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Abschaffung des Remonstrationsverfahrens
Die Nachfrage nach Visa steigt weltweit kontinuierlich an. 2024 hat das Auswärtige so viele Visa bearbeitet, wie seit mehreren Jahren nicht mehr: rund 2 Millionen. Der Aufwärtstrend setzt sich insbesondere bei nationalen Visa zum Daueraufenthalt in Deutschland weiter fort. 2024 wurden insgesamt rund 485.000 nationale Visa bearbeitet – das sind 7% mehr als 2023 und 26% mehr als vor der Pandemie im Jahr 2019.
Einige unserer Visastellen können diesem stetig steigenden Bedarf nicht im selben Umfang gerecht werden, sodass es zu längeren Wartezeiten bei Terminen zur Visumbeantragung kommt. Bereits vor zwei Jahren hat das Auswärtige Amt daher ein Maßnahmenpaket verabschiedet und begonnen, das Visumverfahren moderner, transparenter und leistungsstärker zu machen. Damit bringen wir das ganze Verfahren mit den Anforderungen eines modernen und attraktiven Einwanderungslands in Einklang. Dazu zählen beispielsweise ein flexibler Personaleinsatz, die umfassende Digitalisierung des nationalen Visumverfahrens sowie die Zentralisierung der Visumbearbeitung im Inland beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA).
Um zusätzliche Kapazitäten für die Visabearbeitung freizusetzen, hat das Auswärtige Amt ab Juni 2023 in einem Pilotprojekt an einzelnen Auslandsvertretungen die sogenannte Remonstration ausgesetzt. Als Remonstration wird die Beschwerde gegen einen abgelehnten Visumantrag bezeichnet. Sie ist ein vom Auswärtigen Amt freiwillig gewährter Rechtsbehelf und gesetzlich nicht vorgesehen. Die Evaluierung der Pilotphase hat gezeigt, dass die Abschaffung der Remonstration Personalkapazitäten schafft, die für die zusätzliche Bearbeitung von Visumanträgen gezielt genutzt werden können und somit die Annahme einer größeren Anzahl von Visumanträgen erlauben.
Das Auswärtige Amt hat daher entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Wartezeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.