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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu Diskriminierung gegen Baha’i und andere nicht anerkannte Religionen in Iran

31.01.2020 - Pressemitteilung

Anlässlich aktueller Meldungen über eine Änderung im iranischen Antragsformular für Personalausweise, das Antragstellung nur noch für in Iran anerkannte Religionen vorsieht, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (31.01.):

In den letzten Tagen erreichen mich äußerst besorgniserregende Nachrichten aus Iran: Die neuen Regelungen für iranische Personalausweise bedeuten einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Baha’i und anderer religiöser Minderheiten in Iran. Eine Antragstellung ist zukünftig nur noch für die in Iran anerkannten Religionen vorgesehen. Um den Personalausweis zu erhalten, müssen Angehörige religiöser Minderheiten ihre religiöse Identität verleugnen. Ohne Personalausweis können sie weder Immobilien erwerben noch einen Reisepass oder Führerschein beantragen.

Die massive Diskriminierung der Bahá’i und anderer religiöser Minderheiten aufgrund ihres Glaubens muss endlich ein Ende haben! Iran missachtet das Recht auf Religionsfreiheit, zu dessen Schutz und Achtung sich Iran mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.

Hintergrund

Das neue iranische Antragsformular für Personalausweise sieht nur Antragstellung für in der iranischen Verfassung anerkannte Religionen – d.h. Islam, Christentum, Judentum oder Zoroastrismus – vor. Die Anhänger anderer Glaubensrichtungen, einschließlich der Bahá’í, sind dadurch gezwungen, entweder ihren Glauben zu verleugnen oder auf grundlegende öffentlichen Dienstleistungen, wie z.B. die Beantragung eines Darlehens, die Einlösung eines Schecks oder den Kauf eines Grundstücks zu verzichten. Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig für Religionsfreiheit in Iran ein.

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