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Gemeinsame Erklärung zu Sudan: Politischer Prozess

08.06.2026 - Pressemitteilung

Der Wortlaut der folgenden Erklärung wurde von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und den Regierungen Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Griechenlands, Italiens, Norwegens und des Vereinigten Königreichs sowie den Organisationen Afrikanische Union (AU), Europäische Union (EU), Liga der Arabischen Staaten (LAS), Vereinte Nationen (VN) und Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD) anlässlich des Abschlusses der Beratungen des Quintetts (AU, IGAD, LAS, EU und VN) mit sudanesischen politischen Akteuren veröffentlicht, die im Nachgang zur Berliner Sudan-Konferenz vom 15. April 2026 am 3. - 5. Juni 2026 in Addis Abeba stattfanden.

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Norwegen, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, die Afrikanische Union (AU), die Europäische Union (EU), die Liga der Arabischen Staaten (LAS), die Vereinten Nationen (VN) und die Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD) bekräftigen ihr gemeinsames und beharrliches Eintreten für die Bevölkerung Sudans und eine friedliche, demokratische und stabile Zukunft des Landes sowie für die Souveränität, Einheit und territoriale Unversehrtheit Sudans.

Wir bekunden unsere tiefe Besorgnis angesichts der verheerenden humanitären Folgen des fortdauernden Konflikts, durch den Millionen von Menschen von Vertreibung, akuter Ernährungsunsicherheit und einem eingeschränkten Zugang zu Grundversorgungsleistungen betroffen sind, während die Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die Infrastruktur anhalten. Dem Schutz der Zivilbevölkerung muss stets zentrale Bedeutung zukommen. Wir bekräftigen, dass eine humanitäre Waffenruhe, die zu einem dauerhaften Waffenstillstand führt, dringend notwendig ist.

Wir begrüßen die Ergebnisse der Berliner Konferenz, darunter die „Berliner Prinzipien für Sudan“, die von 22 Ländern und Organisationen angenommen wurden, und den „Gemeinsamen Aufruf zur Beendigung des Krieges und zur Förderung eines politischen Prozesses in sudanesischer Eigenverantwortung“, der von sudanesischen Akteuren der Zivilgesellschaft mit Unterstützung des Quintetts (Afrikanische Union, Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung, Liga der Arabischen Staaten, Europäische Union und Vereinte Nationen) veröffentlicht wurde. Gemeinsam stellen sie einen wichtigen Schritt zur Stärkung der internationalen Koordinierung und zur Förderung eines von der Zivilbevölkerung mit dem Ziel einer dauerhaften friedlichen Einigung vorangetriebenen Lösungsansatzes dar. Wir sind uns einig in der Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für diese Krise geben kann und dass eine nachhaltige Beilegung des Konflikts in einem inklusiven, von der Zivilbevölkerung angeführten politischen Prozess verwurzelt sein muss, der die Wünsche der Menschen Sudans widerspiegelt.

Wir unterstreichen, wie wichtig es ist, den zivilgesellschaftlichen Prozess zu fördern, der eine tragende Säule der Bemühungen ist, ein Kriegsende herbeizuführen und die Grundlagen für einen demokratischen und inklusiven Übergang zu legen, der von der Zivilbevölkerung angeführt wird und nicht der Kontrolle oder dem unangemessenen Einfluss einer einzelnen Partei unterliegt sowie unabhängig von extremistischen Gruppen ist. Wir unterstützen einen zügigen und fristgebundenen zivilgesellschaftlichen Prozess, der einen von der Zivilbevölkerung angeführten Übergang bewirkt, wobei die Absicht verfolgt wird, den Fortschritt und die Umsetzung vereinbarter Eckwerte weiter zu überprüfen und zu beurteilen. Die internationale Gemeinschaft wird geeignete Maßnahmen gegen jene Akteure in Erwägung ziehen, die den zivilen Übergangsprozess zu untergraben versuchen. Wir bekräftigen, dass die zukünftige Staatsführung Sudans durch die sudanesische Bevölkerung mittels eines unabhängigen, inklusiven und transparenten, von der Zivilbevölkerung angeführten Übergangsprozesses bestimmt werden soll.

Zu diesem Zweck unterstützen wir gemeinsam die dringenden Vorbereitungen des Quintetts und den baldmöglichsten – innerhalb weniger Wochen stattfindenden – Auftakt eines umfassenden und inklusiven, von der sudanesischen Zivilbevölkerung angeführten Dialogprozesses. Dieser Prozess sowie seine Vorbereitungen sollten eine große Bandbreite sudanesischer Zivilpersonen und politischer Akteure zusammenbringen, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, von Frauengruppen, der Jugend sowie Interessenträger, die Sudans geografische und gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln, und transparent, glaubwürdig und ohne die Ausübung von Zwang abgehalten werden.

Wir bringen weiterhin unsere Bereitschaft zum Ausdruck, das Quintett bei seinen Bemühungen um einen Dialog zu unterstützen, der so strukturiert ist, dass er auf praktikable und angemessene Weise zeitnah – idealerweise innerhalb von sechs Monaten – abgeschlossen werden kann und zu den Bemühungen um Frieden und zu dem Übergang insgesamt beiträgt. Das Ergebnis des Dialogs sollte einen klaren Pfad für den Übergangsprozess hin zu einer unabhängigen und zivil geführten Regierung schaffen, die auf Legitimität, Rechenschaftspflicht und der Achtung der Menschenrechte basiert. Wir betonen, dass die Einsetzung einer solchen unabhängigen und zivil geführten Regierung für die dauerhafte Beendigung des Konflikts unverzichtbar ist.

Wir rufen zu breiterer internationaler Unterstützung auf und bekräftigen unser Bekenntnis zu fortgesetzter Koordinierung, um dazu beizutragen, den Konflikt zu beenden, Leid zu mindern und Sudans friedlichen Übergang zu unterstützen, sowie für sich gegenseitig verstärkende Maßnahmen zur Unterstützung der Verwirklichung dieser Ziele zu sorgen.

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