Wir als Eltern sind beide nicht deutsche Staatsangehörige, leben aber seit vielen Jahren in Deutschland. Kann unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Seit dem 01.01.2000 kann ein Kind durch Geburt in Deutschland auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn kein Elternteil deutsch ist, das sogenannte Geburtsortsprinzip (§ 4 Abs. 3 StAG). Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Diese Kinder müssen sich grundsätzlich mit Vollendung des 21. Lebensjahres entscheiden, ob sie die deutsche oder die andere durch Geburt erworbene Staatsangehörigkeit behalten wollen (Optionspflicht, § 29 StAG).
Bitte wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde bzw. bei Wohnsitz im Ausland an das Bundesverwaltungsamt (www.bva.bund.de) oder Ihre zuständige Auslandsvertretung.