen.
Hinterseher (AA)
Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
[…]
Tagung des Board of Peace des US-Präsidenten
Frage
Die Frage geht an das Auswärtige Amt. Donald Trump hat ja jetzt zum ersten Mal seinen persönlichen Friedensrat tagen lassen. Deutschland ist nicht Mitglied, aber hat einen Beobachter zu dieser Sitzung entsandt. Mit welchem Ergebnis und welchem Eindruck kommt denn dieser Beobachter zurück?
Hinterseher (AA)
Sie wissen, dass die Sitzung selbst gestern stattfand. Deswegen habe ich jetzt auch noch nicht die vollumfänglichen Eindrücke. Erste Eindrücke und Medienberichte dazu haben wir auch gesehen.
Zunächst einmal ist, glaube ich, für uns wichtig ‑ Sie wissen oder hatten gerade erwähnt, dass wir auf hoher Beamtenebene als Beobachter dort vor Ort waren ‑, dass sich die internationale Gemeinschaft weiterhin einer Verbesserung der Lage im Gazastreifen verpflichtet fühlt. Das ist für uns der Fokus auch des Friedensrats, dessen Mandat sich ja aus der Sicherheitsratsresolution 2803 ableitet.
Diese Verbesserung ist dringend nötig. Wir brauchen aus unserer Sicht eine Verbesserung der immer noch sehr schwierigen humanitären Lage. Wir brauchen nachhaltige Sicherheitsstrukturen, Verwaltungsstrukturen unter palästinensischer Urheberschaft, unter palästinensischer Verantwortung, und wir brauchen einen realistischen Plan zur Entwaffnung der Hamas; das als Rahmen. Insofern begrüßen wir grundsätzlich, dass viele Staaten im Rahmen auch dieser Sitzung ihr Engagement mit finanziellen Ankündigungen zum Wiederaufbau unterfüttert haben. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Wir stehen auch weiterhin dafür bereit. Allerdings ist dabei klar, dass der Wiederaufbau Gazas auf Grundlage des Völkerrechts und im Einklang mit den humanitären Prinzipien erfolgen muss. Er muss aus unserer Sicht nachhaltig und realistisch angelegt sein, und er muss vor allem zugunsten der palästinensischen Bevölkerung erfolgen. Das steht für uns im Zentrum all unserer Bemühungen. Ich glaube, dazu hatten wir in der Vergangenheit auch schon etwas ausgeführt, unter anderem gemeinsam mit dem BMZ.
Wir begrüßen, dass mehrere Staaten auch ihre Bereitschaft erklärt haben und deutlich gemacht haben, dass sie Truppen für die UN-mandatierte ISF-Sicherheitstruppe oder Sicherheitstruppen bereitstellen möchten. Zunächst einmal ist das ein wichtiger Schritt auf einem Weg hin zu einer möglichst schnellen Aufstellung der ISF als wichtiger Komponente, um eben den 20-Punkte-Plan umzusetzen und die Resolution 2803, die ich schon erwähnt hatte, jetzt ebenfalls umzusetzen. Es ist wichtig, dass diese Kräfte zur Friedenssicherung auch aus Staaten kommen, die bei den Parteien große Akzeptanz genießen, und dass darauf ein Augenmerk gelegt wird.
Das gestrige Treffen hat auch gezeigt, dass hinsichtlich all dieser Punkte allerdings noch sehr viele und wichtige Punkte zu klären sind. Deshalb kann ich für die Bundesregierung sagen: Wir stehen weiter bereit, an der Umsetzung dieses 20-Punkte-Plans mitzuwirken, unter den gemachten Voraussetzungen, und zwar auf Basis der Sicherheitsratsresolution, die ich auch soeben erwähnt hatte.
Zusatzfrage
Die Nichtteilnahme oder der Nichtbeitritt Deutschlands zu dem Friedensrat ist ja damit begründet worden, dass man nicht den Eindruck erwecken wolle, eine Konkurrenzorganisation zu den Vereinten Nationen zu unterstützen. Hat sich an dieser deutschen Einschätzung und Position irgendetwas geändert?
Hinterseher (AA)
Nein, an der Einschätzung, die in der Vergangenheit vom Bundeskanzleramt, aber auch vom Außenministerium und vom Außenminister abgegeben wurde, hat sich nichts geändert.
Verabschiedung eines Amnestiegesetzes in Venezuela
Frage
Meine Frage geht an das AA. In Venezuela hat das Parlament ein Amnestiegesetz verabschiedet. Wie schätzen Sie diesen Beschluss ein? Kann die Opposition im Land aufatmen?
Hinterseher (AA)
Unsere Position, die wir auch in der Vergangenheit hier dargelegt haben, ist in dieser Sache relativ klar, denke ich. Alle politischen Häftlinge in Venezuela müssen bedingungslos freikommen. Dazu haben wir, aber auch unsere EU-Partner, Venezuela wiederholt aufgerufen. Wir haben auch die schwierige Menschenrechtslage und die Repression gegen die Opposition in Venezuela immer wieder deutlich kritisiert.
Die venezolanische Regierung hatte schon damit begonnen, politische Häftlinge freizulassen. Das ist grundsätzlich erst einmal ein wichtiges Zeichen, das zu konstruktiveren Beziehungen führen kann. Das Amnestiegesetz, das jetzt beschlossen wird, kann nur ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sein. Jetzt kommt es aber darauf an, wie dieses Gesetz, nachdem es erst einmal beschlossen wurde, umgesetzt wird. Daran werden wir das Ganze natürlich messen. Denn wichtig ist aus unserer Sicht, dass die politischen Häftlinge tatsächlich freikommen.
Zusatzfrage
Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez ist seit anderthalb Monaten im Amt und scheint mittlerweile fest im Sattel zu sitzen. Glauben Sie noch an baldige demokratische Wahlen in Venezuela?
Hinterseher (AA)
Wir glauben daran, dass wir einen demokratischen Übergang in Venezuela brauchen. Dafür treten wir in all unseren Gesprächen ein. Wir sehen, dass es aktuell diese Lösung der amtierenden Präsidentin gibt. Wichtig ist, dass die Menschen in Venezuela perspektivisch die Chance und die Möglichkeit haben, frei und demokratisch über ihre Regierung bestimmen zu können. Dies war in der Vergangenheit nicht der Fall.
Frage
Herr Hinterseher, Sie haben gerade von „amtierender Präsidentin“ gesprochen. Maduro haben Sie nie als Präsidenten bezeichnet und anerkannt. Verstehe ich es richtig, dass Sie Delcy Rodríguez hiermit vonseiten der Bundesregierung zumindest als Interimspräsidentin offiziell anerkannt haben?
Hinterseher (AA)
Wie immer erkennen wir Staaten an, keine Regierungen. Das verhält sich auch in diesem Falle so. Wir erkennen allerdings an, dass Delcy Rodríguez aktuell in einer Position ist, in der sie faktisch die Regierungsgeschäfte in Venezuela führt.
Zusatzfrage
Das ist natürlich auch interessant. Wenn Sie noch einmal so betonen, dass die Bundesregierung Staaten anerkenne, aber nicht Präsidenten, bedauern Sie dann die damalige explizite Anerkennung des selbst ausgerufenen Interimspräsidenten Guaidó? Damals war die Argumentation nämlich umgekehrt. Können Sie noch darstellen, wie die Haltung dazu mittlerweile ist?
Hinterseher (AA)
Diese Frage haben Sie hier gefühlt schon dutzendfach gestellt. Deswegen werde ich Sie auf die Antworten von damals verweisen. Denn ich bin nicht dafür da, eine historische Auslegung oder eine Exegese zu geben, sondern ich verweise darauf, dass wir uns in der Vergangenheit verhalten haben. Dabei bleibt es.
[…]
Lage in Kuba
Frage
In Kuba ist aufgrund der Situation und des Regimechange in Venezuela eine katastrophale Lage entstanden. Kuba bekommt kein Öl aus Venezuela mehr. Die Lage im Land scheint sich katastrophalen Zuständen zu nähern. Erkennt die Bundesregierung diese dramatische Lage eigentlich an? Man hört von Ihnen ja nichts dazu.
Hinterseher (AA)
Doch, natürlich. Ich denke, ich habe mich vergangene Woche dazu sehr ausführlich geäußert. Wir sehen die humanitäre Lage mit größter Sorge. Wir unterstützen Kuba auch mit humanitärer Hilfe. Dazu hatte ich vergangenen Freitag hier sehr ausführlich ausgeführt.
Zusatzfrage
Ist das genug? Es könnte auf europäischer Ebene ja auch eine gemeinsame Aktion Europas geben ‑ das hört man von anderen Regierungen ‑, um zumindest in der humanitäre Lage dort zu unterstützen, die ja von der US-Regierung aktiv herbeigeführt wird.
Wirken Sie auf Washington ein, das sein zu lassen?
Hinterseher (AA)
Europäische Unterstützung gab und gibt es ja. Es gab sie in der Vergangenheit. Insofern ‑ ‑ ‑
Zuruf
Das scheint ja zu wenig zu sein.
Hinterseher (AA)
Da stimme ich Ihnen in Ihrer Analyse zu. Ansonsten gäbe es ja keine humanitäre Notlage. Denn dann wäre sie ja gelöst. Insofern: Ja, wir sehen die Energieknappheit und die sich verschärfende humanitäre Lage in Kuba weiterhin mit größter Sorge. Deswegen versuchen wir, dort mit humanitärer Hilfe Unterstützung zu leisten, vor allem über Instrumente der Vereinten Nationen, aber auch des Roten Kreuzes. Ich habe dazu vergangene Woche ausgeführt. Es gibt einen UN-Nothilfeplan, über den wir Mittel zur Verfügung stellen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist nicht unsere Politik. Wir haben unsere Haltung zur US-Embargopolitik, die ich vergangene Woche hier ebenfalls sehr deutlich dargelegt habe. Das ist nicht die Politik der Bundesregierung. Natürlich sind wir mit der US-Seite über Themen im Gespräch und legen unsere Sicht auf die Dinge dar.
Flugroute der russischen Verhandlungsdelegation zu den Friedensgesprächen in Genf
Frage
Die USA hatten für den 18. Februar Friedensgespräche zwischen der Ukraine und Russland in Genf vermittelt. Nach übereinstimmenden Darlegungen aus dem politischen und medialen Raum hat die Bundesregierung der russischen Verhandlungsdelegation die Überflugrechte in die Schweiz verweigert. Kann die Bundesregierung das bestätigen?
Wenn ja: Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, einer Verhandlungsdelegation für Friedensgespräche in der Schweiz den Überflug zu verweigern?
Hille (BReg)
Kann das Verkehrsministerium etwas zum Thema von Überflugrechten sagen?
Zusatz
Im Zweifel fällt das in die Verantwortung des Außenministeriums, hätte ich gedacht. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
Dr. Blankenheim (BMV)
Es tut mir leid, aber ich kann dazu im Moment nichts sagen. Wenn wir dazu etwas haben, müsste ich es nachliefern.
Zusatzfrage
Gut, das ist ja jetzt keine Kleinigkeit; es ging auch durch die Medien. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es ein Ministerium hier im Raum gibt, das den Hut dabei aufhatte, einer Friedensdelegation auf dem Weg in die Schweiz die Überflugrechte über Deutschland zu verweigern.
Hille (BReg)
Wie bei fast allem in Deutschland gibt es für solche Fragen geregelte Abläufe. Überflugrechte ‑ unabhängig davon, um was für Überflugrechte es geht ‑ sind eine Frage, die einem Prozedere folgen, und danach wird gehandelt. In diesem Fall scheint mir, ist das Verkehrsministerium dasjenige, das Ihnen dazu Auskunft geben kann.
Hinterseher (AA)
Und wie gesagt: Ich bin mir nicht sicher, ob die ganze Chose so, wie Sie sie vortragen, zutreffend ist.
Zusatzfrage
Ich habe ja nach Ihrer Bestätigung gefragt.
Hinterseher (AA)
Deswegen: Sie tragen eine Chose vor, wo wir erst einmal sehen müssen, ob sie überhaupt zutreffend ist. Davon abgesehen ist das ein Ausnahmetatbestand; denn Sie wissen, dass das grundsätzlich nur möglich wäre, wenn es um Friedensverhandlungen geht. Noch einmal davon getrennt zu betrachten wäre, ob überhaupt Überflug über Deutschland ‑ ‑ ‑
Das ist also eine Detailfrage, die wir hier einfach nicht aus der Hand beantworten können. Sehen Sie es uns nach, wenn es dann eine Abstimmung zwischen uns braucht und man dann erst einmal überprüft, ob die Einordnung, die Sie hier selbst machen, zutreffend ist, und wir davon abgeleitet dann noch einmal nachschauen müssen, ob es denn so war, und wie wir Ihre Frage beantworten, wenn es denn so war.
Vorsitzender Szent-Iványi
Wir können aber davon ausgehen, dass Sie sich darum kümmern und etwas nachliefern?
Hinterseher (AA)
Wir würden uns dann gemeinsam anschauen, ob es eine Nachlieferung dazu gibt und ob die Einordnung, die Ihr Kollege da gegeben hat, überhaupt zutreffend ist.
Im Auftrag des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit Wim Wenders produzierter Kurzfilm „Die Schlüssel zur Freiheit“
Frage
Meine Frage geht an das Auswärtige Amt und bezieht sich auf eine Frage aus der Regierungspressekonferenz am Mittwoch über einen Film mit politischer Botschaft, den Wim Wenders für das Außenministerium gedreht hat. Sie sagten am Mittwoch, dass Sie in dieser Causa nicht im Detail informiert seien. Wann können wir denn mit einer Nachlieferung über Art, Finanzierung und Inhalt dieses Films rechnen?
Hinterseher (AA)
Ich habe es dabei und kann Ihnen die Nachlieferung gerne geben.
Zusatz
Dann bitte ich darum.
Hinterseher (AA)
Den Kurzfilm, den Sie angesprochen hatten ‑ „Die Schlüssel zur Freiheit“ ‑, hat Wim Wenders aus Anlass des 80. Jahrestags des Endes des Zweiten Weltkriegs gedreht. Der Film wurde im Auftrag des Auswärtigen Amts produziert.
Noch einmal zum Hintergrund: Ausgehend von dieser Idee, zum 80. Jahrestag des Kriegsendes in Europa die Geschichte der damaligen deutschen Kapitulation in Reims zu erzählen, wurde eine Zusammenarbeit mit Wim Wenders vom Auswärtigen Amt angefragt, und Wim Wenders hat mit seinem Kreativteam dann die künstlerische Freiheit gehabt, diese Geschichte auf Basis der historisch verbürgten Fakten und einem engen Austausch mit dem Museum in Reims zu erzählen, aber eben mit einer persönlichen Note. Das wurde im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt und einer Agentur produziert. Da gibt es eine bestehende Zusammenarbeit, und das Auswärtige Amt hat diese Agentur dann gebeten, diesen Kurzfilm zu produzieren.
Konkret heißt das: Es sind Mittel in die Produktion eingeflossen, aber lediglich Mittel, die ohnehin im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit für die Erstellung außenpolitischer Inhalte von Produkten für die Auslandskommunikation vorgesehen waren. Für dieses Projekt wurden also keine zusätzlichen Mittel aufgewendet.
Zusatzfrage
Wenn Sie sagen, dass der Film letztlich aus Mitteln finanziert wurde, die für außenpolitische Kommunikation zur Verfügung gestellt wurden, dann hat sich ein Filmemacher mit dieser Produktion ja sozusagen explizit auf das Gebiet der Politik begeben. ‑ Können Sie etwas zum Umfang dieser Mittel sagen, auch wenn es keine gesonderten sind?
Hinterseher (AA)
Es geht da natürlich um ein Vertragsverhältnis; deswegen würde ich dazu gerne ganz kurz „unter drei“ gehen.
[Es folgte ein Teil „Unter 3“]
Vorsitzender Szent-Iványi
Wir sind wieder „unter eins“.
Zusatzfrage
Herr Wenders hat diesen Film ja selber gesprochen, auch mit seinem eigenen Gesicht vor der Kamera, und mit einer persönlichen Botschaft verbunden. Nach meiner Kenntnis hat er den Film sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch und auf Französisch eingesprochen, damit er auch in verschiedenen Auslandsvertretungen gezeigt werden kann. Welche Verbreitung und welche Resonanz hat dieser Film „Die Schlüssel zur Freiheit“ bisher gefunden? Gibt es etwas über Abruf- oder Zuschauerzahlen?
Hinterseher (AA)
Ich kann Ihnen keine Detailzahlen zur Verbreitung nennen. Das liegt aber auch daran, dass die vermutlich einfach schwer erfassbar bzw. statistisch messbar sind. Der Film wurde aber genau für die Auslandskommunikation erstellt und wurde sehr breit eingesetzt. Deswegen gibt es den Film, wie von Ihnen angesprochen, auch in mehreren Sprachen, um ihn dann eben einer möglichst breiten Öffentlichkeit im Ausland zugänglich zu machen.