Ich/meine Vorfahren wurden von den Nationalsozialisten ausgebürgert. Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erlangen?
Ja, für die Verfolgten des NS-Regimes, denen die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 entzogen worden ist, gelten besondere Vorschriften. Diese Personen und ihre Abkömmlinge haben einen Anspruch auf Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamt. Ihre zuständige Auslandsvertretung berät Sie gerne.