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Auswärtiges Amt zum Beitritt Indiens zur Australischen Gruppe

19.01.2018 - Pressemitteilung

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte heute (19.01.):

Wir begrüßen den am 19. Januar 2018 erfolgten Beitritt Indiens zur Australischen Gruppe (AG), dem internationalen Exportkontrollregime für Dual-Use-Güter und Technologien, die zur Herstellung biologischer oder chemischer Waffen missbraucht werden können. Indien ist bereit, die strengen Richtlinien und gemeinsamen Kontrolllisten der AG in seiner Exportkontrollpraxis anzuwenden und wird als Mitglied der AG die Bemühungen um internationale Sicherheit und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen wesentlich stärken.

Die Bundesregierung setzt sich für die Aufnahme Indiens in alle vier internationalen Exportkontrollregime ein. Nachdem Indien auch bereits Mitglied des Missile Technology Control Regimes (MTCR) und des Wassenaar Arrangements (WA) ist, wird die Bundesregierung auch die Aufnahme in die Nuclear Suppliers Group (NSG) weiter mit Nachdruck unterstützen.

Hintergrund:

Die AG beruht wie die anderen Exportkontrollregime nicht auf völkerrechtlichen Verpflichtungen, sondern auf einer politischen Selbstbindung der Teilnehmerstaaten. Teilnehmer der AG sind alle EU-Staaten sowie Argentinien, Australien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Türkei, Ukraine, USA sowie Indien als Neumitglied (insgesamt: 42 Staaten und die EU-Kommission); Kasachstan und Serbien haben die Mitgliedschaft beantragt.

Die Teilnehmerstaaten haben sich darauf festgelegt, den Export der von der AG in Listen erfassten sensitiven Güter und Technologien unter nationale Genehmigungspflicht zu stellen. Exportgenehmigungsversagungen eines AG-Teilnehmerstaates („denials“) werden den anderen Partnern notifiziert. Diese wiederum sind verpflichtet, vor Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung über die Lieferung vergleichbarer Ware an denselben Empfänger den notifizierenden Staat zu konsultieren („no undercut“-Prinzip). Die Grundsätze der AG sind in ihren öffentlich verfügbaren Richtlinien („Guidelines“) dargestellt. Die Genehmigungspflicht für die betroffenen Waren ist für die EU in der Verordnung (EG) 428/2009 für die EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich geregelt.

Zum Weiterlesen:

Internationale Exportkontrollen

Länderinformationen Indien

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