Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Auswärtiges Amt zur Verlängerung des Sonderstatusgesetzes für Teile der Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk

04.10.2018 - Pressemitteilung

Zur Verlängerung des Sonderstatusgesetzes für Teile der Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk durch das ukrainische Parlament erklärte die Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (04.10.):


Die Bundesregierung begrüßt die heutige Verlängerung des Sonderstatusgesetzes für Teile der Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk durch das ukrainische Parlament. Die Geltung des Sonderstatusgesetzes wurde bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.

Diese Entscheidung ist ein erneuter Beweis dafür, dass die Ukraine fest zu Ihren Verpflichtungen aus den Minsker Abkommen steht.

Wir rufen die Parteien des Konflikts in der Ostukraine dazu auf, alle in den Minsker Vereinbarungen festgelegten Verpflichtungen umzusetzen, insbesondere die Waffenruhe einzuhalten, schwere Waffen zurückzuziehen und ihre Truppen aus den im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe im Jahr 2016 beschlossenen Entflechtungszonen zu entfernen.

Die Minsker Vereinbarungen sehen die Abhaltung von Lokalwahlen im Rahmen der ukrainischen Gesetzgebung vor. Jede andere Form von „Wahlen“, wie sie von den Separatisten angekündigt wurden, widerspräche Buchstaben und Geist der Abkommen und würde daher als nichtig betrachtet. Wir appellieren daher an alle Seiten, darauf hinzuwirken, dass die für den 11. November geplanten „Wahlen“ nicht stattfinden.

Schlagworte

nach oben