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Auswärtiges Amt zum Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag

28.05.2020 - Pressemitteilung

Die Sprecherin des Auswärtigen Amts erklärte heute (28.05.):

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Miguel Berger, hat heute den Botschafter der Russischen Föderation, Herrn Sergej J. Netschajew, zu einem Gespräch in das Auswärtige Amt geladen. Im Namen der Bundesregierung verurteilte er den Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag auf das Schärfste.

Dem russischen Botschafter wurde unter Verweis auf den vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesanwaltschaft am 29. April 2020 ausgestellten Haftbefehl gegen den russischen Staatsangehörigen Dmitrij Badin mitgeteilt, dass sich die Bundesregierung in Brüssel für die Nutzung des EU-Cybersanktionsregimes gegen Verantwortliche für den Angriff auf den Deutschen Bundestag, darunter auch Herrn Badin, einsetzen wird.

Die Ausstellung des Haftbefehls gegen Herrn Badin erfolgte aufgrund des dringenden Tatverdachts, dass der Beschuldigte gemeinschaftlich handelnd mit bislang namentlich nicht bekannten weiteren Personen für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeübt hat. Der Beschuldigte gilt als dringend verdächtig, als Mitglied der Gruppe APT28 für den Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im April/ Mai 2015 verantwortlich zu sein. Es liegen belastbare Hinweise vor, dass er zum Zeitpunkt des Angriffs dem Militärischen Geheimdienst GRU angehört hat.

Die Bundesregierung bewertet diesen Vorgang auch vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlung im sogenannten Tiergarten-Mordfall und behält sich weitere Maßnahmen ausdrücklich vor.

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