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Arbeit, Praktikum und Leben im Ausland

25.10.2018 - FAQ

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen, die in diesem Katalog bereits mit der entsprechenden Antwort aufgeführt sind, nicht individuell beantwortet werden.

FAQ

Im Bundesverwaltungsamt wurde eine Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige eingerichtet.

Wer beabsichtigt, auf Zeit oder Dauer ins Ausland zu gehen, trifft seine Entscheidung – unabhängig von seinen Motiven – nach den Vorstellungen, die er von seinem Zielland hat. Unter Länderinformationen sind viele nützliche und verlässliche Informationen zu den einzelnen Auswanderungsländern hinterlegt, die Themen ansprechen, die Sie vor einer Auswanderung bedenken sollten. Haben Sie darüber hinaus Informationsbedarf oder persönliche Fragen, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine der auf dieser Seite genannten Beratungsstellen zu wenden.

Auch zum Thema Rückwanderung von Deutschen nach längerem Auslandsaufenthalt sowie Auswandern im Ruhestand können Sie das Informationsportal nutzen.

Bitte beachten:

Die Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige bietet keine telefonische, persönliche oder schriftliche Beratung an. Diese Aufgabe übernehmen die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände sowie die privaten Beratungsstellen.

Der Bereich Ausländisches Recht stellt auf Anfrage lediglich Auszüge der Gesetzestexte des jeweiligen Landes zur Verfügung – es findet auch hier keine Beratung statt. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ob Ihre in Deutschland erworbene Berufsqualifikation in Ihrem Gastland anerkannt wird, sollten Sie zunächst bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland erfragen. Falls man Ihnen dort nicht direkt weiterhelfen kann, wird man Ihnen sicher eine Stelle nennen können, die Ihnen über die Anerkennungsmöglichkeiten Ihrer Berufsqualifikation Auskunft geben kann.

Vertretungen fremder Staaten

Sie möchten in einem EU-Land arbeiten? Der EU-Bürgerservice bietet im Internet umfangreiche Informationen darüber, welche deutschen Berufsqualifikationen in anderen EU-Ländern anerkannt werden.

Die Ausübung bestimmter Berufe (z. B. Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Lehrer, Physiotherapeut, Arzt, Krankenschwestern/Krankenpfleger, Hebammen, Apotheker, Architekten) ist in Deutschland an den Besitz bestimmter Befähigungsnachweise gebunden. Ob Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für die Ausübung der von Ihnen angestrebten Tätigkeit in Deutschland ausreicht, müssen Sie von der für die Anerkennung der jeweiligen Qualifikation zuständigen Stelle prüfen lassen.

Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation - unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. Wie das Verfahren zur Anerkennung genau funktioniert und welche Möglichkeiten des Berufseinstiegs bestehen, das erfahren Sie in der Beratung des Förderprogramms IQ. Die über 100 Beratungsstellen und mehr als 60 mobilen Angebote beraten individuell und kostenfrei. Die Beratung erfolgt persönlich, per E-Mail oder per Telefon.

Weitere Informationen zum Thema Anerkennung von Berufsabschlüssen finden Sie unter:

· Anerkennung in Deutschland

· Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen

Für Sie eventuell auch interessant:

Diese Frage sollten Sie direkt mit Ihrer bisherigen Krankenversicherung in Deutschland und mit Ihrem künftigen Arbeitgeber bzw. mit ihrer Praktikumsstelle im Ausland besprechen. Informationen zu diesem Thema bietet auch die „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland“.

Informationen zur Rentenversicherung (auch mit Auslandsbezug) erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (Hotline 0800/10004800).

Beim Bundesministerium für Gesundheit können Sie sich zur Vorsorge im Alter und zur Pflegeversicherung beraten lassen.

Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten Informationen zur Rentenversicherung im jeweiligen Land auf ihrer Webseite.

Wer in Deutschland aus einer Wohnung auszieht, muss sich nach den melderechtlichen Bestimmungen abmelden. Ein melderechtlicher Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.


Welche Auswirkungen ein deutscher Wohnsitz in steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht hat, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dem zuständigen Finanzamt bzw. dem Sozialversicherungsträger besprechen.

Eine Liste deutschsprachiger Schulen finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesverwaltungsamts:

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Bundeswahlleiter



Internationale Stellenangebote finden Sie am besten im Internet oder auf den Anzeigenseiten überregionaler und internationaler Zeitungen. Arbeitsplätze im Ausland vermittelt auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV), 53107 Bonn, Telefon: (0228) 713-0, Fax: (0228) 713-11 11.

Bundesagentur für Arbeit

Ihre Fragen - insbesondere zum Aufenthalts- und Arbeitsrecht in Ihrem künftigen Gastland - sollten Sie in erster Linie an die Vertretung des entsprechenden Landes in Deutschland richten. Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie hier:

Reise- und Sicherheitshinweise

Im Bundesverwaltungsamt werden umfangreiche Linksammlungen erstellt, die inhaltliche Schwerpunkte in für Auswanderer und Auslandstätige besonders relevanten Bereichen haben.

Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer

50728 Köln

Tel. +49 (0) 221-758-4999

Fax +49 (0) 221-758-4829

InfostelleAuswandern@bva.bund.de

www.auswanderungswesen.de

Des Weiteren existieren Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige, unter anderem beim Raphaels-Werk, beim Diakonischen Werk und beim Deutschen Roten Kreuz. Diese Beratungsstellen bieten auch objektive und umfassende Beratung zu den Aussichten einer Auswanderung.

Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige

Jeder EU Bürger gleich welchen Alters hat das Recht, in einem EU-Land seiner Wahl zu reisen, zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder seinen Ruhestand zu verbringen.

Angebote über freie Stellen in Europa finden Sie am besten im Internet oder auf den Anzeigenseiten überregionaler und internationaler Zeitungen. Arbeitsplätze im Ausland vermittelt auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV), 53107 Bonn, Telefon: (0228) 713-0, Fax: (0228) 713-11 11.

Länderübergreifende Stellenangebote sind auch über den Stellen-Informations-Service (SIS) der Arbeitsagenturen verfügbar. Dort erhalten Sie auch die Broschüre „Arbeitsplatz Europa - Arbeitsaufnahme in den Ländern der EU“ (Heft 8 der Reihe „Ihre berufliche Zukunft“).

Der Europaservice der Bundesagentur für Arbeit bietet einen einfachen und übersichtlichen Zugang zur Gesamtpalette über deren europabezogene Dienstleistungen.

Bundesagentur für Arbeit

Auf europäischer Ebene wurde auch ein gemeinschaftsweites Netzwerk mit der Bezeichnung „European Employment Services - EURES“ eingerichtet. EURES-Beraterinnen und Berater in den nationalen Arbeitsverwaltungen der Länder der EU und des EWR informieren Ratsuchende über die Vermittlungsmöglichkeiten sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Ländern. Sie haben Zugriff auf Stellenangebote in den jeweiligen Ländern und Ansprechpartner in den Arbeitsverwaltungen der übrigen Partnerländer. In dieses Netz sind die Arbeitsagenturen eingebunden. Länderübergreifende Stellenangebote sind auch über den Stellen-Informations-Service (SIS) der Arbeitsagenturen verfügbar. Dort erhalten Sie auch die Broschüre „Arbeitsplatz Europa - Arbeitsaufnahme in den Ländern der EU“ (Heft 8 der Reihe „Ihre berufliche Zukunft“).

Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) und der Bürgerservice der Europäischen Union bietet auf seiner Internet-Seite u.a. Informationen zum Aufenthaltsrecht, den Arbeitsbedingungen und der Sozialversicherung in der Europäischen Union.

Konkrete Fragen können Sie auch an die Vertretung des jeweiligen EU-Landes in Deutschland richten.

EURES

„Ihr Europa“

Die Europäische Kommission gibt auch die Broschüre „Die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit - Ihre Rechte bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ heraus.


Internationale Stellenangebote finden Sie am besten im Internet oder auf den Anzeigenseiten überregionaler und internationaler Zeitungen. Arbeitsplätze im Ausland vermittelt auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV), 53107 Bonn, Telefon: (0228) 713-0, Fax: (0228) 713-11 11.

Bundesagentur für Arbeit

Sobald sich Ihre Vorstellungen konkretisiert haben und Sie sich darüber im Klaren sind, welche Länder Sie interessieren, sollten Sie Ihre weiteren Fragen - insbesondere zum Aufenthalts- und Arbeitsrecht in Ihrem künftigen Gastland - in erster Linie an die Vertretung des entsprechenden Landes in Deutschland richten.

Vertretungen fremder Staaten

Im Bundesverwaltungsamt werden umfangreiche Linksammlungen erstellt, die inhaltliche Schwerpunkte in für Auswanderer und Auslandstätige besonders relevanten Bereichen haben.

Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer

50728 Köln

Tel. +49 (0) 221-758-4999

Fax +49 (0) 221-758-4829

InfostelleAuswandern@bva.bund.de

www.auswanderungswesen.de

Des Weiteren existieren Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige, unter anderem beim Raphaels-Werk, beim Diakonischen Werk und beim Deutschen Roten Kreuz. Diese Beratungsstellen bieten auch objektive und umfassende Beratung zu den Aussichten einer Auswanderung.

Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige

Welche Möglichkeiten gibt es?

Informationen zu den vielseitigen Möglichkeiten einer Tätigkeit sowie zu aktuellen Stellenausschreibungen im Auswärtigen Amt finden Sie auf unserer Internet-Seite.
Sie können sich dort auch über die Möglichkeiten eines studienbegleitenden Praktikums an einer deutschen Auslandsvertretung oder in der Zentrale informieren, sowie über Ausbildungsstationen des Juristischen Vorbereitungsdienstes.

Sofern Sie eine Arbeitsstelle direkt bei einer bestimmten deutschen Auslandsvertretung suchen, können Sie sich direkt auf der Webseite der Vertretung informieren, ob es dort aktuelle Stellenausschreibungen gibt.

Deutsche Außenhandelskammern und oft auch die Wirtschaftsreferate der deutschen Auslandsvertretungen verfügen über Listen mit deutschen Firmen, die im jeweiligen Land tätig sind.

Deutsche Außenhandelskammern

Auswärtiges Amt

Das Auswärtige Amt bietet studienbegleitende Praktikumsplätze in seiner Zentrale in Berlin und an seinen Auslandsvertretungen sowie Informationen zu Praktika bei den Vereinten Nationen.

Studienbegleitende Praktika

Goethe-Institut

Das Goethe-Institut - Inter Nationes bietet die Möglichkeit zur Ableistung von Praktika und Volontariaten an über 140 Instituten im In- und Ausland.

Goethe-Institut

Bezahlte Praktika bei Internationalen Organisationen und Institutionen der Europäischen Union

Bezahlte Praktika bei IOs und EU PDF / 777 KB

Institutionen der Europäischen Union

Informationen zu Praktika bei Institutionen der Europäischen Union können Sie den folgenden Internet-Seiten entnehmen:

Europäische Kommission

Europäischer Bürgerbeauftragter

Europäisches Parlament

Andere Institutionen

Weitere Informationen zu Praktika im Ausland bieten folgende Institutionen:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV)

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)

Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB)

Die ausländer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterscheiden sich von Land zu Land. Sie sollten daher bei der zuständigen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie ein Praktikum absolvieren oder arbeiten wollen, nachfragen, ob Sie eine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis benötigen und wie Sie diese ggf. beantragen können. Sie sollten daher die zuständige Auslandsvertretung Ihres Ziellandes kontaktieren. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie eine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis benötigen und wie Sie diese ggf. beantragen können.

Vertretungen fremder Staaten

Für einen Freiwilligendienst bzw. eine Tätigkeit in der Entwicklungshilfe müssen Sie sich direkt bei dem jeweiligen Träger bewerben.

Die Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e.V. (AGdD) ist der Dachverband der vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes. Ihre Mitglieder vermitteln oder entsenden Fachkräfte in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und des Zivilen Friedensdienstes. Informationen über die einzelnen Mitgliedsorganisationen, ein Überblick über relevante Seiten zur Stellensuche im Arbeitsfeld Entwicklungshilfe und allgemeine Informationen über den Entwicklungsdienst bietet ihre Webseite:

Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungszusammenarbeit e.V. (AGdD)

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Austauschangeboten gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher und kommerzieller Organisationen. Eine weiterführende Beratung erhalten Sie direkt bei den einzelnen Anbietern. Eine Auswahl finden Sie hier:

Zudem unterstützen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinwohlorientierte Einsätze im Ausland:

Das Auswärtige Amt (AA) fördert über die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) den Jugend- und Fachkräfteaustausch mit Nordafrika.
Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) koordiniert im Auftrag des AA ein Qualifizierungsprogramm zum „Dialog mit der islamischen Welt“. Zielgruppe sind junge Berufstätige oder in Organisationen fest eingebundene Freiwillige aus Deutschland und aus islamisch geprägten Ländern.
Der Freiwilligendienst „kulturweit“, getragen von der Deutschen UNESCO-Kommission und gefördert aus Mitteln des AA, steht jungen Menschen zwischen 18 und 26 Jahren offen, die in Kultureinrichtungen im Ausland tätig sein wollen. Weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt mit der Möglichkeit für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) gemeinwohlorientierte Einsätze im sozialen und kulturellen Bereich oder im Umwelt- und Naturschutz im Ausland.
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ist der Auslandsfreiwilligendienst des BMFSFJ. In der Regel findet der Einsatz im sozialen oder ökologischen Bereich sowie in der Friedens- und Versöhnungsarbeit statt.
Das BMFSFJ unterstützt auch kurzfristige Freiwilligendienste in Form der so genannten Workcamps, bei denen international zusammengesetzte Gruppen für zwei bis vier Wochen in gemeinnützigen Projekten im Ausland mitarbeiten. Weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links:


Wenn Sie sich für einen Friedenseinsatz im Rahmen einer internationalen Friedensmission interessieren, müssen Sie sich an das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) mit Sitz in Berlin (Tel. 030 / 52 00 56 50) wenden. Das ZIF verwaltet und pflegt zudem eine Personaldatenbank, in die sich InteressentInnen für Tätigkeiten eintragen lassen können.

Wenn Sie sich für Tätigkeit als internationaler Wahlhelfer interessieren, müssen Sie sich an das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) mit Sitz in Berlin (Tel. 030 / 52 00 56 50) wenden.
Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze verwaltet und pflegt zudem eine Personaldatenbank, in die sich InteressentInnen für diese Tätigkeiten eintragen lassen können.

Das Auswärtige Amt kann aus Wettbewerbsgründen keine bestimmten Agenturen empfehlen bzw. von anderen Agenturen abraten.

Auf der Webseite der Gütegemeinschaft Au pair e.V. finden Sie deutschlandweit Vermittlungsagenturen mit Gütezeichen.

U.U. kann Ihnen auch eine der Verbraucherschutzzentralen weiterhelfen, eine geeignete Agentur zu finden.

Umfangreiche Informationen zu Ferienjobs im Ausland finden Sie auf der Internetseite www.rausvonzuhaus.de der IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V..

Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB)

Das Youth Mobility Program (YMP) zwischen Deutschland und Kanada soll jungen Menschen im Alter von 18 bis 35 Jahren die Möglichkeit geben, im jeweils anderen Land Arbeitserfahrung zu sammeln, zu reisen und Einblicke in Kultur und Gesellschaft zu erhalten.

Visa werden für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ausgestellt.

Folgende Personen können am Youth Mobility Program teilnehmen:

  • junge Staatsangehörige, die einen touristischen Aufenthalt und Arbeit miteinander verbinden möchten
  • Studenten, die ein studien- oder ausbildungsbezogenes Praktikum absolvieren werden und bereits über einen Praktikumsplatz verfügen
  • junge Berufstätige, die sich fachlich fortbilden möchten und bereits über einen Arbeitsvertrag verfügen
  • kanadische Studierende postsekundärer Bildungseinrichtungen, die während der
    akademischen Ferien einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen

Maximal zweimalige Teilnahme ist möglich. Der dafür erforderliche neue Aufenthaltstitel kann im Inland bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Den Aufenthaltstitel können kanadische Staatsangehörige bei jeder deutschen Auslandsvertretung vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beantragen oder nach Einreise bei der lokal zuständigen Ausländerbehörde des deutschen Meldeortes. Deutsche Interessenten wenden sich an die kanadische Botschaft in Berlin.

Fragen zur Visumserteilung richten Sie bitte an die zuständige Botschaft bzw. das Generalkonsulat; nicht an das Auswärtige Amt.

Kanadische Botschaft Berlin

Deutsche Vertretungen in Kanada

„Working Holiday“-Programme existieren mit Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay.

Die Programme sollen jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben. Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.

Den Aufenthaltstitel können australische, israelische, japanische und neuseeländische Staatsangehörige bei jeder deutschen Auslandsvertretung oder nach der Einreise bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde beantragen.
Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel bei jeder deutschen Auslandsvertretung, die zur Visumerteilung befugt ist, beantragen.
Koreanische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel ausschließlich bei der Botschaft Seoul, Taiwaner ausschließlich beim Deutschen Institut Taipei beantragen.
Wegen des besonderen Status der Sonderverwaltungsregion Hongkong können die notwendigen Visa ausschließlich beim Generalkonsulat Hongkong beantragt werden. Die Antragsteller müssen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ansässig sein.
Brasilianische Staatsangehörige können den erforderlichen Aufenthaltstitel ausschließlich bei den deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien beantragen.

Nähere Informationen zur Dauer des Antragsverfahrens, vorzulegenden Unterlagen, Gebühren usw. finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen.

Deutsche Interessenten wenden sich an die jeweiligen ausländischen Vertretungen in Deutschland, im Falle Taiwans an die Taipeh-Vertretungen in Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München, im Falle Hongkongs an die chinesische Botschaft oder die chinesischen Generalkonsulate in Deutschland (oder an die zuständige Einwanderungsbehörde in Hongkong).

Allen Interessenten wird empfohlen, vor Übernahme von Ferienjobs die jeweiligen Arbeitsbedingungen zu prüfen.

Weitere Informationen

Zoll und Steuern Internationales Steuerrecht Wer vorübergehend oder auch langfristig im Ausland arbeitet, für den stellt sich nicht zuletzt die Frage, wie hoch die Steuern sind, die für das Gehalt…

Leben und Arbeiten im Ausland

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