Ich bin deutscher Staatsangehöriger und möchte mit meinem ausländischen Ehepartner (nicht Unionsbürger) in ein anderes EU-Land reisen. Benötigt mein Ehepartner ein Visum?
Von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte nationale Aufenthaltstitel berechtigen zum visumfreien Kurzaufenthalt in den übrigen Schengenstaaten. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen.
Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?
Für Informationen zu den Visumerfordernissen bei der Einreise in EU-Staaten, die das Schengener Abkommen nicht bzw. nicht vollständig anwenden, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die zuständige Auslandsvertretung des betreffenden Landes. Gleiches gilt, wenn Ihr Ehepartner keinen von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten nationalen Aufenthaltstitel besitzt.
Länder, die das Schengener Abkommen nicht bzw. nicht vollständig anwenden