Ich bin IT-Spezialist. Gibt es für mich in Deutschland besondere Möglichkeiten zu arbeiten?
Für Fachkräfte auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer Beschäftigung zu erhalten. Voraussetzung ist in jedem Fall ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
Die Erteilung einer Blauen Karte EU bzw. des entsprechenden Einreisevisums an IT-Fachkräfte ist bereits ab einem Jahresgehalt von 50.760 Euro (2022) möglich.
Liegt kein konkretes Arbeitsplatzangebot vor, besteht die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen.
Einen Kurz-Check zur Überprüfung, ob und wann eine Zulassung zum Arbeitsmarkt möglich ist und weitere Informationen zum Thema „Arbeiten in Deutschland“ finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur:
Bundesagentur für Arbeit - Migration Check
Auch auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema „Zuwanderung nach Deutschland“.
Informationen auf der Webseite des Bundesinnenministeriums