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Rede von Außenminister Heiko Maas im VN-Sicherheitsrat zu sexualisierter Gewalt in Konflikten

17.07.2020 - Rede

Heute sprechen wir über eine Pandemie. Ein globales Virus viel älter als COVID-19 – aber nicht weniger verheerend.

Sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt in Konflikten zerstört seit Jahren Menschenleben und Gemeinschaften – und ein Impfstoff ist nicht in Sicht.

Auch zwanzig Jahre nach Verabschiedung der Resolution 1325 und mehr als ein Jahr nach Verabschiedung der Resolution 2467 sind Fortschritte kaum erkennbar. Vergewaltigung, Zwangsprostitution und sexuelle Versklavung werden nach wie vor in Konflikten überall auf der Welt als Waffen eingesetzt. Den Mut und die Stärke unserer Berichterstatter, die Dinge beim Namen zu nennen und uns an ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen, kann ich nur bewundern. Ich danke Ihnen vielmals!

Wir alle haben gehört, wie COVID-19 die Lage der Überlebenden noch zusätzlich erschwert:

Lockdown-Maßnahmen schränken ihren Zugang zum Rechts- und Gesundheitswesen ein. Sexualisierte Gewalt kommt noch seltener zur Anzeige. nd während wir Sicherheitsabstand untereinander einhalten können, haben viele Frauen, Mädchen und Jungen keine Chance, sich der brutalen Nähe ihrer Peiniger zu entziehen.

Unsere heutige Debatte ist daher überfällig. Der Dominikanischen Republik möchte ich dafür danken, dass sie sie mit uns gemeinsam ausrichtet.

Als Ko-Vorsitzende der informellen Sachverständigengruppe dieses Rates ist unsere Botschaft klar: Die Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“, einschließlich der Resolution 2467, ist verpflichtend für uns alle und für diesen Rat – erst recht in Zeiten von COVID-19.

Dabei wird es auf vier Punkte ankommen: Erstens müssen wir gewährleisten, dass Überlebende die medizinische und rechtliche Unterstützung bekommen, die sie verdienen. So arbeitet Deutschland eng mit der Dr.-Denis-Mukwege-Stiftung in der Demokratischen Republik Kongo zusammen. Gemeinsam verteidigen wir die sexuelle und reproduktive Gesundheit der Überlebenden und ihre damit einhergehenden Rechte – einschließlich Zugang zu medizinischen Dienstleistungen und Wiedergutmachung.

Zweitens müssen Frauen eine zentrale Rolle bei der Friedenskonsolidierung spielen. Ohne Gleichstellung der Geschlechter und ohne Menschenrechte bleiben dauerhafter Frieden und langfristige Aussöhnung unerreichbar. Deutschland unterstützt daher Nichtregierungsorganisationen wie “Together We Build It” in Libyen, die die politische Teilhabe von Frauen am Friedensprozess dort fördert.

Drittens können und müssen Sanktionen eine größere Rolle dabei spielen, sexualisierter Gewalt ein Ende zu setzen. Die beiden seit 2019 initiierten VN-Listungen können hier nur ein erster Schritt sein.

Viertens muss Straflosigkeit ein Ende haben. Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. Wir unterstützen kreative Lösungen wie die mobilen Tribunale, die in Südsudan Vergewaltiger vor Gericht stellen. Es freut mich, Ihnen berichten zu können, dass in Koblenz kürzlich ein Gericht den ersten Prozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter des syrischen Regimes eröffnet hat. Dabei geht es um den Vorwurf der Folter und sexueller Übergriffe.

Meine Damen und Herren,
diese Beispiele zeigen: Wir mögen vielleicht keinen Impfstoff gegen die Pandemie der sexualisierten Gewalt haben. Aber wir sind keinesfalls machtlos.

Wir können und müssen den Verpflichtungen, die wir mit der Resolution 2467 eingegangen sind, Taten folgen lassen, um Überlebende konfliktbezogener sexualisierter Gewalt zu schützen und zu stärken – und sie ins Zentrum unseres Handelns zu stellen.

Vielen Dank!

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